In Preußen galt für eigenbehörige Höfe das Verbot der Hofteilung, das heißt, dass immer nur ein Kind den Hof erben konnte, um die Wirtschaftskraft eines Hofes und damit die Abgaben an den Grundherrn nicht zu schwächen. Alle übrigen Kinder wurden abgefunden (je nach wirtschaftlicher Stärke des Hofes mit mehr oder weniger Geld oder Naturalien (Vieh, Möbel, Wäsche etc.). Eine Wohnung fanden die abgehenden Kinder dann meist nur in Heuerhäusern, Leibzuchten, Backhäusern oder Scheunen erst später kamen sogenannte Neubauerstellen hinzu. Ohne einen weiteren Verdienst z. B. als Holzschuhmacher, Spinnradmacher, Leineweber usw. war ein Auskommen nicht möglich, denn das wenige Gartenland, das mit der Wohnung gemietet wurde, reichte nicht zum Überleben für eine Familie. Die Hollandgängerei war daher gerade im Raum Tecklenburg eine vielfach genutzte Nebenerwerbsquelle.
Informatie betreffende Wesselman te Tecklenburg:
Im Jahr 1543 zahlte Wesselman 1 Gulden Dienstgeld an Tecklenburg
In het jaar 1543 betaalde Wesselman 1 gulden belasting aan Tecklenburg
Der Alte Wesselman auf der Hasselke gestorben
He is married to Wesselmansche van Brochterbeck.
They got married
Bewoner van Wesselmans Stätte.
Child(ren):
Alte Höfe im Niederdorf sind:
Wilfering, Wesselmann, Hagenberg, Lünningmeier.
Dethard Wesselmann | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wesselmansche van Brochterbeck |