West-Europese adel » Wolfgang Andreas Graaf Orsini van Rosenberg Heer van Hage (1626-1693)

Persoonlijke gegevens Wolfgang Andreas Graaf Orsini van Rosenberg Heer van Hage 


Gezin van Wolfgang Andreas Graaf Orsini van Rosenberg Heer van Hage

Waarschuwing Let op: Partner (Faustina Ernestine Barbara Montecuccoli) is 37 jaar jonger.

(1) Hij is getrouwd met Eva Regina van Welz-Eberstein.

Zij zijn getrouwd op 1 september 1650, hij was toen 24 jaar oud.


Kind(eren):



(2) Hij is getrouwd met Maria Beatrix Regina van Thurn-Valsássina-Hofer.

Zij zijn getrouwd op 27 mei 1671, hij was toen 45 jaar oud.


(3) Hij is getrouwd met Faustina Ernestine Barbara Montecuccoli.

Zij zijn getrouwd op 15 januari 1688, hij was toen 61 jaar oud.


Kind(eren):



Notities over Wolfgang Andreas Graaf Orsini van Rosenberg Heer van Hage

Wolfgang Andreas, zweyter Sohn des Grafen Johann Andreas, von dem er die Herrschaften Sonegg, Stein, Höhenbergen, Rechberg u. Feyersberg ererbte, geboren zu Klagenfurt den 2. Februar 1626, diente, wie schon früher erwähnt Anfangs als Dienstkämmerer u. als Offizier, in welcher ersteren Stelle er einen gefährlichen Streithandel mit dem Grafen Gottlieb Windischgrätz, wegen einer letzteren befreundeten Dame, glücklich u. zu seiner Ehre beendete. - 1661 war er Erzbischöflich Salbzugisch. Vizedom u. landständischer Obrist in Kärnthen, ward 1666, anstatt seines Bruders, der damahls in Grätz als Präsident des geheimen Raths angestellt wurde, Landesverweser des Herzogthums Kärnthen, u. nach dem Tode seines Vaters Burggraf in Kärnthen, in welcher Eigenschaft ihm öfters verschiedene Gesandschaftsposten vom Wiener Ministerium angetragen wurden, ohne, daß er solche übernehmen wollte, so auch die nach Spanien, welche ihm sein sehr guter Freund, Fürst Adolph Schwarzenberg, gleichsam andringen wollte, wornach ein Graf Pötting dahin gesendet ward. Im Jahre 1650 heyrathete er Eva Regina Freyin von Welz, Tochter des Ritter Freyherrn von Welz und der Siguna Freyin Paradeiser, geboren im Jahre 1630, Wittwe Zweyer Männer, nämlich des Georg Ulrich Freyherrn von Ernau, u. nach dessen Tode, von Georg Siegmund Grafen Paradeyser. Im Jahr 1669 kaufte er vom Grafen Georg Christoph v. Urschenbeck die Herrschaft Hagenegg. Seine Gattin starb im Jahre 1670. Zum Behuf dreyer Alumnen des Klagenfurter Seminariums hatte sie 5000 Gulden gestiftet, welche bey der kärntnerisch. Landschaft angelegt wurden, und vermöge welcher Stiftung das Präsentationsrecht der Familie Rosenberg zustehet. Ihre irdischen Reste wurden unter Xaveri Kapelle bestattet. Diese Kapelle samt der Gruft unter solcher hatte Wolfgang Andreas in der Jesuiten (nun Dommkirche) zu Klagenfurt bauen lassen, um als Rosenbergische familien Gruft zu dienen. -

