Hij is getrouwd met Nn Nn.
Zij zijn getrouwd
Kind(eren):
Rasso I. Mascherel von Schönau
Rasso Mascherel, war den historischen Stammtafeln nach der zweite Sohn Heynemans. Die
Tatsache, dass er und nicht sein Bruder Heinrich in Schönau sukzedierte – ein Sachverhalt der
nicht direkt überliefert ist, sondern nur erschließbar, weil die Herrschaft in seiner Linie weitervererbt wurde –, könnte entweder bedeuten, dass Rasso, nicht Heinrich, der älteste Sohn
war, oder dass Schönau in der vorhergehenden Generation noch nicht als Stammsitz und damit Erbteil des Primogenitus betrachtet wurde, und somit im Geschlechterbewusstsein der
Familie, wie es in der Eigenbenennung zum Ausdruck kommt, Rasso als der Begründer des
Geschlechtes von Schönau galt.(136) Rasso ist mehrmals auch urkundlich belegt: erstmals 1279
als Rasso li massereis de fehe;(137) 1284 verkaufte er als dominus Raso miles de Schonhoven
zusammen mit seiner namentlich nicht genannten Ehefrau der Abtei Val-Benoît den Zehnten
zu Vaesrade in der Pfarrei Nuth;(138) 1286 erwähnt ihn eine Urkunde als Rasse Masseres de
Faighe (Fexhe)(139) und 1290 fungierte er – neben seinem offensichtlich bereits mündigen
Sohn Johann – als Zeuge in einem Rechtsstreit um den Zehnten zwischen der Aachener Marienkirche und einem Hofpächter. Dort wird er als Ritter und Lehnsmann des Kölner Erzbischofs bezeichnet; neben dem Pfarrer des Ortes ist Rasso der einzige Siegelinhaber unter den
Zeugen.(140) 1301 schließlich ist er als Vater der Adelheid von Schönau im Zusammenhang mit
deren Bewittumung genannt.(141) Weitere Daten, die seinen Status erhellen könnten, fehlen und
auch Hemricourt macht keinerlei Angaben zu seiner Person.
Rasso I. von Schönau ist der erste, bei dem der Zuname Mascherel (Maxhereit, Mascarez,
Maschereil, u. ä.) begegnet. Bereits de Borman entwickelte eine Ableitung aus den altfranzösischen Verben mascarer, mascerer, mascurer, maschurer, masquiller im Sinne von ‚schwärzen‘, ‚beschmieren‘, die sich wiederum von dem mittellateinischen Wort masca ableiten ließen in der Bedeutung von ‚Hexe‘ bzw. – unter Berufung auf einen Lexikographen des 12. Jahrhunderts – von ‚Maske‘.
136) Eine solche Interpretation würde auch für die Überlegungen zu Heyneman neue Aspekte ergeben:
Wenn man Fexhe und nicht Schönau als Ausgangspunkt des Geschlechterbewusstseins Heynemans
annimmt, dann wäre der Zuname ‚von Aachen‘ nur noch schwer zu erklären, außer man unterstellte
eine Namenskorruption in der schriftlichen Überlieferung von ‚Fexhe‘ zu ‚d’Aix‘.
137) Zitiert nach DE CHESTRET DE HANEFFE, Schönau, S. 5 Anm. 3.
138) SCHOOLMEESTERS, Diplômes Val-Benoît, S. 140f. Nr. 15 (1284 III 17, dort mit falschem Datum
1283).
139) DE BORMAN, Hemricourt II, S. 362 Anm. 1.
140) 1290 X 18; QUIX, Bernsberg, S. 100-103 Nr. 18 – MUMMENHOFF, Regesten I, S. 253f. Nr. 475.
141) AGRB, CC 1, f° 24v – VERKOOREN, IB II/1, S. 204. Ob Rasso zu diesem Zeitpunkt noch lebte, ist
nicht sicher zu entscheiden; dafür spricht, dass seiner Nennung der ansonsten übliche Hinweis auf ein bereits erfolgtes Ableben fehlt.
Schönau • Schönforst
Eine Studie zur Geschichte des rheinisch-maasländischen Adels
im Spätmittelalter
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