Genealogy Richard Remmé, The Hague, Netherlands » Magnus I [Billung] von Sachsen Herzog von Sachsen (1071-1106) (± 1045-1106)

Persönliche Daten Magnus I [Billung] von Sachsen Herzog von Sachsen (1071-1106) 

Quellen 1, 2, 3, 4
  • Alternative Name: Magnus I Billungen van Sachsen
  • Er wurde geboren rund 1045.
  • Beruf: duc de Saxe 1073.
  • Er ist verstorben am 23. August 1106 in Ertheneburg.
  • Er wurde beerdigt in St.Michael Lüneburg.
  • Ein Kind von Ordulf Otto [Billung] von Sachsen und Ulvhild Olafsdtr of Norway
  • Diese Information wurde zuletzt aktualisiert am 4. Dezember 2022.

Familie von Magnus I [Billung] von Sachsen Herzog von Sachsen (1071-1106)

Er ist verheiratet mit Sophie [Arpad] of Hungary.

Sie haben geheiratet rund 1071.

s:ds01.11; ds02.154

Kind(er):

  1. Othelhildis von Sachsen  ± 1055-± 1120 


Notizen bei Magnus I [Billung] von Sachsen Herzog von Sachsen (1071-1106)

Duke of Saxony

2° mari
s:Auréjac

euweb.dir/billung.html

E1. Duke Magnus of Saxony (1072-1106), *ca 1045, +1106; m.1071 Sofia of Hungary (+1095)
F1. Wulfhilde, *1075, +1126; m.Duke Heinrich IX of Bavaria (+13.12.1126)
F2. Eilika, *1080, +16.1.1142; m.Duke Otto of Saxony (+1123)

