Genealogy Richard Remmé, The Hague, Netherlands » Hermann II von Werl (980-± 1024)

Données personnelles Hermann II von Werl 

Les sources 1, 2

Famille de Hermann II von Werl

(1) Il est marié avec Godila von Rothenburg.

Ils se sont mariés environ 1000.


Enfant(s):

  1. Mathilde von Werl  ± 1015-± 1077 
  2. Bernhard III von Werl  ± 1000-1083 


Enfant(s):

  1. Heinrich I von Werl  ± 998-± 1054 


Notes par Hermann II von Werl

Count of Werl and in the Locktrapgau

Mittelalter DE.dir II. Graf von Werl (997-1024)
---------------- Graf im Lochtropgau, Dreigau und im Bistum Osnabrück
ca 980-14.5. nach 1025 Vogt von Verden, Liesborn, Meschede und Oedingen
Ältester Sohn des Grafen Hermann I. von Werl und der Gerberga von Burgund , Tochter von König Konrad
Stiefbruder der Kaiserin Gisela, Cousin des Königs HEINRICH II. und Neffe des König Rudolfs III. von Burgund
Brandenburg Erich: Tafel 32 Seite 65
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"Die Nachkommen Karls des Großen"
IX. 80 HERMANN II. Graf von Werl
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+ nasch 1024
Gemahlin: ...
Anmerkungen: Seite 156
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IX. 80
Bollnow, Grafen von Werl hat die Unsicherheiten in der Genealogie dieses Hauses treffend nachgewiesen. Ich gebe die vermutliche Deszendenz trotzdem wieder, da die karolingische Abstammung, wenn auch einzelne Punkte unklar bleiben, meines Erachtens außerordentlich wagrscheinlich ist.
Vgl. auch Brandenburg, Kaiserin Gisela.

Glocker Winfrid: Seite 321
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"Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"
HERMANN (II.)
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* c 980, + n 1024 am (?) V 14
997-10224 "Graf von Werl": Graf im Lochtropgau, Dreingau und im Bistum Osnabrück
1. oo NNw
1007
2. oo Godila, Witwe Graf Liuthars von Walbeck
Hermann ist als Sohn der Gerberga von Burgund aus deren 1. Ehe mit Graf Hermann "von Werl" bezeugt durch D O III. 363 von 1000 V 18 (vgl. dazu BU. 1370), durch Thietmar VII c. 49, S. 458, und die Nachricht des Annalista Saxo a. 1017, SS VI 671.
Die Argumente, die uns zur Gleichsetzung der Gerberga, die als Mutter der WERLER bekannt ist, mit der Tochter König Konrads von Burgund und dessen Gemahlin Mathilde gleichen Namens berechtigen, sind von Leidinger, Untersuchungen S. 83-87, zusammengestellt und kommentiert; vgl. ebenda S. 88 zu den Belegen für Hermann II.
Durch die Annales Quedlinburgenses a. 1019 SS III 84, sind die WERLER zweifelsfrei als "consobrini" Kaiser HEINRICHS II. bezeugt, womit die von Müller, Heribert S. 238, geäußerten Zweifel an der Zugehörigkeit der WERLER zur Nachkommenschaft der burgundischen Gerberga zurückgewiesen werden können.
Hermann ist letztmals in D Ko II. 26 von 1025 V 3 bezeugt; sein Todestag war nach Leidinger, Untersuchungen S. 90, möglicherweise der V 14, zu dem im Essener Nekrolog ein "Hermannus comes" eingetragen ist.
Zu den Beziehungen, die Graf Hermann II. von Werl zu seinem burgundischen und schwäbischen Verwandten unterhielt, vgl. Leidinger, Untersuchungen S. 94 f.

Thiele Andreas: Tafel 411
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte"
Band I, Teilband 2 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser II
HERMANN II., Graf von Werl
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+ um 1026
Steht besonders gegen Bischof Dietrich von Münster und gerät 1018 in dessen Gefangenschaft. Es ging besonders um die Vogtei Liesborn; er rebellierte 1019/20 mit BILLUNGERN und Pfalzgrafen gegen die kirchenfreundliche Politik Kaiser HEINRICHS II. (Cousin) und steht auch gegen Erzbischof Heribert von Köln wegen Vogteirechten und Gefangennahme der Mutter; Vogt von Werden, stiftet Abtei Oedingen und auch da Vogt.

