Zij is getrouwd met Hugo IV von Tübingen.
Zij zijn getrouwd.
s:ds12.46a et 47
Kind(eren):
s:hg83.183
N: DE.dir Die Pfalzgräfin von Tübingen
Die dritte ARNSTEINERIN heiratete unter großem Gepränge in St. Goar, das also wohl zum Herrschaftsbereich Ludwigs von Arnstein gehörte, und zwar als Vogtei. Ihr Bräutigam, der mit 200 Rittern angezogen kam, war nach dem Chronisten „comes palatinus de Thuyngin“. Die kundigen Genealogen in Württemberg [65 vgl. Bühler und die bei ihm zitierte Literatur.] haben den Bräutigam mit Graf Hugo II. identifiziert, die ARNSTEINERIN mit einer Gräfin Gemma oder Hemma, derer im Zwiefaltener Nekrolog an einem 20. Februar gedacht wird, und die 1150 tot gewesen sein muß [66 Sie erscheint im Codex Hirsaugiensis, f. 27. Württembergische Geschichtsquellen… in Württ. Vierteljahrshefte für Landesgeschichte, 10, 1887]. Daß Hugo nicht Pfalzgraf war, ändert nichts an der Glaubwürdigkeit der GL, die Tübinger waren zur Zeit der Abfassung Pfalzgrafen und man mußte die Familie kennzeichnen. Wenn wir heute von „LUDOWINGERN“ oder „SALIERN“ sprechen, ist das ja auch anachronistisch.
Hugo Graf von Tübingen ist ab 1087 belegt. Wenn man nicht eine zweite Ehe annehmen will, wird man die Hochzeit in St. Goar also früh ansetzen müssen, „um 1090“. Zwei Söhne Hugos sind belegt, sein „etwa 1097“ geborener gleichnamiger Nachfolger (er wurde 1143/46 Pfalzgraf) und ein 1125 bereits verstorbener Heinrich. Doch Vorsicht: Die GL berichten hier nichts von Kindern. An Bühlers These, die TÜBINGER seien Pfalzgrafen wegen ihrer Verwandtschaft mit den STAUFERN geworden, erscheint mir merkwürdig, daß diese Verwandtschaft nicht über den Pfalzgrafenzweig der STAUFER, sondern die fernen ARNSTEINER und die außerschwäbischen Vorfahren in Mömpelgard gegangen sein soll...
Man muß ernsthaft prüfen, ob die ARNSTEINERIN nicht einen anderen TÜBINGER aus einer späteren Generation geheiratet hat. Von mir aus kann ich nur sagen, es gibt welche…
Es besteht aber auch die Möglichkeit, daß der Verfasser der GL aus seinem aktuellen Wissen heraus die schwäbischen Pfalzgrafen als „von Tübingen“ verstand, daß es sich aber zur Zeit der Heirat um deren Vorgänger handelt, aus einer vermutlich staufischen Seitenlinie, in der sogar der Name Ludwig vorkommt. (Dieser ist aber schon länger in der Familie.)
In diesem Falle wäre Schwiegersohn wohl einer der beiden Mitstifter von Kloster Anhausen (Nachfolge des Klosters Langenau, Benediktiner aus Hirsau!), Manegold (1113 Pfalzgraf, 1125 tot) oder Adalbert („von Lauterburg“, Pfzgf. 1125/43, † =1146 01 06). [67 vgl. Adolf Layer, Die Grafen von Dillingen, in: Jahrbuch des Historischen Vereins Dillingen, 75, 1973, S. 46ff, insbes. 54ff; Heinz Bühler, Schwäbische Pfalzgrafen, frühe Staufer und ihre Sippengenossen, ebd. Bd. 77, 1975, S. 118ff. (mit besserer Definition der Lebensdaten); Hansmartin Decker-Hauff, Das Staufische Haus, in: Die Zeit der Staufer. Katalog der Ausstellung, Stuttgart 1977, Band III, S. 339ff. Auf diese Zusammenstellung beziehe ich mich mehrfach ohne ausdrückliche Nennung.] Sie hinterließen anscheinend keine Kinder.
Eine solche Heirat kann natürlich die „consanguinitas“ von Herzog Friedrich „dem Einäugigen“ mit Ludwig (III) nicht erklären. Bei unseren Überlegungen muß man sie aber im Auge behalten. Einerseits hat man gern in der weiteren Verwandtschaft geheiratet… Andererseits liegt hier dann wohl eine Consanguinitas des dritten Grades vor. Ob dies ein unüberwindliches Ehehindernis darstellt, wie man gemeinhin meint, wage ich nicht zu beurteilen.
Gertrud (Hemma Gemma) von Arnstein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hugo IV von Tübingen |