Sohn Gerd und diesem sein Sohn Johann, der vom Abt von Werden 1380 mit dem Hof zu Lengerich belehnt wurde und bei dieser Gelegenheit mit der Bezeichnung «van der Vorstenouwe» genannt wird, also wohl auf der Osnabrücker Stiftsburg Fürstenau wohnhaft oder dort Burgmann war.
Hij is getrouwd met Gertrud von Langen.
Zij zijn getrouwdBron 1
Ihn beerbten seine 1394 belehnten Söhne Lüdeke und Reiner, von denen sich jener mit Sophie v. Knehem vermählte. Nach seinem Tode versuchte sein Schwager Boldewin v. Knehem zu Sögeln, der Vormund seiner Kinder wurde, Lengerich an sich zu bringen. Der Abt zu Werden protestierte jedoch hiergegen unter Androhungeiner Strafe von 1000 Rheinischen Goldgulden und der Exkommunikation und ließ das Dekret hierüber während der Synode an den Domtüren in Osnabrück anschlagen. Knehem verzichtete daraufhin am 30. Mai 1423 zugunsten von Lüdekes Kindern Hermann, Jutta und Sophie auf das Gut.
Hermann wird 1420 anläßlich der Ausstellung eines Schuldscheines als zu Lengerich wohnhaft
Kind(eren):
grootouders
ouders
broers/zussen
kinderen
Johann WF GL L von Hake «van der Vorstenouwe» Hof Lengerich | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gertrud von Langen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||