DE.dir Herzog von Sachsen (1071-1106)
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1043/47-23.8.1106
Ertheneburg
Begraben: St. Michael Lüneburg
Ältester Sohn des Herzogs Ordulf von Sachsen und der Wulfhilde von Norwegen, Tochter von König Olaf II.
Lexikon des Mittelalters: Band VI Spalte 100
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Magnus, sächsischer Herzog
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+ 23. August 1106
Begraben: St. Michael Lüneburg
Sohn Herzog Ordulfs
Magnus' Eintritt in die Politik war durch zunehmende Entfremdung der BILLUNGER vom salischen Königtum und scharfe Rivalität mit Erzbischof Adalbert von Hamburg-Bremen geprägt. Adalberts Sturz am Königshof nutzend, konsolidierten Ordulf und Magnus ihre Macht vor allem zwischen Ilmenau und Niederelbe wie im Weser-Raum, ohne freilich die herzogliche Herrschaft im ganzen sächsischen Stammesgebiet ausüben zu können. Seit 1070 in Opposition zu König HEINRICH IV. Parteigänger Ottos von Northeim, geriet Magnus1071 in salische Gefangenschaft, die ihm die direkte Nachfolge seines Vaters (+ 1072) verwehrte. Nach militärischen Erfolgen der sächsischen Opposition 1073 freigekommen, brachte die Niederlage bei Homburg an der Unstrut für Magnuserneute Haft (bis 1076). Nach anfänglicher Unterstützung des anti-salischen Königtums RUDOLF von Rheinfelden 1077/78 löste sich Magnus von der jetzt zunehmend auf O-Sachsen konzentrierten Adelsopposition und fand zu einem Ausgleich mit HEINRICH IV., den der BILLUNGER zu einer erfolgreichen Slavenpolitik nutzte. Als der Herzog 1106 ohne männliche Erben starb, gelangten die billungischenAllodialkomplexe über seine Töchter Wulfhild und Eilika an die WELFEN und ASKANIER, während Lothar von Süpplingenburg im sächsischen Herzogtum folgte.
Literatur:
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NDB XI, 666f. - R. Bork, Die Billunger [Diss. masch., Greifswald 1951], 172ff. - H.-J. Freytag, Die Herrschaft der Billunger in Sachsen, 1951 - L. Fenske, Adelsopposition und kirchl. Reformbewegung im ö. Sachsen, 1976, 64-67 - G. Althoff, Adels- und Kg.sfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung, 1984 - G. Pischke, Herrschaftsbereiche der Billunger ..., 1984, 21-23 - G. Althoff, Die Billunger in der Salierzeit (Die Salier und das Reich I, 1991), 309-329.
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Althoff Gerd: Seite 382
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"Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"
H 29
Lü: 23.8. Magnus duxanno domini M. C. VI. + 1106 Herzog Magnus BILLUNGER
Mit Herzog Magnus starb 1106 das Geschlecht der BILLUNGER im Mannesstamm aus. In seine Regierungszeit fallen die Sachsenkriege HEINRICHS IV., an denen der BILLUNGER zunächst führend auf Seiten der sächsischen Opposition beteiligt waren. Zu nennen ist unter anderem Magnus mehrjährige Gefangenschaft bei HEINRICH IV. vgl. Bork, Billunger, S. 172-188; Fenske, Adelsopposition und kirchliche Reformbewegung, bes. S. 64 ff.; später scheinen sie ihre Haltung geändert zu haben; vgl. Fenske, S. 65 mit Anm. 200 und S. 76
Das sächsische Herzogtum übernahm 1106 Lothar von Supplinburg (K 46), während die billungische Allode über Wulfhild (H 46) und Eilika (H 2) an die Familien der WELFEN und ASKANIER kamen;
vgl. Vogt, Das Herzogtum Lothars von Süpplingenburg, S. 9 ff.; Stob, Die sächsische Herzogswahl des Jahres 1106.
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Magnus war tatkräftiger Mitregent seines Vaters, der hinter ihm ganz zurücktrat. Er war 1066 maßgeblich am Sturz des Erzbischofs Adalbert von Bremen beteiligt. Er hatte jahrelang dessen Erzbistum geplündert und bedeutende Rechte und Besitzungen dazu gewonnen. Er wurde 1073 Obervogt von Minden durch Schutzvertrag mit dem Bischof Eilbert, rebellierte 1070/71 zusammen mit Herzog Otto von Northeim und war seit Pfingsten 1071 auf der Harzburg in Haft, aus der er im August 1073 durch die aufständischen Sachsen befreit wurde. Er war 1075/76 beim Kaiser erneut inhaftiert, der seine Nachfolge im Herzogtum zu verhindern suchte. Er nützte die Empörung der Bauern gegen den Burgenbau HEINRICHS IV. im Harz für seine auf Bekämpfung der Zentralgewalt gerichteten Interessen aus. Er stellte politisch nur noch einen Schatten des Ansehens seiner Familie dar. Hauptursache war wohl, dass die Gegnerschaft der BILLUNGER zum Sachsen fremdgewordenen Kaiserhaus überlagert wurde von der allgemeinen Fürstenopposition, in der andere Fürstenfamilien führten, gegen den Kaiser. Er besaß immer noch viele Komitate und Vogteien und unterstützte aktiv die deutschen Gegen-Könige RUDOLF von Rheinfelden und HERMANN von Salm. Er brachte den Fürsten Heinrich von Mecklenburg zur Macht, beerbte 1086 den Onkel und hielt sich im Thronkrieg 1104-1106 zurück. Sein Tod hinterließ kein großes Machtvakuum. Magnuswar der letzte BILLUNGER.
Kurowski Franz: Seite 273-276
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"Schwertgenossen Sahsnotas"
Ordulfs Sohn Magnus aber, der ihm als Nachfolger an die Spitze Ostsachsens gefolgt war, hatte sich bereits zu Lebzeiten seines Vaters mit Otto von Northeim verbunden. Gemeinsam erhoben sie im Frühjahr 1071 die Waffen gegen den König. In den Auseinandersetzungen dieser ungleichen Kontrahenten wurden die sächsischen Truppen unter Magnus und dem Grafen von Northeim geschlagen. Die beiden Anführer mußten sich König HEINRICH IV. unterwerfen. Dieser nahm beide in Haft. Ein Jahr später entließ er den Grafen von Northeim. Aber Magnus Billung blieb trotz der vielen Versuche seines Vaters, der zu dieser Zeit noch lebte, weiter auf der Harzburg in Haft gehalten. So mußte Ordulf nicht nur die Gefangenschaft seines Sohnes über sich ergehen zulassen, dass der Erzbischof von Bremen-Hamburg die umfangreichen Lehen, die er den BILLUNGERN hatte überlassen müssen, wieder an sich riß.
