Stamboom » Gräfin Mechthild Gepa von Arnsberg-Werl (± 1078-1135)

Personal data Gräfin Mechthild Gepa von Arnsberg-Werl 


Household of Gräfin Mechthild Gepa von Arnsberg-Werl

She is married to Gumbert von Itter.

They got married in the year 1095.


Child(ren):

  1. Lutrud von Schwalenberg  < 1128-± 1149 


Notes about Gräfin Mechthild Gepa von Arnsberg-Werl

Gepa v. Itter, eine geborene Gräfin v. Arnsberg-Werl
von
Michael BENTLER
http://www.haus-itter.net/pages/gesch.html

Die vorliegende Arbeit ist das Resultat einer langjährigenBeschäftigung mit den Edelherren von Itter und ihren Nachkommen (siehemeine anderen Arbeiten auf der Homepage) und naturgegeben natürlichauch mit ihrem Ursprung. Wer waren die Edelherren in ihrem ersten Hausund woher stammte das zweite Haus, sind Fragen, die nicht nur denFamilienforscher interessieren, sondern auch in erster Linie dieLandesgeschichte von Westfalen, Hessen und Waldeck und dessenehemaliges Fürstenhaus. Da die Quellen für dieses Thema äußerst rarsind und sich eigentlich nur auf eine gute Handvoll Urkundenbeschränken, aus denen sich bei erster Sicht kaum oder nur wenigegenealogische Zusammenhänge ableiten lassen, musste ich zum Verständisdieser Zusammenhänge auch auf kritisches Lesen der Sekundärliteraturzurückgreifen, wobei ich unterstreichen möchte, daß ich kein Mediävistbin. Die folgende Arbeit wird demnächst durch Regesten derangedeuteten Urkunden bereichert werden; sie soll aber in erster Linieals Ausgangspunkt für - ich hoffe es zum mindesten - wichtigereArbeiten gelten, die von einschlägigen Fachleuten ausgeführt werden.
Von weit größerer geschichtlicher Bedeutung als das zweite Haus Itterwaren die Grafen und Fürsten von Waldeck. Naturgemäß versuchte man zuverstehen, wie die Grafen von Schwalenberg, die Ahnherren deswaldeckschen Fürstenhauses, in den Besitz des späteren TerritoriumsWaldeck gekommen sind. Bei den spätern Edelherren von Itter stellteman nur fest, daß sie plötzlich im Besitz der Herrschaft Itterauftraten, wobei angenommen wird, durch einen Wortbruch der Aebte vonCorvey, indem Abt Erkenbert im Jahre 1126 bei der Lehensauftragung desAllods Itter durch zwei Erbinnen versprach, daß er oder seineNachfolger dieses Lehen nach dem Ableben der beiden Schwestern anniemanden anderen weiterverlehnen dürften. Bei beiden Geschlechternist man sich aber heute einig, daß der Übergang über Erbtöchter ausdem ersten Haus Itter stattgefunden hat, deren Mutter eine Gepa vonItter war. Lutrud wurde die Stammutter der Grafen und Fürsten vonWaldeck und Berta oder Mechthild, die des zweiten Hauses Itter. Manversuchte auch zu verstehen wer Gepa von Itter war. Der erste, derdies wohl gezielt unternahm, war F. Frhr v. Dalwigk in : Die ältereGenealogie des gräflichen Hauses Schwalenberg-Waldeck, (ZWG LXXIIIb,1915). Dalwigk kommt aber zu keinem befriedigenden Ergebnis, indem erversucht Gepa allen möglichen bodenständischen edelfreien und sogarniederadligen Familien zuzuordnen, alle nachfolgenden Forscherbegnügten sich mit diesem Ergebnis. Ein weiteres Forschungsergebnisdieses Autors, das bis jetzt unkritisch übernommen wurde, ist derÜbergang der Paderborner Stiftsvogtei von Friedrich dem Streitbarenvon Arnsberg-Werl auf Widekind von Schwalenberg, d.h. nach dem TodeFriedrichs, einem Gegner Lothars von Supplinburg. Der letztere habeWidekind als seinem Getreuen und auf Grund seiner herzoglichen Machtzu dieser Vogtei verholfen.
