Lüdeke, der bei den meisten Rechtshandlungen seines Vaters mit diesem zusammen genannt wird, erhielt 1462 die Belehnung mit Lengerich. Es wurde dabei zur Bedingung gemacht, daß er jährlich auf Martini acht münsterscheMark Pacht geben und bei Strafe des Heimfalles des Gutes damit nicht rückständig bleiben und nichts verkaufen oder verpfänden dürfe. Was sein Vater verpfändet hätte, solle er mit allen Mitteln zurückgewinnen, wobei ihn der Abt unterstützen wollte. Als echter Holzgraf der Lengericher und Handruper Mark übertrug Lüdeke der Kirche 1472 ein StückMarkenland und schenkte ihr 1478 einen Acker zu seinem und seiner Eltern Seelenheil. In einer Urkunde vom 15. Februar 1490 wird er anläßlich einer Belehnung als «wonachtig to Lengerke» bezeichnet. 1499 wurde er zu einem Lehnsgericht nach Werden vorgeladen.
Hij is getrouwd met Awe von Haren.
Zij zijn getrouwd.Bron 1
Lüdeke hinterließ eine Tochter Anna, die Lengerich, das um diese Zeit auch Hakenburg genannt wurde, ihrem Gemahl Goddert v. Heek, Burgmann zu Nienburg, zubrachte. Dieser wurde im Jahre 1500 mit dem Gut belehnt, sein Sohn und Erbe Hake v. Heek erhielt 1533 die Belehnung. Beide hatten ihren Wohnsitz auf dem Gute.
Kind(eren):
grootouders
ouders
broers/zussen
kinderen
Lüdeke WF OS Hake Herr zu Papenburg Hof Lengerich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Awe von Haren | ||||||||||||||||||||||||||||||||||