Hermann II. lag 1016/17 mit dem Bischof Dietrich von Münster in Fehde, dem 1019 endgültig die Abtei Liesborn überwiesen wurde, um die es vermutlich bei der Fehde ging. 1018 wurde er vom Vetter des Bischofs Dietrich von Münster, Udo von Stade, auf seiner Burg gefangengesetzt. Ungefähr in die gleiche Zeit fiel die Auseinandersetzung Hermanns mit Erzbischof Heribert von Köln wegen Vogteirechten und der Gefangennahme seiner Mutter. Überhaupt finden wir die WERLER ständig in Opposition. So auch im Jahre 1019, als Thietmar, Sohn Bernhards von Sachsen, zusammen mit den Söhnen des Grafen Hermann und den Pfalzgrafen eine Empörung gegen HEINRICH II. wegen dessen kirchenfreundlicher Politik anstifteten. Hermann besaß Grafschaften im Locdorp-, Leri- und im Dreingau. Sein Amtsbereich erstreckte sich vom Locdorpgau im Süden über den Dreingau bis in den nördlich gelegenen Lerigau. Er stiftete die Abtei Oedingen und war da auch Vogt.
Schölkopf Ruth:
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"Die sächsischen Grafen 919-1024"
Vermutlich war Gerbergas Sohn mit Graf Hermann identisch, den Thietmar erwähnte. Der Chronist berichtete zum Jahre 1007, dass Godila, die Witwe des Markgrafen Lothar von Walbeck, nachdem sie ihrem unmündigen Sohn die Nachfolge seines Vaters sowohl in der Markgrafschaft als auch in den Lehen gesichert hatte, ihren consanguineus Hermann heiratete. Da consanguineus die Bezeichnung für die allgemeine Blutsverwandtschaft ist, läßt sich kein genauer Verwandtschaftsgrad feststellen. Die Folge dieser Heirat war, dass der Bischof von HalberstadtGodila bannte, was jedoch nicht die Lösung der Ehe bewirkte. Es handelte sich demnach um eine Ehe zwischen Verwandten mindestens 3. Grades, die nach kirchlichen Gesetzen als unerlaubt galt. In anderem Zusammenhang wurde schon erwähnt, dass Godilas Vater vielleicht der 995 erwähnte Graf Werner war, der im Lerigau amtierte. Höchstwahrscheinlich war Graf Hermann schon einmal verheiratet. Im Jahre 1017 hatte er nämlich schon einen waffenfähigen Sohn, der nicht aus der Ehe mit Godila hervorgegangen sein kann.
Die Vita Meinwerci berichtet, dass Graf Hermann vier Söhne hatte, die 1024 zusammen mit ihrem Vater für Paderborn testierten. Es heißt dort: in presentia Herimanni comitis et filiorum eius Heinrici, Conradi, Athelberti, Bernhardi. Thietmar erwähnte Graf Hermann, den er als Gerbergae filius kennzeichnete, anläßlich einer Auseinandersetzung der WERLER mit den Bischof von Münster. Die Fehde brach 1016/17 aus, als sich Bischof und Graf wechselseitig ihr Gebiet verheerten. Anlaß des Streites könnte die Abtei Liesborn gewesen sein - wie schon Hömberg vermutete -, die 1019 endgültig dem Bistum Münster überwiesen wurde. Eine Urkunde bestätigte, dass sie in pago Dreine ac in comitatu Herimanni comitis lag. Zu diesem Zeitpunkt war der Konflikt schon beigelegt. Er wurde nach Thietmar 1017 auf dem Hoftag zu Allstedt von HEINRICH II. geschlichtet. Graf Heinrich, Hermanns ältester Sohn, unterstützte in diesem Kampf seinen Vater nach besten Kräften. Durch eine lockere Verbindung der WERLER mit den Grafen von Walbeck, die wahrscheinlich Godila herstellte, blieb ihnen weiterhin das Interesse des Chronisten erhalten. Thietmar berichtet ferner, dass sein Vetter, Graf Udo von Stade, 1018 Hermannus coequalem sibi tam in nobilitate quam in potestate auf seiner (ungennanten) Burg gefangen setzte. Wahrscheinlich erfolgte dieses Vorgehen im Einvernehmen mit Bischof Dietrich von Münster. Beide stammten aus dem STADER Grafenhaus und waren Vettern. Über den weiteren Verlauf des Konfliktes sind wir nicht unterrichtet. Ungefähr in die gleiche Zeit fällt die Auseinandersetzung Hermanns von Werl mit Erzbischof Heribert von Köln. Anlaß der Feindseligkeit war die durch den Erzbischof erfolgte Festnahme Gerbergas, der Mutter des Grafen. Die tieferen Gründe dieses Vorgehens treten nicht zutage.
Überhaupt finden wir die WERLER ständig in Opposition. So auch im Jahre 1019, als Thietmar, der Sohn Herzogs Bernhard von Sachsen, zusammen mit den Söhnen des Grafen Hermann, die als consobrini imperatoris bezeichnet werden, eine Empörung gegen HEINRICH II. anstifteten. Nicht lange darauf wurde ihnen omnes pariter imperatoris gratia condonantur. Das einmütige Handeln des BILLUNGERS mit den WERLERN beruht kaum auf Zufall. Die vorliegenden Zeugnisse reichen zwar nicht aus, einen Sippenzusammenhang zwischen ihnen anzunehmen. Da der Amtsbereich beider Familien eng benachbart war, vertraten sie wohl gemeinsam ihr Interesse im westfälischen Raum. Das geht auch aus den Urkunden hervor. In den beiden Zeugenlisten von 1024 stand Herzog Bernhard an erster Stelle, wie es seinem Rang zukam. Anschließend folgte die WERLER Grafenfamilie, vertreten durch Graf Hermann und seine 4 Söhne. Beide Familien traten erneut zusammen bei der Schlichtung des Erbstreites um die Abtei Helmarshausen zwischen Thietmar, dem Bruder Herzogs Bernhard II., und Bischof Meinwerk von Paderborn in Aktion, der 1024 in Anwesenheit des Grafen Hermann de Westfalenbeigelegt wurde. Nur ein Testat zeigte Graf Hermann ohne seinen Familienanhang. Dieses Mal erhielt er den Beinamen Hermannus de Werla. Nach 1024 versiegen die Zeugnisse über ihn. Daraus dürfen wir schließen, dass er nicht lange nach dem Datum seiner letzten Erwähnung starb.
Versuchen wir im Rückblick Klarheit über den Amtsbereich des Grafen Hermann von Werla zu gewinnen. Es wurden schon seine Grafschaften im Locdorp- und im Dreingau erwähnt. Zwei weitere Urkunden von 1017 bezeugten ihn durch die Lage der aufgeführten Ortschaften, die an Paderborn fielen, ebenfalls im Dreingau. Es handelte sich dabei um Grundbesitz in Dülmen, Nieheim (wüst bei Hohen-Nieheim), Sythen, Berg-Haltern, Lembeck und Erle (RB Münster). Das liudolfingische Nonnenkloster Nordhausen erhielt im Dreingau die curtis Gemen in pago Wesualorum in comitatu Herimanni comitis. Eine weitere Urkunde sprach ihm die Gerichtshoheit über den Ort Herbede (an der Ruhr, bei Hattingen) in pago Westfalo heriscafse zu. Zu Hermanns Herrschaftsbereich rechnete ebenfalls eine Grafschaft im südlichen Lerigau, aus der die curtis Triburi (Drebber, Kr. Diepholz) in pago Saxonico Westfala dem Kloster Abdinghof unterstellt wurde. Überblicken wir seinen Amtsbereich auf der Karte, so erstreckte er sich vom Locdorpgau im Süden über den Dreingau bis in den nördlich gelegenen Lerigau. Von diesen Herrschaftsrechten ausgehend, gilt es zu erschließen, wer in diesem Gebiet als sein Vorgänger amtierte, und das heißt, wer sein Vater und Gatte der Gerberga, der namentlich nirgendwo unmittelbar als solcher bezeugt ist, in Betracht kommt.
Klocke, Rudolf Freiherr von: Seite 105
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"Die Grafen von Werl und die Kaiserin Gisela. Untersuchungen zur Geschichte des 10. und 11. Jahrhunderts mit einem Exkurs über Mittelaltergenealogie."
HERMANN, GRAF VON WERL
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* ..., + ...
Urkundlich 997- 1024
oo 1003/04
GERBERGA, Tochter des Königs von Burgund
* um 968/70, + nach etwa 1009
Witwe des 1003 verstorbenen Herzogs Hermann II. von Schwaben