Es ist gerade dieser Punkt, der von jeher einer Kritik hätteunterliegen sollen. Wir wissen aus der Geschichte, daß Lothar nachFriedrichs des Streitbaren Tod im Jahre 1124, dessen Burgen Rietbergund Wewelsburg abreissen ließ. Dieses Recht hatte er tatsächlich alsHerzog von Sachsen, besonders wenn diese Burgen ohne seine Erlaubnisgebaut wurden. Hatte er aber das Recht, die Edelvogtei einesreichsunmittelbaren Bistums zu vergeben? Dieses scheintunwahrscheinlich zu sein, und im Gegenteil könnte man sich daher dieFrage stellen, warum er ein so wichtiges politisches Recht nicht fürsich behalten hat? Die Vogteioberhoheit gehörte der entsprechendenKirche, in unserem Fall der Paderborner, auch wenn diese wohl nur nochformell bestand, da die Vogtei selbst ja meistens erblich gewordenwar. Dieses war für Paderborn tatsächlich der Fall : Seit mehrerenGenerationen war die Stiftvogtei erblich in der Hand der WerlerGrafen. Lehensrechtlich fiel daher die Vogtei nach dem Tode Friedrichsdem Paderborner Bischof Heinrich von Werl, einem Onkel Friedrichsheim, der sie somit nach seinem Gutdünken hätte ausgeben können,solange nicht weitere Erben vorhanden waren. Friedrich der Streitbareselbst hinterließ keine männliche Erben. Der Gemahl seiner TochterSophie, Godfried, Graf von Cuyk, der die Grafschaft Arnsberg erbte,interessierte sich nicht für seine westfälischen Besitzungen. Undandere männliche Mitglieder des Hauses Werl, außer dem PaderbornerBischof Heinrich gab es nicht mehr. Gab es daher noch andere Erben vonweiblicher Seite?
Der Bischof Heinrich, ein geborener Graf von Werl und Inhaber derPaderborner Vogteihoheit konnte einerseits kaum ein Erbrecht an diesemAmt ignorieren und andererseits wird er wohl kaum ein Interesse darangehabt haben dieses Amt in fremde Hände zu geben. Wir müssen daher inWidekind von Schwalenberg, nach dem Tode Friedrichs des Streitbaren,Stiftsvogt von Paderborn, als einen der Erben der Werler- ArnsbergerGrafen sehen. Aber wie ? Die ältere Geschichtsschreibung scheint inseiner Frau Lutrud eine Gräfin von Arnsberg gesehen zu haben. Da sichaber Lutrud als Tochter einer "Gepa de Castro Itter" entpuppte, wurdediese Annahme wieder fallengelassen. Über Gepa selbst wissen wir nichtviel, außer, daß sie vier Töchter hatte, Wiltrud als Nonne im KlosterKaufungen, starb auf einer Romreise, Lutrud die Gemahlin Widekinds vonSchwalenberg sowie Mechthild und Berta, wovon eine der beiden dieStammutter des zweiten Hauses Itter wurde. Wir wissen weiter, daß siemit ihren Töchtern das Kloster Arolsen stiftete. Über ihren Mann, derohne Zweifel ein Mitglied des ersten Hauses Itter war, schweigen dieQuellen. Wir werden aber weiter unten versuchen, diesen Mann überKombinationen ausfindig zu machen.
Wenden wir uns daher der Gepa zu. Nur sie kann denverwandtschaftlichen Zusammenhang der Grafen von Schwalenberg aberauch des zweiten Hauses Itter zu den Grafen von Arnsberg Werlbegründet haben. Untersuchen wir zuerst einmal ihren Namen.
