Genealogy Richard Remmé, The Hague, Netherlands » Udo II [Konradiner] van de neder- Lahngau (????-> 966)

Persoonlijke gegevens Udo II [Konradiner] van de neder- Lahngau 

Bron 1

Gezin van Udo II [Konradiner] van de neder- Lahngau


Notities over Udo II [Konradiner] van de neder- Lahngau

http://www.mittelalter-genealogie.de/konradiner_linie_eberhard/udo_2_graf_im_mayenfeld_nach_966.html

Udo II. Graf im Mayenfeld - nach 966
Sohn des 902 gefallenen Grafen Eberhard im Nieder-Lahngau aus dem Hause der KONRADINER
Nach Jackman/Fried Sohn des Grafen Eberhard II. von Mayenfeld
Schmid, Karl: Seite 173
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"Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen" in:
Gebetsgedenken uns adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge
Ein Udo geriet 964 in Streit mit Bischof Waldo von Como und verschwor sich 966 mit Adalbert, dem Sohn Berengars von Italien, gegen OTTO I., der ihn in die Verbannung schickte; Cont. Reginon. a. 964 und a. 966 (wie Anmerkung 155) Seite 175 bzw. Seite 177, vgl. Köpke-Dümmler (wie Anmerkung 5) Seite 368 und Seite 408
Fried, Johannes: Seite 102-105
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"Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert"
Im Niederlahngau, dessen Grafschaft Konrad Kurzbold bis zu seinem Tod im Jahre 948 innegehabt haben dürfte, begegnet im Jahr 958 ein Eberhard , der mit dem zuvor genannten Grafen des Mayenfelds nicht identisch sein muß, allerdings ein KONRADINER und im Jahr 966 gestorben sein dürfte. Einige Überlegungen sprechen in der Tat dafür, beide Eberharde zu trennen und in ihnen Vater und Sohn zu sehen [So legt der lange Zeitraum des Auftretens eines Grafen Eberhard im konradinischen Umfeld eine Trennung in zwei Personen nahe; auch Jackmans Argument (wie Anmerkung 28, Seite 125 Anmerkung 187), die vom Cont. Regin. zu 945 (Seite 163) erwähnte Auseinandersetzung zwischen den Herzögen Hermann von Schwaben und Konrad von Lothringen, also dem KONRADINER und dem SALIER, habe sich um das Erbe des zuvor gestorbenen Grafen des Mayenfelds gedreht, besitzt gewisse Wahrscheinlichkeit (nicht mehr!), schließlich taucht vor 966, das heißt dem für den Grafen Eberhard aufgrund eines Fuldaer Memorialeintrags in Anspruche genommenen Todesjahr, jener schon wiederholt erwähnte Graf Udo vom Mayenfeld auf (vgl. oben bei Anmerkung 39 und 87), der leichter als Nachfolger denn als Konkurrent seines Vaters oder Oheims zu erklären ist. Vgl. noch Anmerkung 98.]. Wie dem nun sei, der eine oder aber der jüngere Eberhard dürfte im Jahr 966 gestorben sein [Auf ihn werden die Todesnotiz des Cont. Regin. zu 966 (Seite 177) und der Eintrag in den Fuldaer Totenannalen zum 10. Mai 966 (Schmid, Klostergemeinschaft wie Anmerkung 34 Band 1 Seite 337) bezogen, vgl. Hlawitschka, Kuno (wie Anmerkung 31), Seite 461 und Jackman (wie Anmerkung 28) mit Anmerkung 50f.]. Seitdem ist die Lahngau-Grafschaft, die zu den ältesten Besitztiteln der KONRADINER gehörte, nicht mehr im konradinischen Besitz nachzuweisen. Sie ist dem Adelsgeschlecht offenbar entglitten. Mehr noch! Nach Eberhards Tod begegnet kein Eberhard mehr unter den identifizierbaren KONRADINERN. Offenbar ist das Adelshaus oder der fragliche Zweig desselben in eine entscheidende Krise geraten, die den Namen tabulisierte.