997
1. oo N.N.
-
1007
2. oo 2. Godila von Rothenburg, Tochter des Grafen Werner I.
um 977-18.6.1015
1. oo Lothar III. Graf von Walbeck
-25.1.1003

Kinder:
1. Ehe
Heinrich I. Graf von Werl
um 998-8. oder 20.8. um 1054
Konrad I.
-
? Hermann I. Bischof von Münster (1032-1042)
- 1042
Adalbert Graf im Emegau 1031-1038
-
Bernhard III.
ca 1010- nach 1066
2. Ehe
Rudolf
-
Mathilde
-

Literatur:
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Bollnow, Hermann: Die Grafen von Werl. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte des 10. bis 12. Jahrhunderts. Dissertation Stettin 1930 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 32 Seite 65 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 321 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 Seite 52,152 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 431 - Klocke, Rudolf Freiherr von: Die Grafen von Werl und die Kaiserin Gisela. Untersuchungen zur Geschichte des 10. und 11. Jahrhunderts mit einem Exkurs über Mittelaltergenealogie, in: Westfälische Zeitschrift 98/99, 1949, I. Abteilung, Seite 105 - Leidinger, Paul: Untersuchungen zur Geschichte der Grafen von Werl. Ein Beitrag zur Geschichte des Hochmittelalters. Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens Abteilung Paderborn 1965 Seite 88-95 - Schölkopf, Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024, Göttingen 1957 Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens - Thietmar von Merseburg: Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 334,408,468, 476 -