Gepa ist eine Kurzform von Gerberga. Gerberga ist ein Name, der imWerler-Arnsberger Grafenhaus, seit der Heirat des Werler GrafenHermann I. mit der burgundischen Königstochter Gerberga auch Guepanicht ungewöhnlich gewesen zu sein scheint. Auch die Namen zweierihrer Töchter Berta und Mechthild, sonst eigentlich keine seltenenNamen, erscheinen bei den burgundischen Königen und auch im WerlerGrafenhaus. Wenn unsere Annahme richtig ist, dann wäre auch derVorname ihrer Mutter, Mechthild, Tochter des Grafen Otto I. vonNortheim, Herzog von Bayern. Diese ersten Hinweise sind aber noch keinBeweis über eine tatsächliche Zugehörigkeit der Gepa zum WerlerGrafenhaus. Wir müssen daher versuchen noch weitere Indizienaufzuzeigen, die endgültig zu einem Nachweis des ÜbergangsWerler-Arnsberger Erbe an die Nachkommen der Gepa führen. ZumVerständnis der politischen, geschichtlichen und genealogischenZusammenhänge nach 1124 in dem von uns zu untersuchenden Raum müssenwir aber vorher weitere Ereignisse im Zusammenhang mit der HerrschaftItter oder anders ausgedrückt im Zusammenhang mit der Familie derersten Herren von Itter untersuchen; denn nur sie führen unstatsächlich weiter.
Wie oben schon erwähnt, beurkundete am 10. Mai 1126 der Abt Erkenbertin Itter, daß er von Riclinde und Frederun das castrum Itter mitMarkt, Zoll und Allodien in Itter, Ense, Lauterbach, Dalewig imIttergau in der Grafschaft des Grafen Siegfried mit allem Zubehör,insbesondere den Ministerialen mit ihrem Eigen- und Lehengut, unterder Bedingung erhalten hat, daß die beiden Matronen dies alles aufLebenszeit zu Lehen zurückerhielten und dafür alljährlich am Tage deshl. Vitus einen Pfennig "gihthure" bezahlten; der Abt überantworteteden Damen ferner ein Lehen, das jährlich zehn Talente abwarf, dazu vonder Kammer der Abtei zwei Talente am St.-Vitus-Tag bei Erlegung der"gihthure" und drei Talente am St.-Andreas-Tag. Nach der Erwähnung derverschiedenen Rechtsakte der Übertragung folgen Einzelbestimmungen desVertrages: Sollte ein Nachfolger Erkenberts diese Vereinbarungverletzen, so erhalten die beiden Damen die freie Verfügungsgewaltüber ihren Besitz zurück; die beiden Matronen sollen nichtaftervelehnen; tun sie es doch, so sind solche Akte mit ihrem Todenichtig. In einer Zweitausfertigung aus den Jahren 1127/28 wird nochfolgender Passus eingeschoben: Damit Itter nicht auf irgendeine Weisein der Zukunft durch Corveyer Aebte dem Kloster entfremdet werde,verbietet der Abt Erkenbert unter Androhung des Bannes jedeVerlehnung; er hat beim Paderborner Bischof Bernhard I. erreicht, daßdieser den Bann des Abtes durch seinen bischöflichen Bann einschärfte,auf daß der verlehnende Abt wie auch der Lehensempfänger derVerfluchung anheimfalle.
In der Literatur wird oft davon ausgegangen, daß Riclinde und Frederundie einzigen Erben des im Mannesstamme ausgestorbenen Hauses derersten Edelherren v. Itter gewesen seien. Diese Annahme stimmt abermit den Quellen nicht überein. Bei einer Schenkung von Gütern anKloster Hasungen im Jahre 1123 zum Seelenheil ihres Onkels Folkmarswird Riclinde als nächste Erbin bezeichnet. Demnach müssen neben ihrerSchwester Frederun noch andere, auch männliche Erben vorhanden gewesensein. Auf diese Tatsache weisen die Einzelbestimmungen der obengenannten Urkunden hin. Dieses an Corvey zu Lehen aufgetragene Allod,sollte nicht lehensrechtlich in fremde Hände kommen, sondern sollteweiter als Lehen landrechtlich bei der Familie Folkmars verbleiben,d.h., daß immer der nächste erbmäßige agnatisch Verwandte dieses Erbeübernehmen sollte. Auch wer diese nächsten Verwandten waren,unterrichten uns die beiden Urkunden. Die lange Zeugenreihe wird vonGumbert v. Warburg und seinem Bruder Rembold von Kanstein angeführt.Gumbert fungiert bei dieser Auftragung als "mundiburgo" der beidenDamen, daß heißt, wie uns der Sachsenspiegel aufklärt, ihr nächster"Schwertmagen", oder anders gesagt, der nächste Verwandte inaufsteigender männlicher Linie. Gumbert und Rembold waren Vetternersten Grades Folkmars und seines unbekannten Bruders, wie jetztgezeigt werden wird.
