Im Kirchenbuch von Salmünster findet sich der Eheschließungseintrag der Eltern von Friedrich Franz Ludwig unter dem Datum vom 1. Mai 1684. Somit wäre der spätere Fürstbischof Amand v. Buseck genau 9 Monate nach der Eheschließung seiner Eltern geboren worden.
Diese Eheschließung erkennen die Ganerben des Busecker Tales nicht an, als es um die Aufnahme von Amand und seinen Brüdern in die Ganerbschaft geht. Es ist es die Tatsache, dass seine Mutter zuvor mit dem Onkel seines Vaters verheiratet gewesen war, die in den Augen der Ganerben diese Ehe nicht gültig sein lässt. In ihren Augen war es Blutschande, wegen zu naher Verwandschaft.
In einem langen Prozess [1] wehren die Ganerben des Busecker Tales sich gegen die Aufnahme der unehelichen Söhne des verstorbenen Philipp Franz Edmund v. Buseck in die Ganerbschaft des Busecker Tals neben der nahen Verwandschaft begründeten sie die Nichtaufnahme auch mit der bürgerlichen Herkunft ihrer Großmutter väterlicherseits (v. Mosbach). In einem Schreiben seines Onkels Bonifatius v. Buseck verweist dieser darauf, dass die Kinder später voll legitimiert wurden und den Geburtsstatus „ehelich“ erhalten haben.
In der Akte heißt es:
Specius facti
Eß hat Weylandt Hr Philipß Frantz von Buseck
zu Eppelborn in Lothringen, seines Vatters
bruderß seel. nachgelaßene Wittwe, Mariam
Anthoniam Ameliam von Fechenbach wißentlich
ohne Dispensation, geraume Jahr in Lothringen,
alß ein Eheweib bey sich gehabt, undt mitt Ihr con=
frasciret, und 4 Söhne per incestum erzeuget, her=
nach aber, da Ihme das gewißen aufgewacht undt
besaget, Er möchte wegen dieser cohabitation, undt
so langer Jahre betriebener bluthschande, endtlich zu
schwehrer bestrafung gezogen werden, hat Er per
supplicam bey dem Papst circa annum 1688 veste
umb dispusation angehalten, undt wie zuver=
muthen, die wahr beschaffenheit und umbstände
verschwiegen, auch endtlich sub et ..... bey=
liegende .... dispensation, die wir origina=
liter noch nicht gesehen, à Vicario Pontificus
erhalten; ...
so die Darstellung der Ganerben.
Sie argumentieren das im lutherischen Busecker Tal und im lutherischen Hessen eine Ehe zwischen so nah verwandten Personen keine Rechtsgültigkeit erfahren würde. Am Ende verlieren die Ganerben den Rechtsstreit. 1705 werden die Adelsatteste für die 4 Brüder abgelegt. Nach Erreichen der Volljährigkeit legt Amand 1712 seinen Eid auf die Ganerbschaft Busecker Tal ab.
Friedrich Franz Ludwig war unter dem Namen Amand von Buseck der erste Fürstbischof in Fulda.
http://www.buseckertal.de/buseck/personen-m/epp/1040.htm
Philips Frans Lodewijk van Buseck Prins-Bisschop van Fulda |
De getoonde gegevens hebben geen bronnen.