Als Ordulf starb, befand sich Magnus Billung noch in Haft. Sein Onkel Hermann versuchte in mehreren Schritten seine Freilassung zu erreichen. Dazu bot er schließlich bedeutende Besitztitel an. Doch HEINRICH IV. blieb hart. Er wollte Magnus Billung nur dann die Freiheit zurückgeben, wenn dieser auf alle Herrschaftsrechte und allen Eigenbesitz verzichtete und diese dem König übergab. Damit wäre HEINRICH IV. unumschränkter Herr in Ostsachsen gewesen und hätte unter den sächsischen Edlen aufräumen können. Wenn er diesen billungischen Besitz an einen seiner Vertrauten übergab, dann war er sicher vor sächsischen Überfällen, so schloß der junge König.
Nach der Eroberung der Lüneburg durch Magnus' Onkel Hermann kam der junge BILLUNGER frei. Die BILLUNGER, nun unter der Führung von Magnus, trieben sofort ihre verlorengegangenen Besitzungen wieder ein und versuchten natürlich einen tüchtigen Happen mehr abzuzwacken. Erzbischof Liemar von Bremen bekam dies zu spüren; er hatte nach dem Tode seines Vorgängers und Königsberaters die Suppe auszulöffeln, die ihm sein Vorgänger eingebrockt hatte.
Die BILLUNGER hatten sich mehr oder weniger aus diesen letzten großen Kämpfen heraus gehalten. Auch wenn Hermann undMagnusinsgeheim Helfer des Grafen von Northeim waren, so galt ihre Hauptaufmerksamkeit doch ihren Besitzungen, und so traten sie in der großen Auseinandersetzung ihres Stammes gegen das Herrscherhaus, das den Sachsen fremd geworden war, mehr und mehr in den Hintergrund. Dies ließ sie im Reich ebenso wie in Sachsen in die Bedeutungslosigkeit ihres Stammvaters, des Vaters von Hermann Billung, zurückfallen, von dem man nicht mehr als seinen Namen wußte.
Was geschehen wäre, wenn sich Ordulf oder Magnus an die Spitze der sächsischen Aufständischen gestellt hätte, läßt sich nur vermuten. Die Möglichkeit, die königlichen Truppen mit Hilfe aller Sachsen zu besiegen, lag auf der Hand. Dies hätte mit Sicherheit Ordulf oder Magnus die wirkliche Herzogswürde in Sachsen und die unumschränkte Herrschaft über dieses Land verschafft. Zumindest wäre Ostsachsen zur einzigen Herrscherfamilie aufgestiegen. Sie hätten es schaffen können, zuzüglich zu ganz Ostsachsen auch das Gebiet der Wagrier und Abodriten, die ihrem Gebot unterstellt waren, in den Verband des Landes einzugliedern. Wahrscheinlich wären auch die Gebiete der Dithmarschen und Stormarn sowie der Holstengau unter ihre direkte Herrschaft gefallen, in denen sie ja bereits das Aufgebotsrecht besaßen. Die Truppen im Bardengau jenseits der Elbe standen ihnen zur Verfügung, wie eine Urkunde der Äbtissin Adelheid von Quedlinburg fürMagnuserweist, in der sie 1069 bescheinigt, dass im Falle eines Kriegszuges gegen die Slawen alle zur "Villa Soltau gehörenden Dienstmannen ihres Klosters unter ihm Kriegsdienst leisten" mußten.
Mit dem Tode Magnus Billungs am 25. August 1106 ging die Herrschaft der BILLUNGER zu Ende. Es gab keinen männlichen Nachfolger mehr. Seine beiden Töchter Wulfhild und Eilika erhielten die billungischen Eigengüter und brachten sie nach ihrer Heirat den WELFEN und den ASKANIERN zu.
Die Stellung der BILLUNGER war unter Magnus nach dem sächsischen Aufstand 1073 bis 1075 und bis zum Tode HEINRICHS IV. nicht gewachsen, eher war das Gegenteil der Fall. Obgleich auch Magnus noch für gräflichen Rechte über die Gaue Tilithi und Marstem ausübte, wie durch einige Urkunden unter Beweis gestellt ist, ging es steil bergab. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass Magnus bis 1106 im Wethigau und im Osterburger Gau das Sagen hatte und den Vorsitz im Grafengericht ausübte. Die Tatsache, dass auch Magnus noch seinen Herrschaftsbereich in gleicher Weise wie Ordulf erhalten konnte, änderte nichts an der Tatsache, dass das Erlöschen dieses Geschlechtes im Jahre 1106 keinerlei negative Folgen für Sachsen hatte.
Fenske Lutz: Seite 59,64-66,79
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"Adelsopposition"
Verschiedentlich ist die Zusammenkunft von Hötensleben als gesamtsächsische Stammesversammlung angesprochen worden. Es liegen jedoch keine Anhaltspunkte vor, dass außer Graf Hermann, dem Onkel Herzog Magnus', herausragende, für die anderen sächsischen Teilstämme repräsentative Fürsten dort anwesend waren. Auch stehen in der Berichterstattung Brunos eindeutig Hochadlige ostsächsicher Herkunft im Vordergrund. Gleich Otto von Northeim befand sich auch Graf Hermann privato odio im Gegensatz zu HEINRICH IV. Die Gefangenschaft seines Neffen Magnus seit 1071, die Möglichkeit, dass dem billungischen Geschlecht die Herzogswürde verlorengehen könnte, und die zu diesem Zeitpunkt schon Jahrzehnte dauernde oppositionelle Haltung der sächsischen Herzogsfamilie waren die Triebkräfte für die Gegnerschaft.