Noch in dem nämlichen Jahr verblich auch beider einzige Tochter, Rosa Elisabeth, schon Braut des Franz Adam Ursini Grafen von Blagay u. erst fünfzehn Sommer zählend, wie die Grabschrift in oberwähnter Gruft besagte, lieblich wie ihre Namensschwester die Rose. - Nebst dieser hinterließ deren Mutter noch zwey mit dem Grafen Wolf Andreas erzeugte Söhne, von denen später Erwähnung geschehen wird, und eine Tochter aus ihrer zweyten Ehe, Namens Maria Theresia, damahls mit einem Grafen Dietrichstein vermählt, welche, ihrem Testament zufolge, gleichen Theil mit ihrem Stiefvater Wolfgang Andre erbte. - Im folgenden Jahre schritt dieser zur zweyten Ehe, u. zwar mit Beatrix Gräfin v: Thurn, Wittwe eines Grafen v: Thurn, Tochter des Grafen Johann Philiph v. Thurn und Vallsassina und seiner Gemahlinn Eleonora geborene Fürstin Gonzaga. Im Jahre 1679 schloß er mit seinem Bruder Georg Niklas das schon berührte Erbeinigungs Instrument. In solchem kömmt vor, d[a]ß sie beyde erwogen hätten, wie viele vornehme alte Geschlechter einst in großem Ansehen, nun so herabgekommen seyen, daß ihrer fast keine Erwähnung mehr geschehe, wie selbst ihre eigene Familie dieses traurige Schicksal schon erlebt hätte, durch Unwirthschaft in Armuth gerathen sey. Deswegen ermahnen sie ihre Nachkommen durch gute Wirthschaft ein solches erneuertes Unglück, in soweit Gott es gestattet, abzuwenden. Um aber ihrer Seits, das Mögliche gegen ein solches herabkommen beyzutragen, folgen sie hiermit dem Beyspiele jener adelichen Familien, die schon vor langen Jahren durch Primogenitur, Fideikomisse, Erbeinigung, Substitutionen, u. dergleichen Mittel in ihrem Glanze sich erhalten hatten. - Daher sollen ihre beyderseitigen Güter Fideikomisse seyn, nämlich von Seite Georg Nikolaus' die Herrschaften Grafenstein, Greifenburg, Rottenstein, Keutschach u. Welzenegg, von Seite Wolfgang Andreas die H[err]schaften Sonnegg, Höhenbergen, Stein, Rechberg, Feyersberg u. Hagenegg dann Loretto im Werthersee, alle Güter sammt aller Zugehöre nichts ausgemommen, u. solange rechtmäßige Mannssprossen von beyden am Leben seyn werden, die weiblichen Nachkommen auf gedachte Güter keinen Anspruch haben. Auch sollen gedachte Güter auf keine Weise, weder verwechselt, verkauft, noch auf andere Art von Namen u. Geschlechte entäußert werden dürfen. Um was die, von dem einen Bruder zum Fideicomisse gestifteten Güter für geringeren Werthe als die des andern befunden würden, mit soviel sollte, mittels fünf von Hundert zu verzinsenden, bey der Landschaft angelegten Capitalien, das eine Fideikomiß ergänzt werden. Sollten ihre Nachkommen nach reiflicher Uiberlegung es für zweckdienlicher halten, das Fideikomißband auf andere Körper desselben Landes, oder auf einer andern Provinz zu übertragen, so wäre ihnen solches unverwehrt, doch müßte dieses Zug für Zug mit gleicher Masse u. Quantität auch auf liegende Güter geschehen. - Stürbe eine der beyden Linien aus, so hätten die Güter derselben jenen der Andern zuzufallen, der mit dem Letztverstorbenen am nächsten in Verwandschaft stünde, oder, wenn mehrer gleich verwandt wären, dem Ältesten derselben. Geistliche, als Verschwender erklärte, Wahnsinnige und Kriminalisten sind vom Besitze der Fideikomisse ausgeschlossen; solches habe in diesem Falle dem Nächstältesten zuzufallen, u. so stäts eine der Primo genitur zu verbleiben. - Sollte einer, dem dieses Fideikomiß gebührt, die Katholische Religion verlassen, so habe man ihm Ein Jahr Bedenkzeit zu lassen. Kehrt er zur Katholischen Religion nach Verlauf jener Zeit zurück, doch solle diese Bekehrung aufrichtig seyn, so hätte er des Fideikomisses theilhaft zu werden, andernfalls solle er aber unfähig erklärt werden, solches zu besitzen. - Sollten beyde Rosenbergische Linien aussterben, so soll der Weibsstam, oder die von diesem Abstammenden, dem zu jener Zeit herschenden, Gesetze gemäß, zur Erbschaft gelangen, doch habe in diesem Falle Einmal Hundert Tausend Gulden zu einem adelichem Alumnen Stifte in Klagenfurt, dann Fünzig Tausend Gulden für ein Spital, zum beßten preßhafter Kärnthnerischer Landeskinder verwendet zu werden, [Seite 56] beyder Stiftungen sey der Rosenberg.= Name zu geben, und bey den Alumnen, fünfzehn an der Zahl, möchte auf die Nachkommen der beyden Fideicomiss=Stifter und der Kulmerischen besonders Bedacht genommen werden. Weiters sollen zwölftausend Gulden zur Erbauung eines Kapuzinner Klosters, wo es der Religion am dienstlichsten ist, verwendet, endlich nach Maria Saal, zu unserer lieben Frau, Acht Tausend Gulden fundirt werden, damit von deren Interessen dort jährlich ein feyerliches Requiem=Amt, monatlich aber zwey heilige Messen für ihre ganze Familie, stets abgehalten werden. Sollte einer der Rosenbergisch. Fidei Comissbesitzer keine Alloden haben, so dürfe er für seine Gemahlin einen Heurathsbrief, von jährlichen 1500 bis 2000 Gulden Wittwengehalte auf dem Körper des Fideikomisses sichern.

