Hij is getrouwd met Maria Catharina Moss.
Zij zijn getrouwd op 13 november 1810 te Haren (Ems), Landkreis Emsland, Lower Saxony, Germany, hij was toen 36 jaar oud.Bron 2
Getuige: Wilhelm Gerlmann, Joan Cordes, Wilhelm Müller, Joan Wilhelm Müller
Kind(eren):
Otto Henrich - Otto Lantermann | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1810 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Maria Catharina Moss |
Pauline Berens: Genealogienetwerk zus Greetje Berens voorheen EemslandBoekweitBoerenImmigratie
https://www.genealogieonline.nl/the-dutch-connection/I17372.php
36 Jahre, 5 Monate und 26 Tage in 1810
in den Zivilstandsregistern von Haren gibt es diese Heirat.
[Nr. 4, Heirat von Ackermann Otto Henrich Lantermann, Landegge und Maria Catharina Moss, * in Rütenbrock, jetzt in Wesuwe-Dankern]
In der Pfarrkirche zu Haren am 13.11.1810 des Morgens um 8 Uhr
Ward der in Landegge, Kirchspiels Haren geboren 36 Jahre, 5 Monate und 26 Tage alte, also in Hinsicht auf eheliche Verbindung volljährige Junggeselle und Ackersmann Otto Henrich Lantermann, des dasigen Heuermanns Wilhelm Lantermann und der Frau Anna Maria Lantermann, gebornen Held ehelicher einziger Sohn
mit seiner Verlobten Braut Jungfrau Maria Catharina Moss, bisher als Magd zu Dankern dienend, gebürtig aus Rütenbrock, des dasigen Neubauers Hermann Henrich Moss und der verstorbenen Frau Wilhelmina Moss, gebornen Albers aus Sustrum eheliche zweytgebornen Tochter, heute 25 Jahre [Bild 36], 2 Monate und 5 Tage alte, mithin gleichfalls volljährige Tochter, nachdem
1. beyde Verlobte an den beyden Sonntagen, dem 19. und 20. Sonntage post trinitatis als den 28.10 und 04.11 dieses Jahrs dahier sowohl als zu Wesuwe zweymal am Schlusse des Hochamts aufgebothen, auch ihre vorhabende Ehe durch öffentlichen Anschlag allhier und zu Wesuwe weiter bekannt gemacht worden und nirgens Einspruch geschehen war
2. nachdem die Jungfrau Braut ihren erforderlichen und beglaubigten Geburts-Schein und den erforderlichen und beglaubigten Sterbe-Schein ihrer zu Wesuwe verstorbenen Frau Mutter, sodann in Hinsicht ihres Vaters die Einwilligungs-Urkunde in authentischer Form: datirt Haren am 27.10.1810 des morgens um 9 Uhr eingereicht hatten, die Eltern des Bräutigams aber ihre beyderseitige Einwilligung bey dem gegenwärtigen Trau-Akte persöhnlich öffentlich und feyerlichst eingestanden hatten,
3. Nachdem beyden Verlobten und sämmtlichen übrigen Comparenten alle über die jetzt zu schließende Heyrath bereits ergangenen und verhandelten Akten vorgelesen und von ihnen paraphirt worden, nämlich: die Geburts-Scheine des Bräutigams und der Braut, den Sterbe-Schein der Mutter der Braut, so wie die Einwilligungs-Urkunde des Vaters der Braut, endlich auch die Scheine über die dahier und zu Wesuwe ohne Einspruch statt gefundenen eheliche Aufgebothe und nachdem zuletzt auch das 6. Kapitel des Titels von der Ehe aus dem Gesetzbuche Napoleon öffentlich vorgelesen worden, nachdem beyde Verlobte und jeder besonders also:
1. der Ackersmann Otto Henr. Lantermann als Bräutigam
2. die Jungfrau Maria Catharina Moss als Braut,
auf Befragen laut und öffentlich erklärt haben, daß sie sich zur Ehe einander begehrten, und daß sie, soviel die Wirkungen ihrer ehelichen Verbindung in Beziehung auf ihr gegenseitiges Vermögen betrifft, auf das Gesetzbuch Napoleon sich bezögen, von untergeschriebenen hiesigen Pfarrer in der hiesigen Pfarrkirche öffentlich und im Namen des Gesetzes ehelich getraut und ist darüber sofort diese Urkunde aufgenommen worden.
Die von den neuen Eheleuten selbsterwählten den Eltern des Bräutigams bey dem ganzen Trauakte zugegen gewesenen Zeugen waren
1. der Schiffs-Knecht Wilhelm Gerlmann aus Haren, 37 Jahre alt, Schwager des Bräutigams
2. der Kaufhändler Joan Cordes aus Haren, 33 Jahre alt, seiner Erklärung nach mit keinem von beyden Theilen verwandt oder verschwägert
3. der Weber Wilhelm Müller aus Haren, 56 Jahre alt, nach seiner Aussage mit keinem von beyden verwandt oder verschwägert.
4. der Weber Joan Wilhelm Müller, Sohn des eben genannten Wilhelm Müller aus Haren, 26 Jahre alt, ebenfalls nach seiner Erklärung mit keinem verwandt oder verschwägert.
Nachdem nun vorstehende Heyraths-Urkunde sowohl den Contrahenten als auch den übrigen interessenten und Zeugen vorgelesen worden, haben sie sämmtlich, ausser der Braut, weil sie nicht schreiben kann, solche nebst dem unterzeichneten hiesigen Pfarrer zur obbemerkten Zeit unterschrieben.
Otto Lanterman
W. Gerlman
J. Cordes
W. Muler
J W Müller
A. Bolke Pfarrer, als provisorischer Civil-Standes Beamter