Auch die Vertreter der billungischen Herzogsfamilie gehörten 1073 zu den Königsgegnern in Sachsen. Ihr Gegensatz zum Königtum war dabei nicht wie im Falle Ottos von Northeim das Resultat sich spontan entwickelnder Feindschaft, sondern hatte sich durch die lang andauernde Entfremdung zwischen Königtum und dem sächsischen Herzogsgeschlecht allmählich gesteigert. Die sich seit dem Herrschaftsantritt Adalberts verstärkende Rivalität mit dem Erzbistum Bremen bildete dabei nur einen Teilaspekt. Zur Zeit Kaiser HEINRICHS III. waren die BILLUNGER noch nicht fähig, wirksam gegen die Krone vorzugehen. Noch 1063 waren Herzog Ordulf und sein Bruder Hermann wegen ihrer Übergriffe auf die Bremer Kirche im Königsgericht verurteilt worden. Erst 1066, als die Machtstellung Erzbischof Adalberts am Königshof zusammenbrach, traten die für seine Kirche verheerenden Folgen ein [Um vor den Verfolgungen des Herzogs-Sohnes Magnus sicher zu sein, wurde der Erzbischof zu einer Lehnsübertragung von 1.000 Hufen an den BILLUNGER gezwungen. Auch die übrigen das Erzstift bedrängenden Adelskräfte konnten nur durch ähnliche Übertragungen von Gütern und Rechten aus dem Besitz der Bremer Kirche zum Stillhalten bewegt werden.].
1070 findet man Magnus an der Seite Ottos von Northeim, mit dem zusammen er sich 1071 HEINRICH IV. unterwarf. Während Otto nach einem Jahr Haft die Freiheit zurückerhielt, blieb der BILLUNGER Gefangener des Königs. Auch den Bemühungen seines Onkels, Graf Hermanns, und des wieder zu Einfluß gekommen Northeimer gelang es nicht, seine Entlassung zu erwirken. Zusätzlich hatte der König sogar noch die billugische Burg in Lüneburg besetzen lassen. Auch die Verhandlungen, die HEINRICH IV. 1071 im Beisein Adalberts von Bremen in Bardowick mit dem Dänen-König Sven Estridson führte, dürften die Mitglieder der herzoglichen Familie zu äußerstem Mißtrauen gegenüber den Absichten des Königs veranlaßt haben.
So überrascht es nicht weiter, Graf Hermann unter den Verschwörern von Hötensleben anzutreffen. Nachdem sein Neffe Magnus wenig später im Austausch gegen die von Hermann belagerte königliche Burgbesatzung von Lüneburg freigelassen worden war, konnten sich beide BILLUNGER an dem nun beginnenden Kampf gegen HEINRICH IV. beteiligen. Sie zählten auch zu den Fürsten, die im Oktober 1075 nach ihrer Unterwerfung den Weg in die Haft antraten. Graf Dietrich II. von Katlenburg und dem BILLUNGER Hermann gelang 1076 als ersten aus der Gruppe der inhaftierten Fürsten die Rückkehr nach Sachsen, wo sie den Kampf gegen HEINRICH IV. neu belebten.
Die Herzogs-Witwe Gertrud aus dem Geschlecht der sogenannten Grafen von Haldensleben - die zweite Gemahlin Ordulfs - befand sich ebenfalls über längere Zeit in königlichem Gewahrsam, denn sie gehörte zu den gefangenen sächsischen Fürsten, denen im Sommer 1076 während des Ausbruchs von Unruhen in Mainz die Flucht gelang.
Das 1077 begründete Gegenkönigtum Herzog Rudolfs fand zunächst die Unterstützung der BILLUNGER, die 1078 dem König der kirchlichen Partei in der Schlacht bei Mellrichstadt Waffenhilfe leisteten. Jedoch nahm das Kampfgeschehen für die beiden Repräsentanten des sächsischen Herzogshauses einen sehr ungünstigen Verlauf. Herzog Magnus ging die gesamte Ausrüstung verloren, während Graf Hermann sogar in die Gefangenschaft HEINRICHS IV. geriet.
Kurz vor der Schlacht bei Flarchheim im Januar 1080 wechselten mehrere sächsische Große die Partei. Auch die beiden BILLUNGER, Magnus und Hermann, leisteten RUDOLF damals keine Heerfolge mehr. HEINRICH IV. hatte dem Grafen Hermann sogar die Freiheit zurückgegeben, nachdem er gemeinsam mit seinem Neffen Magnus einen Sicherheitseid auf ihr künftiges Verhalten abgelegt hatte . Vor der Schlacht bei Flarchheim sollen beide sogar versucht haben, ihre Truppen König HEINRICH zuzuführen. Perfidae coniuratione seien sie auch mit Markgraf Ekbert II. und dessen Schwiegermutter Adela verbunden gewesen, die also gleichfalls im Zusammenhang dieser mehr oder weniger offenen Abfallbewegung von der Sache RUDOLFS genannt werden.
Von diesem Zeitpunkt an schieden die BILLUNGER endgültig aus der gegen HEINRICH IV. gerichteten Bewegung aus. Obwohl ihnen von ihrer Stellung her ein größeres Gewicht im Kreise des sächsischen Hochadels eingeräumt werden muß, traten sie während der Kämpfe ihrer Standesgenossen mit dem salischen Königtum nicht besonders hervor. Vielfach ist diese Zurückhaltung in der neueren Forschung als persönliche Schwäche der letzten Vertreter dieses Geschlechts gedeutet worden. Gerade in der Anfangsphase lag die Führung ganz eindeutig beim politisch einflußreicheren Persönlichkeiten wie Otto von Northeim und Bischof Burchard von Halberstadt, während man wohl bei Magnus und Hermann unterstellen darf, dass sie nicht das Format ihrer bedeutenderen Vorfahren besaßen. Man wird ferner berücksichtigen müssen, dass das sächsische Herzogtum der BILLUNGER, so wie es sich entwickelt hatte, von seinen institutionellen Grundlagen her nicht unbedingt eine Stammesführung beinhaltete. Besonders die Fürsten im östlichen Sachsen und in den sich anschließenden Markengebieten nahmen eine vollkommen eigenständige Stellung ein. Sicherlich konnte vom billungischen Herzogtum wohl nur dann eine Stamm politisch repräsentierende Funktion ausgehen, wenn sie von einer entsprechenden Persönlichkeit ausgefüllt wurde. Aber war das Zurücktreten während des Kampfes mit HEINRICH IV. nur persönliches Unvermögen der letzten Repräsentanten der Herzogsfamilie? Ende der 70-er und während der 80-er Jahre engte sich der Kreis der opponierenden Fürsten mehr und mehr auf das östliche Sachsen ein. Schon auf Grund seiner eigenen Besitzstellung waren die Interessen Magnus' nur sehr begrenzt an diesen Raum gebunden, die ihm wenig Veranlassung boten, die sächsische Oppositionsbewegung zu unterstützen. Es war demnach wohl auch eine Politik ruhiger Besonnenheit gegenüber dem König, die den Herzog bewog, sich aus dem Kreise der Aufständischen zurückzuziehen und diese trotz seines herzoglichen Ranges sich selbst zu überlassen.