Schlüßlich behielten sich beyde Brüder das Recht bevor, in Rede stehende Erbeinigung u. Primo genitur=Institution während beyder Lebszeiten noch nach ihrem Gefallen zu mindern, zu mehren, oder auch gar aufzuheben, u. bitten sie I.r= Majestät und seine Nachfolger, auf die Erfüllung dieses Vertrages wachen zu lassen. -

Im Jahre 1681 verkaufte Graf Wolfgang Andreas die Herrschaft Hagenegg an Herrn Mazican. In demselben Jahre mußte er endlich dem stäten Andringen, einen diplomatischen Posten anzunehmen, nachkommen, ließ er sich als erster kaiserlicher Bevollmächtigter nach Frankfurt am Main senden, um dort über die von Seite Frankreichs nicht gehaltenen Punkte des Nimwegischen Friedens zu unterhandeln, welches so bedeutende Geschäft er zur vollen Zufriedenheit seines Herrn, des Kaisers Leopold des Ersten beendigte. Hierfür empfahl ihn der Kaiser, wie später erwähnt werden wird, für sich, seinen Bruder u. beyder männliche Nachkommenschaft zu Sitz u. Stimme auf der fränkischen Reichsgrafenbank diesem Grafen=Kollegium. In Anerkennung seiner Verdienste u. Kentniße hatte ihn der Kaiser schon im Jahre 1683 zum Obersten Hofkammer Präsidenten in Wien ernannt. Noch in demselben Jahre, 1683 nämlich, fand sich zu Friesach in Kärnthen ein Grabstein vor, dessen Aufschrift u. Wappe den beyden Grafen v= Rosenberg die Gelegenheit darboth wieder ihrem Namen den von Ursin, oder Orsini, beyzusetzen, welches ihre Vorältern schon seit langer Zeit unterlassen haben sollen. Die auf jenem Grabstein befindliche Wappe bestand aus einer fünf blättrigen Rose auf einem Dreyekigem Schilde, mit einem Thurnier=Helme ober solchem, u. noch einer fünfblätrigen Rose über diesem. Die, theils aus lateinischen, theils aus Gothysch. Buchstaben, bestehende Inschriftung [?] die Wappe. Sie enthält die Jahreszahl 1231 u. die noch leserlichen Worte: Octobris Abiit Christianus Filius Henrici de Urs: de Rosenberg, heißt in deutscher Sprache: Im October starb Christian Sohn des Herrn Heinrich von Urs: v. Rosenberg. Auf Ersuchen des Grafen Rosenberg besahen, untersuchten u. gaben Zeugniß von diesem, aus rothem Marmor verfertigten Grabsteine, der in der Pfarr Kirche bey dem lieben Frauen Altare, in einer Kapelle gefunden wurde, der Fürst Bischof von Gurk, mehrere Verordnete der Kärntnerischen Stände, mehrere andere Herrn vornehmen Standes u. auch geschworne Rechtsmänner, in allem Acht Herrn. Dieses Zeugniß unterlegte Graf Wolfgang dem Kaiser Leopold, als er sich im folgenden Jahre zu Linz befand, und erwies vor denen, vom Kaiser hinzu ernanten Deputirten Emerich[?] fürst Bischof von Wien, Leopold Wilhelm Grafen von Königsegg Vizekanzler des heil. Römischen Reichs, Franz Ulrich Grafen v= Kinsky Böhmischen Obristen Kanzler, Heinrich v= Strattman Hofkanzler und Julius Friedrich Baerr Buzellinus Vizekanzler seine Abkunft von der Ursinische. Linie.

