Sulsen/Immekeppel wird erstmals im 12. Jahrhundert urkundlich genannt. Bei der Grundung des Pramonstrantenserinnenklosters Meer bei Buderich ubertrug ca.1166-1179 die Grafin Hildegund von Meer-Liedberg u.a. das von ihrem Vater Graf Hermann von Liedberg ererbte Hofgut Sulsen (1309 Immekeppel) dem Kloster als Eigentum. Damit war neben Achera auch Sulsen Bestandteil einer geistlichen Grundherrschaft geworden. Sulsen gehörte ursprünglich zu einem Rodungsgebiet der Herren von Meer, das von Refrath bis zur Sülz reichte. Refrath, später Bensberg, bildete von daher die Mutterpfarre für Immekeppel, das erst später - um 1200 - eine Filialkapelle, die "Immin-Kapelle", erhielt.
Wie der Fronhof in Overath wurde auch derjenige in Immekeppel im Auftrag der geistlichen Grundherren von einem sogenannten Meier bewirtschaftet. Der Meerer Lehnsmann Gevehardus de Acheren - 1176 urkundlich erwähnt - war vermutlich ein solcher Vorsteher des Hofverbandes Immekeppel und hat als der erste namentlich genannte Einwohner unserer Heimatgemeinde zu gelten. Er soll der Overather Familie "vame Steynhuis" entstammen.
Im Verlauf des 12. Jahrhunderts ändert sich mit dem Charakter der rechtlichen und dinglichen Bindungen zwischen Grundherr und Lehnsleuten auch die Verwaltungsformen. Neben der Ablosung der Naturalabgaben durch einen Geld- Pachtzins verschob sich das Lehnsverhältnis de facto zugunsten zunehmender, vererbbarer Eigentumsrechte der Bauern an ihren Lehnsgutern. Dadurch begunstigt entwickelt sich eine ausgepragte Binnengliederung von der Weilergemeinschaft über die Honschaft bis zu einer jeweils den gesamten Lehnsbezirk umfassenden Hof- bzw. Dorfgenossenschaft, die durch den Grundzug der genossenschaftlichen Kopperation und die Tendenz zur begrenzten Selbstverwaltung gekennzeichnet war.
Entscheidend für den Verwaltungsbau des Bergischen Land war seit dem 12. Jahrhundert vor allem der Ausbau der Landesherrschaft durch die Grafen von Berg. Ausgehend von ihrem Allodialbesitz um Altenberg und Bensberg bedeutete fur sie der Gewinn der Vogteigewalt uber Besitzungen der Kolner Erzbischöfe, der Benediktinerkloster Deutz und Siegburg, aber auch uber den bergischen Besitz des Klosters Meer einen bedeutenden Schritt in Richtung auf ein geschlossenes Herrschaftsgebiet. Die Gerichtshoheit in Overath erwarben die Grafen von Berg aber erst 1311 durch Kauf von Heinrich und Agnes von Lowenburg. Erst jetzt war das Kirchspiel Overath ein Bestandteil des bergischen Herrschaftsbereiches. Bis dahin bildeten Achera/Overath und Sulsen/Immekeppel jeweils eine grundherrschaftliche Rechtsgemeinschaft nach Hofrecht mit einem Kleingericht ( Schöffengericht, Bauernbank), die ansonsten der abteilichen Hochgerichtsbarkeit unterstand.
In Urkunde 1285 Heinrich Beyger, Sohn des Ritters Sibodo von Blegge, verstost als Lehnmann des Klosters Meer in Saal gelegen die Lehnordnung. Bron Pfarrarchiv Herkenrath.
In Urkunde 1316 Anerkennung des Hofs Saal als Meerer Lehen durch Ritter Joannes de Blei (von Blegge). http://d-nb.info/980874653/04
Heinrich (Beyger) van Blegge - Quade (zu hof Sulsen) |
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