Althoff Gerd: Band I Seite 323-328
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"Die Billunger in der Salierzeit" in: Die Salier und das Reich
Otto von Northeim hatte, nachdem er sich dem oben erwähnten Zweikampf nicht gestellt hatte, über längere Zeit in Sachsen eine Fehde gegen HEINRICH IV. und seine Anhänger geführt. Unterstützt wurde er hierbei vor allem von Magnus Billung, dem ältesten Sohn des Herzogs Ordulf, an dem er "einen Genossen des Kampfes und aller Gefahren und einen ihm völlig ergebenen Verfechter seiner Unschuld hatte". Im Jahre 1071 aber unterwarfen sich die beiden Rebellen zu Pfingsten dem König in Goslar. Otto von Northeim hatte in Erzbischof Adalbert von Hamburg-Bremen einen orator gefunden, der sich sogar während der Meßfeier eifrig für ihn verwandte und vom König erreichte, dass Otto seine Eigengüter belassen wurden, während er seine Lehen zum größten Teil verlor. Zwar wurde Otto von Northeim eine Zeitlang in Haft genommen, doch war deren Ende, wie es bis dato Usus war, bald abzusehen. Nach einem Jahr entließ ihn der König aus der Haft.
Dem BILLUNGER Magnus, der in diesem Konflikt keineswegs die Hauptperson, sondern junger Helfer Ottos von Northeim gewesen war, beschied der König dagegen kein so günstiges Geschick. Er hielt ihn vielmehr länger in Haft und war angeblich nur bereit, ihn aus dieser zu entlassen, wenn Magnus auf das Herzogtum, das ihm inzwischen durch den Tod seines Vaters Ordulf zugefallen war, Verzicht leistete, und überdies auch aller anderen ererbten Besitzungen entsagte. Selbst als der inzwischen freigelassene Otto von Northeim anbot, sich für Magnus als Gefangener zur Verfügung zu stellen, lehnte dies der König strikt ab. Diese ungewöhnliche Handlungsweise HEINRICHS IV. trug nicht wenig zur Empörung der Sachsen und zur breiten Erhebung gegen ihn bei. Als der Erfolg dieser Erhebung HEINRICH IV. zur Flucht nach Sachsen nötigte, belagerte der BILLUNGER Hermann, der Onkel des Magnus, die Lüneburg, in die HEINRICH eine schwäbische Besatzung unter Führung des Grafen Eberhard von Nellenburg hatte legen lassen. Er zwang die Besatzung zur Übergabe und benutzte sie nun als Faustpfand, um die Freilassung seines Neffen zu erreichen. Durch Boten drohte er HEINRICH, er würde nach sächsischem Gesetz an den Eindringlingen die Todesstrafe vollziehen, wenn sein Neffe nicht freigelassen würde. Angeblich brachten erst die nun einsetzenden Proteste von Fürsten HEINRICH IV. zum Einlenken. Triumphierend erzählt Bruno in seinem Buch vom Sachsenkrieg, diesem Anlaß verdanke man das Sprichwort, dass man für 70 Schwaben einen Sachsen kaufe.
Eine unbeschränkte Beugehaft wie im Falle des Magnus, die erst ihr Ende finden sollte, wenn der Betroffene auf seine gesamte Herrschaftsstellung und sein Erbe Verzicht leistete, hatte es bis dahin nicht gegeben. Es handelt sich mit anderen Worten um einen eindeutigen Bruch des Herkommens, der nicht von ungefähr allgemeine Empörung auslöste. Genauso unerhört und bis dahin nie praktiziert war übrigens der Gegenzug des BILLUNGERS mit der Drohung, die gefangene schwäbische Besatzung hinzurichten, falls Magnus nicht aus der Haft entlassen würde. Man mag an diesen Details ablesen, wie sehr dem SALIER daran gelegen war, die Stellung der BILLUNGER in Sachsen zu schmälern, auch wenn sich gerade in den Sachsenkriegen HEINRICHS IV. zeigt, dass bei der Organisation des Widerstands im sächsischen Stamm keinesfalls der billungische Herzog führend oder gar unverzichtbar gewesen wäre.
Zu ihren Gunsten ausgenutzt haben die BILLUNGER dann die Situation, als Erzbischof Adalbert von den Großen des Reiches als engster Ratgeber des jungen Königs gestürzt worden war. Wenn man Adam glauben darf, drangsalierten sie von da an ohne Scheu die Bremer Kirche, während Erzbischof Adalbert sich in der Nähe von Goslar auf ein Eigengut zurückzog. Schließlich schloß er gezwungenermaßen mit Magnus einen Vertrag (fedus) und gab diesem Kirchengüter im Umfang von mehr als 1.000 Hufen zu Lehen. Damit erreichte er jedoch lediglich, dass ihn die BILLUNGER nicht aus seinem Bistum vertrieben. Noch eine weitere Episode aus dieser Zeit zeigt, dass trotz aller Rivalität die Beziehungen zwischen BILLUNGERN und Erzbischof nie gänzlich abrissen, denn nach Adam speiste Magnus mit seinen Leuten an einem hohen Festtag bei Erzbischof Adalbert. Allerdings kam es zum Eklat durch wohl gezielte gegenseitige Provokationen.
Von der Haftentlassung des Herzogs Magnus bis zu seinem Tode im Jahre 1106 lassen sich keine Grundlinien billungischer Politik mehr erkennen. Nur eines ist sicher: Zu den führenden Kräften des sächsischen Stammes in den Auseinandersetzungen mit HEINRICH IV. gehörten sie nicht mehr. Man hat dieses Zurücktreten damit zu erklären versucht, dass den letzten BILLUNGERN das Format ihrer Vorgänger gefehlt habe, doch muß dies angesichts der Quellenlage wohl eine Vermutung bleiben.
Lange Karl-Heinz: Seite 80-84
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"Die Grafen von Northeim 950-1144"