Als folgedessen ertheilte der Kaiser ihm u. seinem Bruder ein Diplom, des Inhalts; sie sowohl, als ihre Nachkommen, könnten sich von Ursini u. Rosenberg schreiben, und nennen, und zwar weil durch die berühmtesten Genealogisten, nähmlich Johann Ludwig Schönleben, Gabriel Buzellinus, Wolfgang Lazius und Philipp Jakob Spener, die Abkunft der Kärnthnerisch. u. der Böhmischen Rosenberge gleichmäßig dargethan, auch solches durch die von allen drey Linien gleichmäßig geführte rothe fünf blättrige Rose bekräftiget wird. In demselben Diplome werden auch die, Anfangs dieser Geschichte des Hauses Rosenberg, erwähnten Grabschriften u. der eben beschriebene Grabstein zittiret, u. der Schluß gezogen, d[a]ß weil in demselben Land nicht zweyerley Familien dieselbe Wappe geführt haben können, auf solchen Grabsteinen, nebst dem Namen Rosenberg auch der Name Ursin vorkomme solcher Geschlechts Name auch den gegenwärtigen Rosenbergen, nähmlich denen Grafen Georg Niclas u. Wolf Andre, wie auch ihren Nachkommen gebühren, unbeschadet jedoch der Rechte, welche nach Erlöschung der Böhmischen Rosenberge durch des Kaisers Leopold Vorfahren gnaden, auf das Haus Slavata übertragen worden waren / Siehe 17. Beilage Seite 27 /. - Im Jahre 1687 erhielt Graf Wolfgang von Seite der Stände des Erzherzogthums Oesterreich unter der Enns ein Zuschreiben, des Inhalts; der Herren Stand dieses Landes habe bemerket, d[a]ß dieselbe im Namen seines Herrn Vaters Grafen Johann Andreas im Jahre 1660 nur Simpliciter intraduziret worden sey, weil seine Familie seit Einem Jahrhundert außer diesem Lande gewesen, daher die Stände=Versammlung nicht besucht habe. Weil aber erwisen ist, heißt es ferner, in diesem Zuschreiben, d[a]ß seines Vaters Stammlinie vom uralten Hause der Herrn u. Fürsten von Ursini abstamme, welches eines der ältesten Geschlechter Oestreichs unter der Enns sey, so werden hiemit beyde Brüder sammt, ihren denselben Namen führenden, ehelichen Nachkommen / Siehe 17. Beilage Seite 32 / dem alten Herrenstande besagten Landes beygezählt. Ebenfalls 1687 ward ihm sammt seiner ehelichen Nachkommen das Indigenat des Königreichs Ungarn [gegenben] / Siehe 17. Beilage Seite 39 /. Noch im nächsten Jahre erhielten beyde Brüder für sich, u. ihre Rosenbergischen Nachkommen wirklichen Sitz und Stimme beym fränkisch. Grafen Kollegium durch dessen Consens. Kaiser Leopold schrieb solchem, dessen Director damahls Heinrich Friedrich Graf v. Hohenlohe Langenburg war; Er wünsche, daß dieses Grafen Kollegium sich mit dem uralten verdienstvollen, vornehmen Geschlechte deren von Ursini u. Rosenberg ziere u. glaube, d[a]ß man um so lieber solches in jenes Kollegium aufnehmen werde, weil des Grafen Wolfgang Andreas Sohn, Franz Andreas, sich mit einer uralten gräflichen Familie jenes Kollegiums vermählt habe / Er hatte nähmlich sich mit einer Gräfin Löwenstein Wertheim vermählt wovon später ein Mehreres /. Diesem Wunsche des Kaisers entsprach das Kollegium, wie gebräuchlich war, unter den Bedingungen, d[a]ß sie sich in Allem nach den Statuten zu verhalten, die Lasten getraulich mit tragen zu helfen, und sich nächstens mit immediaten Reichsgütern zu versehen hätten / Siehe 17. Beilage Seite 33 u. 35 /. Obschon letzteres nie geschach, behauptete das im Grafentage zu Oehringen im August des Jahres 1689 introduzirete gräfliche Haus Ursini u. Rosenberg, doch stets mit Erfolg ihr Stimmrecht, bis das Kaiserreich erlosch. -