Leidinger, Paul: Seite 88-95
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"Untersuchungen zur Geschichte der Grafen von Werl. Ein Beitrag zur Geschichte des Hochmittelalters."
DIE ZWEITE GENERATION
4. GRAF HERMANN II. VON WERL SOHN GERBERGAS VON BURGUND
Das Geburtsjahr Hermanns II. ist aufgrund des Todesdatums seines Vaters (um 986/87) und des Lebensansatzes seiner beiden jüngeren Brüder (zwischen 982-986) ziemlich genau für die Zeit um 980 zu bestimmen. Er war also beim Tod des Vaters noch unmündig, und es ist nicht bekannt, wer während der Zeit der Unmündigkeit die Herrschaft für ihn ausgeübt hat, da seine Mutter sich um 988 nach Schwaben verheiratete. Vielleicht begegnet Hermann bereits am 6. Januar 992 auf einem Hoftag zu Grone [D OP III 81. Mathilde Uhlirz vermutete zu Unrecht Hermann I. von Werl in dem dort an letzter Stelle genannten Grafen (Jbb. Ottos III. 151; Reg. O III 1046 a und 1047)]. Das erste sichere Zeugnis stammt jedoch vom 29. September 997 und kennzeichnet ihn als Inhaber des Komitats im Lochtropgau. Deutlicher noch ist die Stiftungsurkunde vom 18. Mai 1000 für Oedingen, die ihn ebenfalls als Inhaber des Komitats im Lochtropgau, darüber hinaus jedoch als Sohn und Erben der Stiftgründerin Gerberga (von Burgund) bezeichnet. Weitere Identifizierungen als Sohn Gerbergas von Burgund und Hermanns I. von Werl geben Thietmar von Merseburg, die Quedlinburger Annalen und der Annalista Saxo [Thietmar VII 49; Ann. Quedlinburgenses SS III 84 a. a. 1019: consobrini imperatoris, filii Hermanni comitis (= Annalista Saxo SS VI 674 a. a. 1019: Hermanni, consobrini imperatoris, filii). Vgl. zur richtigen Interpretation der bisher strittigen Überlieferung oben Teil A, Kapitel I, Seite 21 ff.]. Entsprechend dieser vornehmen Abkunft und seiner gleich zu besprechenden beträchtlichen Herrschaftsstellung in Westfalen bezeichnet Thietmar von Merseburg Hermann als "an Adel und Macht ebenbürtig mit dem Grafen Udo von Catlenburg" und ein zwar gefälschtes, aber auf echter Tradition beruhendes Diplom Kaiser KONRADS II. kennzeichnet ihn als "nobilitate et potentia precipuum" unter den Klostervögten von Werden [D K II 286; Reg K II 242.Vgl. Kötzschke, Werdener Urbare I 136 (§ 59). Das Datum der Urkunde liegt vor 1029.]. Demgemäß tritt Hermann auch in den Zeugenreihen der Urkunden, die wir für ihn aus den Jahren zwischen 1018 und 1024 besitzen, als Anführer der Zeugen [Vita Meinwerci, cap. 56: Herimannus de Werla als Anführer von sechs gräflichen Zeugen.] oder sogleich nach dem Sachsen-Herzog Bernhard, einige Male jedoch auch erst nach den Grafen Udo von Catlenburg und Siegfried von Stade auf.
Wie die Gründungsurkunde von Oedingen zeigt, sollte die Äbtissinnenwürde des neugegründeten Stifts später einer Tochter Hermanns oder seiner Kinder vorbehalten bleiben. Das Stift war demnach ausschließlich eine Gründung der Hauptlinie desWERLER Grafenhauses, dessen Einfluß es ganz unterstehen sollte. Wahrscheinlich war Hermann zur Zeit der Stiftsgründung schon verheiratet, da auf dieses Datum auch der Lebensansatz seines ältesten Sohnes Heinrich (Nr. 7) heinweist. Seine Gemahlin bleibt jedoch unbekannt.
Die Herrschaftsstellung Hermanns II. von Werl ist deutlicher faßbar als die seines Vaters. Außer der Grafschaft im Lochtropgau war er nachweislich Inhaber von Komitaten im Dreingau und im Bistum Osnabrück. Wahrscheinlich sind ihm auch die Grafschaftstrechte seines Vaters am engrischen Hellweg und Komitatsrechte in Friesland zuzurechnen. Vogteihoheiten besaß er nachweislich über die Reichsabtei Werden und wohl auch über das Kloster Liesborn, letztere gingen jedoch 1019 verloren. Dazu sind noch Vogteien über das alte WERLER Familienstift in Meschede und über das neue in Oedingen zu zählen. Es ist nicht anzunehmen, daß mit dieser Aufzählung alle Rechtstitel Hermanns erfaßt sind, immerhin zeichnet sich seine mächtige Herrschaftstellung im westfälisch-engrischen Raum deutlich genug darin ab, und es ist anzunehmen, daß die Mehrzahl der angeführten Rechtstitel bereits seinem Vater, Hermann I., dem Gemahl der burgundischen Königs-Tochter, zugestanden haben.