Am 2. September 1070 kam es bei Eschwege zu einem blutigen Gefecht, das mit einer vernichtenden Niederlage der Thüringer endete. Nach seinem Siege entließ Otto, offenbar in Anbetracht des nahen Winters, einen Teil seiner Mannschaft und begab sich mit dem Rest seines Gefolges nach Sachsen, wo er mit den Liutizen Verbindung aufnahm und durch räuberische Umtriebe das Land in Unruhe versetzte. Einen Bundesgenossen fand er in dem jungen BILLUNGER Magnus, der sich wohl durch das wieder enger gestaltende Vertrauensverhältnis des Königs zu seinem Widersacher Adalbert von Bremen beunruhigt fühlte und sich von der Beteiligung an der Empörung seines Verwandten einen Erfolg versprach; auf seinen Gütern fand der Northeimer während des Winters 1070/71 seinen Unterhalt.
Zu diesem Zeitpunkt, am 12. Juni 1071, unterwarfen sich in Halberstadt Otto von Northeim, der BILLUNGER Magnus und andere führende Teilnehmer an der Empörung. Otto fand in Adalbert von Bremen, mit den er sich ausgesöhnt hatte, einen Fürsprecher, ihm hatte er es zu verdanken, dass er seine Allodialgüter vollzählig zurückerhielt, während er seiner zahlreichen Reichslehen zum größten Teil verlustig ging. Trotz der Vermittlung des Bremer Erzbischofs sah sich HEINRICH jedoch nicht veranlaßt, die Empörer sogleich auf freien Fuß zu setzen. Er übergab sie den Reichsfürsten in Gewahrsam und bestimmte, dass sie ihm zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt wieder ausgeliefert werden sollten. Der BILLUNGER wurde auf der Harzburg gefangengesetzt; von Otto hingegen ist nicht bekannt, wo er die Zeit seiner Inhaftierung verbracht hat. Nach einem vollen Jahre, am Pfingstfest (27. Mai) 1072, erlangte er in Magdeburg die königliche Gnade und seine persönliche Freiheit zurück, nicht aber ohne vorher dem König und seinen Fürsprechern einen beträchtlichen Teil seiner Eigengüter überlassen zu haben; Magnushingegen blieb weiterhin in Haft.
Betrachten wir die letzten Ereignisse des Jahres 1071 und 1072 im Zusammenhang, so fällt auf, dass sowohl in Halberstadt als auch in Magdeburg dem Northeimer gegenüber Magnuseine bevorzugte Behandlung zuteil wurde. Adalbert von Bremen war es 1071 gelungen, das 1067 unter dem Druck der Ereignisse an den BILLUNGER zu Lehen gegebene Kirchengut wieder einzuziehen. Er hatte erfahren, welche Gefahr ein Zusammengehen Ottos und Magnus'für den Bestand seines Erzbistums und die sächsische Dominialpolitik des Königs, die er sicherlich nach Kräften unterstützte, bedeuten konnte. Um ähnliche Aufstand ein Zukunft zu unterbinden, war es erforderlich, beide Gegner zu trennen. Es ist daher zu vermuten, dass die längere Inhaftierung des BILLUNGERS bereits 1071 im beiderseitigen Einvernehmen Adalberts und HEINRICHS beschlossen wurde, während Otto auf ausdrücklichen Wunsch des Bremers, offenbar um ihn günstig zu stimmen, in seine stark geminderten Allodialrechte wieder eingesetzt wurde. Vielleicht erfolgte seine Freilassung 1072 auch auf Fürbitte Liemars von Bremen, der die Politik Adalberts fortsetzte. Die Hoffnung, dass mit der Festsetzung des BILLUNGERS und der politischen Entmachtung des Northeimers die sächsische Gefahr für die Machtbestrebungen des Königs beseitigt sei, sollte sich jedoch bald als trügerisch erweisen. Der Friede war nur von kurzer Dauer; ein echter Gesinnungswandel der Empörer war nicht erfolgt, dagegen der Keim zu neuen Auseinandersetzungen gelegt.
Otto von Northeim hatte den Verlust seiner Hoheitsrechte auch nach seiner Freilassung (1072) nicht verschmerzen können. Es ist anzunehmen, dass seine allodiale Machtposition im westlichen Harzvorland und im Oberweser- und Werra-Gebiet durch die Versuche des Königs, das dort gelegene Krongut zu arrondieren, erneut in Mitleidenschaft gezogen wurde. Enge Freundschaft verband ihn mit dem dem billungischen Hause. Nach dem Tode Herzog Ordulfs am 28. März 1072 stellte HEINRICH an seinen noch immer in Haft befindlichen Sohn Magnusals Preis für seine Freilassung das Ansinnen, seine Ansprüche auf die väterlichen Herrschaftsrechte, in erster Linie dessen herzogliche Stellung, aufzugeben. Es zeigte sich, dass er dem BILLUNGER, den er noch immer als Hochverräter betrachtete, ein ähnliches Schicksal zugedacht hatte wie Otto von Northeim. Sein Plan mußte jedoch scheitern: Magnus lehnte die Verzichtforderung ab. Der seit den Zeiten Bernhards II. und Ordulfs lebendige und im Stammesbewußtsein verankerte erbrechtliche Anspruch der BILLUNGER auf die sächsische Herzogswürde erwies sich als stärker als das vom König auch in diesem Falle verfochtene amtrechtliche Prinzip. Zudem war es auf Grund der gespannten Lage schlechterdings möglich, ein Prozeßverfahren nach Recht und Herkommen gegen Magnus zu eröffnen; die Übergriffe des Königs auf billungisches Eigengut mußten deshalb vornherein als Usurpation empfunden werden. Graf Hermann, der Onkel des Magnus, und Otto konnten HEINRICH auch nicht durch ihr Angebot von Geld und Gütern dazu bewegen, den Inhaftierten freizugeben.
Wohl noch 1075 in Goslar übertrug ihm der König die Statthalterschaft über ganz Sachsen, um mit Lampert zu sprechen, "vices suas et publicarum rerum procurationem....... totius Saxoniae principatum." Es ist gewiß unzutreffend, dass HEINRICH, wie man gemeint hat, Otto beauftragt hätte, das 1075 dem Herzog Magnus entzogene "Fürstenthum Sachsen" ("tocius Saxoniae principatum") an seiner Statt zu verwalten, denn Magnus hat niemals auf seine herzogliche Stellung verzichtet, wenn er auch durch seine Unterwerfung in Spier vorübergehend gewisse Einbußen an Hoheitsrechten erlitten haben wird.