Als Vater Folkmars ist Widerhold von Itter zwischen 1051 und 1076 imGefolge des Paderborner Bischofs Imad nachweisbar. Er fungierte vorallem als Vogt über das Busdorf-Stift. In einer Urkunde vom 3. Oktober1058 erscheinen neben dem Edelvogt von Paderborn Bernhard (v.Werl)Reinwercus, Witheraldus de Ittera. In einer weiteren Urkunde datiertzwischen 1060 und 1071 sieht die Zeugenreihe so aus: Bernhardusadvocatus, Reinwercus et Witheral de Ittera. Wir werden also nichtfehlgehen in Reinwerk einen Bruder Widerholds zu sehen und haben somitden Namen des Vaters der beiden Brüder Gumbert und Rembold. Die NamenReinwerk sowie auch Gumbert weisen uns aber noch weiter. Es sind Namender sächsischen Grafen, die in regelmäßigen Abständen die Grafschaftim Ittergau sowie im hessischen Sachsengau ausüben und die ohneZweifel zum Stamme der seit der Zeit Karls des Großen in diesen Räumenamtierenden und besitzenden Esikonen gehören. Das Haus der erstenEdelherren von Itter gehört somit diesem weitverzweigten Grafenhausean.
Kehren wir aber zu Gumbert von Warburg zurück. Als nächster"Schwertmagen" Vormund der beiden Nichten Folkmars ist er zusammen mitseinem Bruder Rembold auch deren nächster Erbe. Die Tatsache, daßnicht sein Bruder, sondern er in dieser Eigenschaft erscheint, weistdarauf hin, daß er Nachkommen und somit Nachfolger in dem ErbeRiclinds und Frederuns hatte. Nach 1126 erscheinen die beiden Brüderurkundlich nicht mehr und dies erklärt der eingeschobene Passus in derzweiten Urkunde über die Lehensauftragung von Schloß Itter an Corvey.Beide müssen zwischen dem 14. Oktober 1127, dem Tode Bischofs HeinrichII von Werl und dem 7. Oktober 1128, dem Tode des Abtes Erkenbertgestorben sein. Um dieses Erbrecht der Nachkommen Gumberts zu wahren,wurde der Bann angedroht, daß der verlehende Abt wie auch derLehensempfänger der Verfluchung anheimfalle. Wenn nun im Jahre 1132eine Matrone Gepa de castro Itre erscheint, dann hat diese Edelfrauohne Zweifel auf Schloß Itter ihren Wohnsitz oder anders ausgedrücktihren Witwensitz und ihre Töchter von denen wir später Nachrichthaben, sind die Nachkommen des nächsten Miterben an Schloß undHerrschaft Itter. Gepa war somit ohne Zweifel die Gemahlin Gumbertsvon Warburg. Die Töchter Gepas und somit Gumberts brachten ihrenEhemännern aber nicht nur das Erbe dieser Esikonen Zweige imEder-Diemelraum ein, sondern auch Besitz und Rechte, die auf dieGrafen von Arnsberg-Werl hinweisen.
Wie wir schon gesehen haben, ging die Arnsberg-Werler Edelvogtei überPaderborn in die Hand Widekinds von Schwalenberg über, des Mannes derLutrud, einer der Töchter Gepas. Aber auch die Vogtei über Busdorf,ursprünglich in itterscher Hand, erscheint bei den Schwalenbergern.Ein möglicher Tochtermann der Gepa könnte auch Graf Konrad vonEverstein sein, der in der arnsbergischen Grafschaft Donnersbergauftritt und sonst auch reichlich im Eder-Diemelraum begütert ist.Auch er erscheint in der langen Zeugenreihe bei der Lehensauftragungvon Schloß Itter. (Lange versuchte ich ihn als den Stammvater deszweiten Hauses Itter zu sehen, habe aber diese Vermutung wieder fallenlassen.) Eine dritte Tochter ist aber ohne Zweifel die Stammutter deszweiten Hauses Itter. Wer ihr Mann war oder zum mindesten, welcherFamilie er angehörte, kann nur über indirektes Kombinierenherausgefunden werden, da direkte Quellen wohl fehlen.