Über das Verhältnis Hermanns II. zu seinen beiden Brüdern Rudolf und Bernhard, insonderheit über die Teilung des väterlichen Erbes liegen so gut wie keine Nachrichten vor. Doch weisen die bereits oben besprochenen Bestimmungen der Stiftungsurkunde von Oedingen darauf hin, daß Hermann in keiner ebsonders nahen Verbindung zu seinen Brüdern gestanden hat und ziemlich bevorzugter Erbe der Herrschaftsrechte des Hauses gewesen ist. Rudolf wird mit Hermann zusammen nie erwähnt und scheint vorwiegend mit friesischen und nordwestfälischen Besitz- und Herrschaftsrechten abgefunden worden zu sein; Bernhard begegnet wahrscheinlich in den Jahren 1018-1024 gelegentlich mit Hermann zusammen und verfügte über die Grafschaft Hövel südlich und nördlich der Lippe. Lediglich die Nachricht der Quedlinburger Annalen über die aufständischen WERLER "consobrini imperatoris" deutet auf ein gemeinsames Unternehmen aller drei Brüder oder wenigstens auf das zweier von ihnen (Hermann und Bernhard?) hin.
Auch unter die Söhne Hermanns II. wurden die Herrschafstrechte des Hauses augenscheinlich nur in geringfügiger Weise geteilt, indem das Haupterbe dem ältesten Sohn Heinrich (Nr. 7) verblieb und die übrigen Söhne mit unbedeutenderen und entlegenenren Rechtstiteln abgefunden wurden. So kommt es, daß wir von den beiden mittleren Söhnen Hermann, Konrad und Adalbert (Nr. 8 und 9), kaum mehr als den bloßen Namen kennen, von dem jüngsten Bernhard (Nr. 10), aber erst ungefähr seit dem Tod des ältesten hören.
Das Todesjahr Hermanns II. von Werl ist unbekannt, doch dürfte es nicht allzu lange nach seinem Auftreten im Jahre 1024 liegen [Weihnachten 1024 weilte Hermann II. noch am Hofe KONRADS II. in Minden (D K II 26; Reg K II 26). Das verfälschte D K II 286 von angeblich 1036 fällt natürlich für die Lebensberechnung Hermanns aus, da der dort erwähnte Vertrag zwischen ihm und dem Abt Heinrich von Werden vor 1029 liegen muß. In den 30-er Jahren begegnen seine Söhne erstmals ohne Bezug auf den Vater.]. Todestag könnte dem Nekrolog von Essen zufolge der 14. Mai gewesen sein [Das Essener Totenbuch (Konrad Ribbeck, Ein Essener Necrologium 86) nennt zum 14. Mai einen "Herimannus comes", der nach dem Bischof Dodo von Münster, gest. 993, aber vor dem Erzbischof Arnold von Köln, gest. 1156, steht. Das Totenbuch von Überwasser in Münster erwähnt zum 15. Mai einen "Hermannus laicus", doch ist das Stift erst 1040 gegründet worden und ein Bezug des Eintrags auf Hermann II. von Werl daher fraglich.].
Bei seiner Verwandtschaft zum sächsischen und salischen Kaiserhaus und bei seiner angesehenen Herrschaftsstellung in Westfalen sollte man annehmen, daß Hermann II. aber auch in reichspolitischer Hinsicht eine besondere Rolle gespielt hat. Aber nach den beiden kurzen urkundlichen Erwähnungen von 997 und 1000 verlieren wir die Spur Hermanns für fast zwei Jahrzehnte. Sein Verhalten in den Thronwirren 1002 bleibt im ganzen unerkennbar. Doch ist es nicht unwahrscheinlich, daß Hermann statt der Partei seines kaiserlichen Vetters HEINRICH II. zunächst die des unterlegenen Thronkandidaten Herzog Hermann II. von Schwaben, seines Stiefvaters, angehangen hat, zumal eine starke kölnische Anhängerschaft mit dem Erzbischof Heribert an der Spitze diesen stützte [Bei der Grablegung OTTOS III. in Aachen, die Erzbischof Heribert von Köln am 5. April im Beisein zahlreicher Großer vornahm, entschieden sich die meisten Teilnehmer für den ebenfalls anwesenden Schwaben-Herzog, vgl. Thietmar IV 53 und 54; Hirsch, Jbb. Heinrichs II., Band I 213.]. Daher mag es sich erklärem, daß wir Hermann von Werl später in keiner näheren Beziehung zu HEINRICH II. finden, obgleich dieser fast Jahr für Jahr bis zu seinem Tode in Westfalen geweilt hat und hier manchmal mehrfach in einem Jahr über den westfälischen Hellweg und also in Sichtweite an der Werler Burg vorübergekommen ist [Schon auf seinem Königsumritt 1002 zog er von O-Sachsen aus über Paderborn, wo seine Gemahlin am 10. August die Krönung empfing, über den Hellweg, nach Duisburg, wo am 18. August ein Hoftag stattfand, zu dem sich auch Erzbischof Heribert von Köln und wahrscheinlich Hermann II. von Werl einfanden (vgl. Thietmar V 5 und 19 f, Hirsch, a.a.O. Band I 226 ff.). Die übrigen Züge HEINRICHS II. über den Hellweg in den Jahren 1005, 1006, 1009, 1012-1023 sind zuletzt von Deus, Kaiserbesuche 15 ff., recht übersichtlich zusammengestellt worden.]. Andererseits ist aber nicht auszuschließen, daß HEINRICH II. bei seinen zahlreichen Durchreisen durch Westfalen nicht auch Aufenthalt bei seinen westfälischen Verwandten in Werl genommen hätte, wenn die Quellen dazu auch keinerlei Hinweis geben. Im ganzen wird daher Hermann von Werl in den zeugnislosen Jahren zwischen 1000 und 1016 seine Herrschaftsrechte in Westfalen ohne Anfechtung ausgeübt haben.