1070/71
oo 2. Sophia von Ungarn, Tochter des Königs Bela I.
-18.6.1095
1. oo Ulrich von Weimar, Markgraf von Istrien
-6.3.1070

Kinder:
Wulfhilde
1072-29.12.1126
Altdorf
oo Heinrich der Schwarze Herzog von Bayern
-13.12.1126
Eilika
um 1081-16.1.1142
oo Otto Graf von Ballenstedt
-9.2.1123
Otto konnte sich nach LOTHARS Absetzung 1113 nicht als Herzog von Sachsen durchsetzen.

Literatur:
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Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 49,58,127,238,382 H 29 - Althoff Gerd: Die Billunger in der Salierzeit. in: Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 260,263,271,289,310,323-325,327 - Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 197,201,207,268 - Brunos Buch vom Sächsischen Kriege. Übersetzt von Wilhelm Wattenbach, Phaidon Verlag Essen 1986, Seite 16,22,84 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band II Seite 98,102/Band III Seite 322,417,511-514 - Fenske, Lutz: Adelsopposition und kirchliche Reformbewegung im östlichen Sachsen, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1977 Seite 59,64-66,79 - Giese, Wolfgang: Der Stamm der Sachsen und das Reich in ottonischer und salischer Zeit. Franz Steiner Verlag Wiesbaden 1979, Seite 42,59,157,163,168,182 - Jordan, Karl: Heinrich der Löwe, Deutscher Taschenbuch Verlag München, Seite 7,15,23 - Kurowski Franz: Schwertgenossen Sahsnotas. Die große Geschichte der Sachsen. Nikol Verlagsvertretungen GmbH Hamburg 1996 Seite 273-276 - Lampert von Hersfeld: Annales/Annalen Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 2000 Seite 130,144,178,180,194,196,278,322,356,368 - Lange, Karl-Heinz: Die Grafen von Northeim (950-1144). Politische Stellung, Genealogie und Herrschaftsbereich. Beiträge zur Geschichte des sächsischen Adels im Hochmittelalter Dissertation Kiel 1958 Seite 80-84 - Schulze Hans K.: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag, Seite 411,418,420 - Wies, Ernst W.: Kaiser Heinrich IV. Canossa und der Kampf um die Weltherrschaft, Bechtle Esslingen 1996, Seite 79,92,125,216 -