Da sie das Erbe zunächst angetreten hatten, dürfte die Ehe ihres Vaters zu dessen Lebzeiten nicht, jedenfalls nicht erfolgreich angefochten worden sein; da das Urteil vollstreckt wurde, ohne daß es zu schweren Auseinandersetzungen kam [Von hier aus fällt auch Licht auf die Identität des Grafen Udo, des Rebellen von 966. Er kehrte ja unter Eidbruch vorzeitig aus dem Exil nach "Franken" zurück (Cont. Regin., Seite 177). Der Anlaß dürfte im Ausgang des Wormser Prozesses gegen Konrad und Eberhard zu suchen sein. Sie wären dann am ehesten seine Neffen. Zusätzlich könnte der Tod des Udo-Sohnes Udo, den das Nekrolog aus Essen oder Werden im Anschluß an den Tod des Grafen Eberhard erwähnt (vgl. oben bei Anmerkung 63) den Vater zurückgeführt haben; er mußte ftreilich auf jeden Fall das Land wieder verlassen, und seine Grafschaft, das Mayernfeld, begegnet seitdem nicht mehr in konradinischer Hand; vgl. dazu Dietrich (wie Anmerkung 92), Seite 256. Der im Bitgau für 978 bezeugte Graf Udo, auf den Dietrich verweist, wäre am ehesten mit dem 982 gefallenen dux Udo, dem Sohn Konrads I. zu identifizieren.], dürften die entrechteten Konrad und Eberhard noch Knaben gewesen sein [Auch dieser Umstand spricht dafür, den Grafen Eberhard vom Mayenfeld und den Grafen Eberhard vom Niederlahngau (+ 966) als zwei unterschiedliche Personen anzusprechen. - Zur Zuordnung der beiden 966 Verurteilten zur eberhardinischen KONRADINER-Linie vgl. auch H. Werle, Münster-Dreisen. Ein Beitrag zur Geschichte des Benediktinerinnenklosters und Prämonstratenserstiftes, in: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 8 (1956), Seite 323-332, hier 325f.]. Illegitimität der Erben, die nach dem Tod des Erblassers festgestellt wird, ist genealogisch gesehen unheilbar. Mit anderen Worten: Dieser Zweig der KONRADINER starb durch das Wormser Urteil von 966 als Adelshaus aus; sein Erbe fiel, wie es die Urkunden auch sagen, an den König. Wieweit und ob die übrigen KONRADINER, nämlich Konrad I. und seine Söhne, von diesem Prozeß profitierten, ist nicht zu erkennen.
Heinzelmann, Josef:
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„Illegitimität“
Wann wurde konfisziert? Wer waren die beiden „Enteigneten“?
Da man im Falle nicht ganz klarer Rechtsverhältnisse sich in jenen Zeiten meistens darauf einigte, die strittigen Güter einfach der Kirche zu übereignen, wobei der bisherige oder in seinem Anspruch nicht ganz zu übergehende Besitzer als Vogt eingesetzt wurde, ist eher zu erwarten, dass Rechtsstreit und Kon?skationsurteil der Schenkung nicht lange vorausgingen. Dem steht nicht einmal das antea in einer der drei Urkunden entgegen.
Jackman weist aber mit Recht darauf hin, dass OTTO I. die Schenkungen nur ein paar Wochen nach dem Tode von Eberhard (III) vornahm, der als Graf im (Nieder-)Lahngau 958 und im Auelgau 966 belegt ist und 962 an erster Stelle vor seinen Brüdern und anderen das Ottonianum bezeugt. Er stand mithin dem Kaiser nahe. Wenn er – wie Jackman meint – keine Nachkommen hatte, mussten seine drei Brüder ihn beerben. Zu ihnen gehörte Udo, der 963/64 als Graf des Maienfelds bezeugt ist. Vergessen wir nicht, dass Kesselheim im Maienfeld lag, Oberwesel in dem mit dem Maienfeld zu einer Grafschaft verbundenen Trechirgau. Dieser Graf Udo (v. Maienfeld/Trechirgau) wurde noch 966 nach Umtrieben in N-Italien aus dem Reiche verbannt. Hängt die Schenkung oder gar die Kon-Fiscation evtl. damit zusammen? Hatte der Kaiser zwar hingenommen, dass der ihm zugesprochene Besitz bei Eberhard (III) verblieb, da dieser ein zuverlässiger Gefolgsmann war? Und hatte er nach dessen Tod ein altes Urteil rechtskräftig werden lassen? Oder, wahrscheinlicher, hatte er einen fragwürdigen Rechtstitel oder ein obsoletes Amt bei Eberhard noch geduldet, führte aber nach dessen Tod das Urteil herbei, um zu verhindern, dass diese Güter der längst verstorbenen Konrad und Eberhard über Eberhard an seinen missliebigen Bruder gingen? Das Urteil der Großen und die Kon-Fiscation datieren also eher von 966, kurz vor der Schenkung an Magdeburg.