Schwierigkeiten ergaben sich erst, als der Kaiser mit seiner Kirchenpolitik die Rechte und Interessen des weltlichen Adels allzusehr beeinträchtigte. Zu diesem Zeitpunkt setzt auch die Quellenüberlieferung in spärlichen Maße ein. Sie ist bereits oben (Seite 37) ausführlich besprochen worden, so daß hier darauf verwiesen werden kann. Zusammenfassend ergibt sich das folgende Bild: Seit 1016 standen Graf Hermann II. von Werl und seine Familie in Opposition zu den vom Kaiser begünstigten Kirchenfürsten von Münster, Köln und wahrscheinlich auch Paderborn, die 1018 in einem gemeinsamen Unternehmen mit dem BILLUNGER Thietmar, 1020 in einer Erhebung unter Anführung des BILLUNGER-Herzogs Bernhard II. gegen den Kaiser gipfelte. Jedoch erfolgte danach offensichtlich ein friedlicher Ausgleich zwischen den streitenden Parteien, da seit dieser Zeit für die restlichen Jahre HEINRICHS II. Ruhe und Frieden in den Beziehungen zu den benachbarten Kirchenfürsten eintraten. Vielleicht begegnet Graf Hermann II. von Werl bereits am 11. Dezember 1022 zu Ermschwert wieder am Kaiserhofe als Vermittler in dem endlich vor HEINRICH II. geschlichteten Erbstreit zwischen Meinwerk von Paderborn und einem Verwandten des Grafen Dodiko von Warburg namens Bern [Vgl. Vita Meinwerci, cap. 173. Aufgrund des Tagungsortes östlich der Weser könnte auch unter den testierenden Grafen Herman der Graf von Reinhausen verstanden werden, jedoch begegnet Hermann von Werl auch in der Folgezeit in Meinwerk-Urkunden, auch östlich der Weser, wie die folgenden Nachrichten zeigen.]. Das nächste Zeugnis vom 25.März 1024 identifiziert ihn dann ganz eindeutig als "Herimannus de Werla" und zeigt ihn zu Mühlhausen in Thüringen als Anführer einer stattlichen Zeugenreihe ostsächsischer Grafen in einer Urkunde Bischof Meinwerks [Vita Meinwerci, cap. 56. Der dort erst an vierter Stelle der Zeugenliste genannte "Hermann minor" dürfte mit dem Grafen von Reinhausen zu identifizieren sein.]. Wie Franz Trenckhoff mit guter Begründung vermutet, hat man hier auf den Kaiser gewartet, der sich trotz seiner tödlichen Erkrankung von Bamberg zur Feier des vorher verkündeten Osterfestes (5. April) nach Magdeburg aufgemacht hatte und dabei Mühlhausen berührte.
Unmittelbar nach dem Tode HEINRICHS II. am 13. Juli 1024 zu Grone finden wir Hermann II. von Werl auf einem Fürstentag zu Werla (18 km nördlich von Goslar an der Oker), wo die sächsischen Fürsten über die Nachfolge des Kaisers und die Verhältnisse im Reich sich berieten. Dort gehörte Hermann von Werl zu den Vermittlern der endgültigen Versöhnung zwischen Bischof Meinwerk und dem BILLUNGER Thietmar. Die westsächsische Gruppe sonderte sich hier in Werla deutlich von den übrigen sächsischen Fürsten ab, indem sie ihre Beratungen unter Leitung Herzog Bernhards am 12. und 13. September 1024 in Westfalen an der alterhrwürdigen Grabstätte der heiligen Ida zu Herzfeld an der Lippe fortsetzte. Auch Hermann II. von Werl ist hier wiederum genannt, diesmal sogar mit seinen vier jungen Söhnen Heinrich, Konrad, Adalbert und Bernhard. Zusammen mit anderen Adeligen bezeugte er hier erneut die Beilegung zweier schon länger zurückreichender Streitfälle des Bischofs Meinwerk von Paderborn.
Hier in Herzfeld wird man sodann auf den Ausgang der Königswahl gewartet haben, die am 6. und 7. September in der Nähe von Mainz stattfand und bei der von den Sachsen nur die Markgrafen von Meißen anwesend waren. Man tagte in Herzfeld auf dem Besitztum des Abtes von Werden, derselbst unmittelbar nach der Wahl KONRADS II. noch zu Mainz von diesem die Bestätigung der Rechte seiner Abtei erhielt und daher vielleicht als Beobachter oder Abgesandter der westsächsischen Fürsten tätig war.