Als Stammvater des zweiten Hauses Itter gilt ein Gerlach, der zwischen1161 bis 1177 regelmäßig unter dem Namen von Itter erscheint. AufGrund dieser Daten, versuchte man Gerlach als einen Enkel derentsprechenden Tochter Gepas zu sehen. Auffallend bei dem AuftretenGerlachs ist, daß er in den allermeisten Fällen zusammen mit Thietmarvon Büren erscheint. Wenn wir aber weitere Urkunden vor der Zeit von1161 betrachten, dann finden wir weiterhin Gerlach und Thietmarurkundlich zusammen. Über eine ganze Generation erscheinen diesebeiden Namen in Angelegenheiten, die den Eder-Diemelraum und denPaderborner Raum betreffen, was beweist, daß sie Brüder sind. Im Jahre1144 treffen wir in Medebach, einem sonst den Grafen von Wittgensteingehörigen Ort, einen Gerlach als Vogt, der sicher mit Gerlach vonItter identisch ist. Wenn wir weiter bedenken, daß die südliche Hälfteder zweiten Herrschaft Itter aus einem Teil der alten GrafschaftBattenberg besteht, die auch den Grafen von Wittgenstein gehörte undnach der sich gewisse Wittgensteinlinien auch nannten bei denen auchder Name Thiemo oder Thietmar nicht selten war, so werden wir kaumfehlgehen der dritten Tochter Gepas einen Grafen von Battenberg oderevtl. Wittgenstein als Gemahl zuzuordnen, deren gemeinsame Söhne u.a.Thietmar und Gerlach waren.
Thietmar und Gerlach waren aber wohl nur nachgeborenen Söhne, die mitTeilen aus dem Erbe der Mutter sowie des Vaters abgefunden wurden, umdarauf eigene Herrschaften zu errichten. Wie schon gesagt, bestand diespäter Herrschaft Itter im Süden aus einem zum oberen Lahngaugehörigen Teil der alten Grafschaft Battenberg, die nördliche Hälfteaus einem Großteil, der an Corvey aufgetragenen alten HerrschaftItter. Daneben besaßen die Edelherren von Itter eine Reihe Streubesitzim Diemelraum und vor allen Dingen von den Grafen von Arnsberg zuLehen gehende Güter an der Lippe, um Lippstadt, Geseke, Langeneike,Soest und im Arnsberg-Balver Raum. Thietmar errichtete auf ehemalsallodialem Besitz der Grafen von Werl im Almetal bei Paderborn seineHerrschaft Büren. Ein Zweig bewohnte einige Generationen später auchdie von Friedrich d. Streitbaren von Arnsberg gebaute Wewelsburg.
Im Jahre 1186 übergaben die Brüder Bertold und Thietmar von Büren ihr"Predium" Büren, das sie nach landrechtlichem Besitzrecht besaßen derPaderborner Kirche, um es als Lehen zurückzuempfangen. Auch aus diesenentsprechenden Übertragungsurkunden geht hervor, daß dieses Lehen mitden daraus entspringenden Pflichten, nicht lehensrechtlich sondernlandrechtlich an die jeweils nächsten Erben, männlichen oderweiblichen Geschlechts weitervererbt werden soll. Zur vollenSicherheit des Vertrages, läßt sich der Bischof von folgenden Personendiese Abmachung bestätigen : Die Brüder von Schöneberg, B. und B. vonVlotho, Herrn A. und Herrn A. von Schalkesberg et H. von Itter. Eshandelt sich hierbei aber wiederum um die nächsten Erben, abgesehenvon eventuellen Nachkommen, der beiden Brüder von Büren. Die vonEberschütz-Schöneberg sind sicher Vettern mütterlicherseits, ThietmarI. von Büren hatte demnach eine Tochter Bertholds vonEberschütz-Schöneberg zur Frau. Hermann von Itter, Sohn Gerlachs istein Vetter väterlicherseits, B. von Vlotho und A. von Schalkesbergsind wohl Ehegatten von Schwestern Bertholds und Thietmar II. mitihren entsprechenden Söhnen B. von Vlotho und W(idekind) v.Schalkesberg.
