Frage/Antwort » Kann ich auch Bilder in meine Publikation auf Genealogie Online aufnehmen?
Ja Wenn Sie Bilder wie Fotos und Scans von Gebetskarten oder Taten mit Personen in Ihrem Stammbaumprogramm verknüpft haben, können Sie diese in Ihre Veröffentlichung auf Genealogie Online aufnehmen. Die Bilder sind nicht Teil der GEDCOM-Datei.
Wenn Sie diese Bilder in Ihre Publikation aufnehmen möchten, können Sie diese Bilder (vom Typ jpg, gif, bmp oder png) über die Verwaltungsseite hochladen. Die GEDCOM-Datei enthält Verweise (Dateinamen) auf die Bilder, auf diese Weise können die Bilder auf der Seite der betroffenen Personen angezeigt werden. Zusätzlich wird aus allen Bildern eine Bildergalerie erstellt.
Bitte beachten Sie: Sie dürfen nur Bilder veröffentlichen, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind oder über die Erlaubnis (oder Lizenz) verfügen, diese zu veröffentlichen. Als Autor der Veröffentlichung können Sie für Verstöße gegen die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken verantwortlich gemacht werden. Lesen Sie auch Fotos im Internet von Internetanwalt Arnoud Engelfriet.
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.