Als der neue König über Köln, wo er am 21. September seine Gemahlin Gisela, die Halbschwester der WERLER Grafen, die Krönung empfing, Nieder-Lothringen und Vreden, schließlich im November/Dezember 1024 Westfalen betrat und in Dortmund, umgeben von den "occidentalibus episcopis ac primoribus", Hof hielt, konnte er die Huldigung der westsächsischen Fürstengruppe empfangen. Mit großem Geleit begab er sich sodann nach Minden zur Feier des Weihnachtsfestes, wo die ostsächsischen Fürsten ihm huldigten. Auch Graf Hermann II. von Werl war in seinem Geleit. Sein gutes Verhältnis zum neuen König wird aus seinem Testat in einem Diplom KONRADS II. für Minden deutlich, in dem er mit der Königin Gisela, den Erzbischöfen von Mainz, Köln, Magdeburg und Bremen, den Bischöfen von Augsburg und Verden, mit Herzog Bernhard von Sachsen und Graf Siegfried von Stade unter den Intervenienten erscheint, das einzige Mal, daß wir ihn solch ehrender Stellung finden. Vermutlich hat Hermann den Hof noch über Paderborn, wo man das Neujahrsjahr 1025 beging, nach Corvey begleitet, wo KONRAD II. einige Zeit blieb.
Es ist bemerkenswert, daß wir in diesen Tagen nichts von Bischof Meinwerk von Paderborn hören. Der einstige Freund HEINRICHS II. hatte es schwer, sich die Gunst des neuen Herrschers zu erwerben. So mußte er es hinnehmen, daß KONRAD II. ihm in dieser Zeit die Grafschaft im Diemelgebiet, die einst dem Grafen Dodiko von Warburg gehört hatte, dann aber seinem Bistum von HEINRICH II. geschenkt worden war, entzog und an das Erzstift Mainz gab, eine Maßnahme, die vielleicht auch der Befriedigung der Erbansprüche der WERLER Verwandten Dodikos dienen sollte. 1033 erlangte Meinwerk die Grafschaft jedoch zuürck [D K II 198. Inhaber der Grafschaft war zwischen 1025 und 1033 ein Graf Bernhard, der von Hömburg, Comitate 23 ff, mit dem Grafen Bernhard von Werl-Hövel identifiziert worden ist (vgl. unten Seite 104 n 29).].
Von Hermann II. von Werl verlieren wir mit dem Beginn des Jahres 1025 jede sichere Spur. Es erscheint aber möglich, daß sich Hermann in den Jahren 1026/27 den Aufständen der Verwandten KONRADS II. angeschlossen hat und es daher zu einer Entfremdung zwischen ihm und dem ersten SALIER gekommen ist. Denn seit dieser Zeit stieg der Bischof Meinwerk von Paderborn in der Gunst KONRADS II. empor, und verfolgte der SALIER in Westfalen die gleiche Politik wie einst HEINRICH II. hier unter Zurücksetzung des weltlichen Adels ausgeübt hatte [Als erste Gunstbezeigung erhielt Meinwerk am 7. April 1027 zu Rom, wohin er KONRAD II. begleitet hatte, den Königshof Erwitte am engrischen Hellweg und in der Grafschaft eines Grafen Markward übertragen (D K II 82; Vita Neinwerci cap. 200). Die Grafschaft um Erwitte stand 978 noch dem Grafen Hermann I. von Werl zu. Der Graf Marward ist wohl kaum dem WERLER Haus zuzuzählen, da der Name in dieser Familie sonst nicht vorkommt. Er war entweder Untergraf der WERLER, dafür spricht, daß die Grafschaft noch später den Arnsberger Grafen zustand, oder ist vorübergehend auf Kosten der WERLER in die Grafschaft eingesetzt worden. Doch reichen die Indizien für einen Entsetzung Hermansn II. von Werl nicht aus.]. Daher kann es nicht verwundern, daß Hermann nicht in der Nähe des Kaisers nachzuweisen ist, als dieser nach seiner Krönung in Rom im Jahre 1028 erstmals wieder westfälischen Boden betrat. Und auch später fehlt jeder Hinweis auf eine Gunstbezeigung der ersten salischen Herrscherpaares für seine westfälische Verwandtschaft in Werl [Das ist entgegen bisherigen Annahmen besonders zu betonen. Denn die Interventionenn der Kaiserin Gisela für den westfälischen Raum betreffen ausschließlich religiöse Stiftungen und lassen keinerlei Vermutung hinsichtlich der Förderung des WERLER Geschlechtes zu. Dagegen vergleiche man ganz anders geartete Verhältnis KONRADS II. zu den BALLENSTEDTERN (oben Seite 55 ff.].