Diese ursprünglich allodiale Herrschaft Büren, aus dem Besitz derGrafen von Werl stammend, kann nur über eine Erbschaft an die Herrenvon Büren gekommen sein, ebenso wie die arnsbergischen Lehen derEdelherren von Itter. Möglicherweise erscheinen auch die späterenGrafen von Wittgenstein und Battenberg in Besitzungen und Rechten derGrafen von Werl, sowie das für Waldeck und Everstein schon aufgezeigtwurde. Dieses Erbe zusammen mit dem Erbe der ersten Edelherren vonItter und ihrer verschiedenen Zweige kam an die Tochtermänner der Gepavon Itter, die mit Gumbert von Warburg verheiratet gewesen sein muß,und die demnach zweifellos eine geborene Gräfin von Werl-Arnsberg,Schwester Friedrichs des Streitbaren war. Der Grundbesitz, auch wenner zu Lehen aufgetragen wurde, ist von diesen edelfreien Geschlechternweiterhin wie altes Stammgut behandelt worden, das nur nachlandrechtlicher Erbfolge vererbt werden konnte. Es ist auchanzunehmen, daß von diesen Geschlechtern über Generationen ausgeübteRechte ähnlich behandelt wurden. Dies wird gerade im Falle derPaderborner Stiftsvogtei, seit 1124 erblich in den Händen derSchwalenberger deutlich : Bischof Bernhard II. wollte sich von denSchwalenbergern Vögten befreien und benutzte die willkommenenGelegenheit sich von Widekind III, der für seine Kreuzfahrt nachJerusalem Geld brauchte, die Vogtei verpfänden zu lassen; und fallsWidekind nicht zurückkehre, sollte sie dem Hochstift heimfallen oderein anderer Vogt gewählt werden. Widekind kehrte nicht zurück; nur sokonnte der Paderborner Bischof vertraglich wieder frei über seineVogtei verfügen. Demnach ist auch diese Vogtei ursprünglich über denErbgang auf die Schwalenberger übergegangen.
Nur wenn wir in Gepa eine Arnsbergerin sehen, werden uns diepolitischen, geschichtlichen und familienmäßigen Veränderungen in demuntersuchten Raum, nach dem Tode Friedrichs des Streitbarenverständlich vor Augen geführt. Der gute alte Pastor Falke hattesicher ausgezeichnete Intuitionen, nur versuchte er seine Reflexionendurch Fälschungen zu untermauern. Wie oben gezeigt gibt es aber auchandere Wege, um zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zu kommen, selbstwenn direktes Beweismaterial fehlt.
Ich überlasse es aber gern auf diesem Gebiet und für diese Zeitkompetenteren Kollegen, meine Arbeit einer Kritik zu unterziehen odergeziehlter das aufgezeigte zu überarbeiten.
{geni:about_me} http://de.wikipedia.org/wiki/Itter_(Adelsgeschlecht)

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Timeline Gräfin Mechthild Gepa von Arnsberg-Werl

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Ancestors (and descendant) of Gräfin Mechthild Gepa von Arnsberg-Werl

Bernhard von Werl
± 1010-> 1066
Otto
± 1020-1083
Richenza
1027-1089

Gräfin Mechthild Gepa von Arnsberg-Werl
± 1078-1135

1095

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