Im Jahre 1687 erhielt Graf Wolfgang, auf Anempfehlung Kaiser Leopolds vom König Carl dem zweyten von Spanien den Orden des goldenen Vließes, mit dem ihm der Kaiser selbst am 31. Jäner 1688, unter den herkömmlichen Zeremonien, in der damahligen Ritterstube zu Wien zierte. Zugleich mit ihm erhielten dieses illustre Ordenszeichen der große Feldherr Prinz Eugen von Savoyen, die geheimen Räthe Holmhard[?] Christoph v= Weissenwolf, Graf Adolph Wratislaus, Graf Sternberg Obrist Burggraf in Böhmen, u. Graf Gottlieb Windischgrätz, Prinzipal=Komisseire zu Regensburg. -

In demselben Jahre schritt Graf Wolfgang zur dritten Ehe, nachdem auch seine zweyte Gemahlinn verstorben war, u. zwar mit Ernistine Gräfinn v= Montecuculi, dritte Tochter des grossen Oesterreichi. Feldherrn Raymund fürsten Montecuculi, der in seiner Wappe vier kaiserliche Adler auf weissem Felde führte u. nebst noch dreyen andern Herrschaften die Herrschaft Pleihs an der Ips besaß, und seiner Gemahlin Maria Josepha Gräfin v. Diettrichstein. Diese dritte Gemahlinn Wolfgangs war Wittwe des Grafen Nickl=Wenzl Weissenwolf, dann des Grafen Franz Christoph Khevenhiller Frankenburg, der mit ihr den ebenfalls berühmten Oesterreichi. Heerführer Feldmarschall Grafen Ludwig Andreas v. Khevenhiller, geboren 1683, erzeugte. - Als Kaiser Leopold seinem ältesten Sohne, Erzherzog Joseph / nachherigen Kaiser Joseph den Ersten / den Hofstatt errichtete, wollte er [Seite 62] den Grafen Wolfgang die Ayrschaft anvertrauen, hatte ihm solche Stelle bereits angetragen, ist jedoch wieder hiervon abgegangen, weil er ihn damahls nicht als Kammerpräsiden[ten] vermissen könnte, westwegen den ersten Ehren=Platz Fürst Salm erhielt. Oefters trug ihn sein gnädiger Kaiser / Leopold / die Reichsfürstenwürde für ihn und sein ganzes Haus an, welches er aber stets, mit dem ablehnte, seine Mittel seyen nicht bedeuten[d] genug bey seiner zahlreichen Nachkommenschaft, um der fürstlichen Wür[de] gemäß zu leben. Im Jahre 1693 entschlug er sich aller Geschäfte, nachdem ihn der Kaiser ungern seines Amts als Hofkammer Präsident entließ, und er auch die ihm angetragene Ayrschaft beym Erzherzhog Carl / nachmahligen Kaiser Carl den Sechsten / mit dem Bedeuten, er fühle sich schon zu alt, nicht annehmen wollte. Der Kaiser gab ihm die damahls gewöhnliche Belohnung eines Obersten Hofkammer Präsidenten, nämlich Einma[l] Hundert Tausend Gulden, und noch übe[r] dies ein Freyhaus in der Herrn Gasse zu Wien, welches früher einer seiner Vorältern, der auch bey der Hofkammer ein Amt begleitet haben soll, gehör[t] habe. So sagt wenigstens ein in den Jahren 1718, 1719 u. 1720 verfaßtes Manuskript, betitelt: Archivum Ursinorum Comitem v. Rosenberg. Den 23.ten Jäner 1695 erhielt er für seine Familie das Inkolat in Böhmen u. Mähren. Am 21. Oktober dasselbe Jahr starb er zu Wien in einem Alter von 69 Jahren, nachdem er daselbst seine zwey letzten Lebensjahre in Ruhe zugebracht, und die in Mähren im Hradischer Kreise an der Ungarischen Gränze liegende Herrschaft Brunow für seinen Sohn dritter Ehe Philipp