Die bislang besprochenen Zeugnisse lassen, wie wir gesehen haben, nur Schlüsse auf Hermanns Stellung und politische Tätigkeit in Sachsen und Westfalen zu. Schon mehrfach sind jedoch politische Beziehungen des WERLER Hauses zur burgundischen und süddeutschen Verwandtschaft vermutet worden, die in den Jahren zwischen 1016 und 1020 zutage treten sollen. Der Hinweis auf eine Verbindung der WERLER mit den beiden salischen Konraden, die im Jahre 1019 ihren EPPENSTEINER Verwandten, Herzog Adalbero von Kärnten, bei Ulm in die Flucht schlugen, ist bei der räumlichen Entfernung und den eigenen Verwicklungen der WERLER in ihrer Heimat sicher abzulehnen. Eher konnten die WERLER Grafen als Söhne Gerbergas von Burgund in die burgundischen Streitfälle der Zeit verwickelt sein, da sich vor allem aus der Frage nach dem Erbe des kinderlosen König Rudolf III. von Burgund (993-1032) seit 1016 ergaben. Doch gibt es auch dafür keine Anhaltspunkte in den Quellen, und die ständig wechselnden Parteiungen in Burgund konnten auch hier die dem dortigen Geschehen ferner stehenden westfälischen Grafen nur von einem Einmischen abhalten. Für eine Erbfolge in Burgund kamen die WERLER bei der Konkurrenz der deutschen Herrscher sowieso nicht in Betracht [An sich hatten die Grafen von Werl als Nachkommen von Rudolfs älterer Schwester Gerberga schon Erbansprüche auf Burgund, bessere jedenfalls als die Grafen von der Champagne und Blois, die Nachkommen von Rudolfs jüngerer Schwester Berta waren. Legitimer Erbe war jedoch zunächst HEINRICH II., der Sohn von Rudolfs ältester (Halb-)Schwester Gisela, mit dem dieser auch den Erbvertrag schloß. Die Ansprüche, die KONRAD II. später auf Burgund machte, gründeten sich hauptsächlich auf den Erbvertrag, in den er als Nachfolger HEINRICHS II. eintrat, und nicht auf die burgundische Abstammung seiner Gemahlin Gisela, gegenüber der sowohl die WERLER als auch die Grafen von Champagne bessere Rechte geltend machen konnten. Machtmäßig bildeten die WERLER jedoch in dem Kreis der Prätendenten das schwächste Glied, so daß ihre Rechte bei den konkurrierenden Gewalten in Burgund von vorneherein nichts wert waren. Vgl. A. Hofmeister, Deutschland und Burgund im frühen Mittelalter, Leipzig 1914, 70 ff.], von Allodialgut, das ihnen durch ihre Mutter Gerberga zugefallen sein könnte, ist bislang nichts bekannt. Bei der isolierten Stellung, die König Rudolf III. von Burgund einnahm, muß es auch als unwahrscheinlich gelten, burgundische Fragen als Hintergrund für die Inhaftnahme Gerbergas zwischen den Jahren 1016-1018 durch den Kölner Erzbischof anzunehmen.
Erwägt man es recht, so hat die burgundische Verbindung den WERLER Söhnen Gerbergas in politischer Hinsicht keinen Gewinn eingebracht. Vielleicht ging ihnen - wie ihrem Oheim König Rudolf III. von Burgund - auch eine besondere politische Befähigung ab und vermochten sie nicht, ihren Adel und ihre Macht, von denen die Quellen gelegentlich anerkennend sprechen, in der Reichspolitik entsprechend zur Geltung zu bringen. Das weitgehende Schweigen der Überlieferung mag daher nicht ganz zu Unrecht bestehen.

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Barre chronologique Hermann II von Werl

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Ancêtres (et descendants) de Hermann II von Werl

Hermann II von Werl
980-± 1024

(1) ± 1000
Mathilde von Werl
± 1015-± 1077


Onbekend

Heinrich I von Werl
± 998-± 1054

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  • Il est impossible d'introduire des caractères autres que ceux de l'alphabet (ni signes diacritiques tels que ö ou é).

Parenté Hermann II von Werl

Les sources

  1. bright.ged, Brower, Maitland Dirk
  2. http://vandermerwede.net/
    http://vandermerwede.net/
    / n/a

Sur le nom de famille Werl

  • Afficher les informations que Genealogie Online a concernant le patronyme Werl.
  • Afficher des informations sur Werl sur le site Archives Ouvertes.
  • Trouvez dans le registre Wie (onder)zoekt wie? qui recherche le nom de famille Werl.

Lors de la copie des données de cet arbre généalogique, veuillez inclure une référence à l'origine:
Richard Remmé, "Genealogy Richard Remmé, The Hague, Netherlands", base de données, Généalogie Online (https://www.genealogieonline.nl/genealogie-richard-remme/I77244.php : consultée 30 mai 2024), "Hermann II von Werl (980-± 1024)".