Er war Hofrat, Jurist, Syndikus (Rechtsberater) und bürgerschaftlicher Notar zu Wetzlar. "Bernegger stammte aus den wenigen Ehen zwischen einem am Kammergericht tätigen Juristen und einer Wetzlarer Handwerkertochter und wirkte selbst als "Hochfürstlich Bartensteinischer Prozeß-Rat" und Privatlehrer im Umkreis des Kammergerichts. Er erwarb aber zugleich auch das Wetzlarer Bürgerrecht, übernahm schließlich als Mitglied der Stadtgemeinde die Rolle eines juristischen Ratgebers der Bürgerschaft und gab dieser als vorzüglicher Kenner des Reichsrechts in ihrem Ringen mit dem Rat wirksame Argumente in die Hand."
"Bernegger war der Sohn eines RKG-Advokaten und einer Wetzlarer Handwerkertochter, bereitete in Privatvorlesungen Kameralkinder und Wetzlarer Bürgersöhne für das Jurastudium vor, wirkte zugleich auch als Syndikus der Wetzlarer Bürgerschaft und besaß somit in beiden Lebenswelten der Stadt ein hohes Ansehen."
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Albrecht Friedrich von Bernegger | ||||||||||||||||||
Altständisches Bürgertum zwischen Beharrung und Wandel: Wetzlar, 1689-1870 van Hans-Werner Hahn
Altständisches Bürgertum zwischen Beharrung und Wandel: Wetzlar, 1689-1870 van Hans-Werner Hahn; Normdurchsetzung im frühneuzeitlichen Wetzlar: Herrschaftspraxis zwischen ... van Sigrid Schieber; Altständisches Bürgertum zwischen Beharrung und Wandel: Wetzlar, 1689-1870 van Hans-Werner Hahn