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SOURCES: LDS FHL Ancestal File #  (familysearch.org)
"Ancestors/Descendants of Royal Lines" (Contributors: Manuel Abranches de Soveral, Reynaud de Paysac, F.L. Jacquier , H.R. Moser , L. Orlandini, O.Guionneau, L.B. de Rouge, E. Polti, A.Terlinden , L. Gustavsson, C. Cheneaux, E. Lodge, S. Bontron , R. Dewkinandan, H. de la Villarmois, C. Donadello; Scevole de Livonniere, H. de la Villarmois, I. Flatmoen, G. Kepklian)... http://geneastar.org.
"Ancestors/Descendants of Herbastus de Crepon" http://www.geneastar.org.

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Zeitbalken Magnus I [Billung] von Sachsen Herzog von Sachsen (1071-1106)

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Vorfahren (und Nachkommen) von Magnus I [Billung] von Sachsen


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Verwandschaft Magnus I [Billung] von Sachsen Herzog von Sachsen (1071-1106)

Quellen

  1. bright.ged, Brower, Maitland Dirk
  2. http://vandermerwede.net/
    http://vandermerwede.net/
    / n/a
  3. Ballard-Willis Family Tree., rootsweb, Mark Willis-Ballard, Willis-Ballard, Markrootsweb
  4. jean-pierre_masson

Anknüpfungspunkte in anderen Publikationen

Diese Person kommt auch in der Publikation vor:


Gleicher Geburts-/Todestag

Quelle: Wikipedia


Über den Familiennamen Sachsen

  • Zeigen Sie die Informationen an, über die Genealogie Online verfügt über den Nachnamen Sachsen.
  • Überprüfen Sie die Informationen, die Open Archives hat über Sachsen.
  • Überprüfen Sie im Register Wie (onder)zoekt wie?, wer den Familiennamen Sachsen (unter)sucht.

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Richard Remmé, "Genealogy Richard Remmé, The Hague, Netherlands", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/genealogie-richard-remme/I45415.php : abgerufen 2. Mai 2024), "Magnus I [Billung] von Sachsen Herzog von Sachsen (1071-1106) (± 1045-1106)".