Eines ist aber auch deutlich: Die beiden Brüder können im August 966 kaum mehr gelebt haben (das antea und die Verwendung des Perfekts), schon weil - unseres Wissens - damals kein Eberhard bei den KONRADINERN im volljährigen Alter stand. Eberhard (IV), später Graf des Maingaus, dürfte noch nicht erwachsen gewesen sein. Jackman reiht ihn ein als Neffen Eberhards (III) ein und zwar als Sohn von dessen jüngstem Bruder Konrad, Graf des Ladengaus, † ca. 986, einem recht engen Vertrauten der OTTONEN. Natürlich wäre es möglich, diesen Eberhard als Sohn auch eines der älteren Brüder oder gar als Sohn von Eberhard (III) selber einzuordnen. Der - gewiss ältere - Konrad der Urkunde wäre dann sein Bruder gewesen. Ein solcher ist nicht belegt. Und warum sollten sie und zwar zugunsten des Kaisers enterbt worden sein? Bloß, damit der nähere Erbe, Udo von Maienfeld, keinen Anspruch erheben sollte? Auch reicht die Zeit zwischen Mai und August kaum für einen so komplizierten Vorgang.
Wir müssen also in einer früheren Generation suchen, und da gibt es seit Konrad Kurzbold und seinem Bruder Eberhard (II) mehrere denkbare Paare, vor allem, wenn man nicht nur nach Brüdern sucht. Auf die Tatsache, dass der 892 ermordete Graf Meingoz, der eigentliche Erblasser dieser vielen Ämter und gewiss auch Güter, gleichzeitig Laienabt von St. Maximin war, lässt sich eine verlockende Hypothese bauen. Die Funktion des Laienabts ging offensichtlich mit seinen anderen Gütern und Ämtern an die KONRADINER über, nachdem Konrad und Gebhard das Lehen St. Maximin von Gerhard und Matfried 906 zurückerobert hatten. Jedenfalls ist 909 Januar 1 Euurardus/Euerhardus Laienabt des Klosters (wohl König KONRADS I. Bruder Eberhard, Graf im Lahngau, später „fränkischer“ Herzog, vielleicht aber auch Eberhard (II), Graf im Maienfeld , der Bruder Konrad Kurzbolds ). 926 verfügt Graf (später Herzog) Giselbert darüber. 966 war die Zeit der Laienäbte für St. Maximin vorüber, es war wieder ein Reichskloster. Die vielleicht gleichnamigen Erben der Laienäbte Konrad und Eberhard besaßen aber vielleicht noch immer Pertinentien, die dem Kloster entfremdet waren.
Diese ganze Argumentation krankt indes daran, dass OTTO I. korrekterweise die Güter - wenn sie denn zu St. Maximin gehört haben - dem Kloster zurückgeben musste, statt sie seiner Lieblingsgründung Magdeburg zu übereignen. Bis zu einem gewissen Grade konnte er freilich über den Besitz eines Reichsklosters verfügen. Vielleicht sind die Urkunden deshalb als Konfiskation von Konrads und Eberhards Gütern formuliert, weil da nicht stehen sollte, dass sie eigentlich St. Maximin gehörten. Möglicherweise gab die Trierer Abtei stillschweigend ihre Zustimmung. Gerade in jener Zeit unternahm ja St. Maximin eine Reforminitiative, die insbesondere Magdeburg beeinflusste, und die Kaiser restituierten der Abtei eine Reihe entfremdeter anderer Güter.

oo N.N.
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Kinder: Nach Jackman/Fried
Udo
- 966


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Voorouders (en nakomelingen) van Udo II [Konradiner] van de neder- Lahngau

Nn van Lahngau
± 832-± 879

Udo II [Konradiner] van de neder- Lahngau
????-> 966


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Bronnen

  1. http://vandermerwede.net/
    http://vandermerwede.net/
    / n/a

Over de familienaam Lahngau

  • Bekijk de informatie die Genealogie Online heeft over de familienaam Lahngau.
  • Bekijk de informatie die Open Archieven heeft over Lahngau.
  • Bekijk in het Wie (onder)zoekt wie? register wie de familienaam Lahngau (onder)zoekt.

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Richard Remmé, "Genealogy Richard Remmé, The Hague, Netherlands", database, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/genealogie-richard-remme/I10926.php : benaderd 29 april 2024), "Udo II [Konradiner] van de neder- Lahngau (????-> 966)".