Joseph gekauft hatte, und ward, seinem letzten Willen gemäß in der Schottenkirche beym St: Sebastians=Altare in der Gruft=Hälfte, welche er vom Fürsten Portia gekauft hatte, neben seiner zweyten Gemahlin begraben, zu welchem Zweck er für einen Kupfernen Sarg und eine für die Grabschrift bestimmte, Kupferblatte, fünf Hundert Gulden in seinem Testamente bestimmte. Diese Kupferblatte befindet sich noch an der Mauer, enthält seine Titel, u. welche Ämter er begleitet, nebst Alter und Todestag, ist mit seiner Wappe, abermahls nur eine fünfblättrige Rose, geziert, welche mit dem Toison umgeben ist. Nebst solcher umgeben die Inschrift mehrer Todes= u. Auferstehungs=Emblemes. - Sein eben erwähntes Testament ist aus Wien vom 7. Oktober 1692 datirt. - In solchem kömmt vor, d[a]ß er mehreres zu frommen Zwecken vermache, seinem Enkel Wolf Sigmund / dessen Vater, ältester Sohn des Erblassers, Joseph Paris, wie später erwähnt werden wird, schon früher gestorben war / als Legitima Ein Mahl Hundert Tausend Gulden, jedoch mitbegriffen jenen vierten Theil welcher dem Testator, seinem Khevenhillerisch. Recht gemäß, gebühret, und den er seinem Vater schon hinaus gezahlt habe / worauf dieses Recht beruht erhellet nicht /. Weiter kömmt vor, daß Wolf Siegmund auf den Verlaß seiner Großmutter (geborne Freyinn v= Welz) keinen Anspruch mehr machen könne, weil solchen sein Vater, vermöge Verzichtsbrief [Seite 64] schon hinaus gezahlt erhalten habe. Sollte Wolf Sigmund, heißt es weiter, vor Erlangung der Majorenität sterben, so hätten jene Hundert Tausend Gulden an seine zwey Universal Erben, nämlich an den Grafen Franz Andreas, damahls schon Landeshauptmann in Kärnthen / Zweyter Sohn des Erblassers / und an seinen Sohn dritter Ehe Philipp Joseph, in gleichen Theilen zufallen, so aber daß die Wittwe / eine geborne Gräfinn Lamberg / des Joseph Paris von den Interessen dieser Summe jährlich, als den ihr verschriebenen Wittwengehalt, 2500 F. zu bezihen habe. Falls diese Wittwe noch am Leben wäre, und den Rosenbergischen Namen noch führte, wenn Wolf Siegmund die Länderreise anzutreten habe / damahls mußte jeder, der auf Bildung Anspruch machen wollte, vorzüglich die vom Adel, nach geendetem Studium, Reisen ins Ausland vornehmen / so seyen ihm zum Behufe derselben, von jedem der zwey Universal Erben 750 F. zusammen Eintausend Fünfhundert Gulden zu reichen. Auf die nähmliche Art vermachte er dem zweyten Sohne aus dritter Ehe, Leopol[d] Anton, Einmahl Hundert Tausend Gulden, ferners enthält das Testament, daß seiner Gattin Ernestine, geborne Gräfin Montecuculi, laut den zweyhen ihm u. ihr am 12. September 1688 errichteten Ehepakten, Einmahl Hundert Tausend Gulden, nähmlich Sechzig Tausend Gulden als freyeigen u. die übrigen Vierzig Tausen[d] Gulden, in solange sie seinen Namen nicht ändert, u. Wittwe bleibt zu beziehen habe. - Eben erwähnte Vierzig Tausend Gulden sollen, heißt es weiter, falls die Wittwe wieder heurathet oder stirbt, in gleichen Theilen seinen Töchtern zufallen, u. wie eine derselben stirbt, ihr Antheil wieder unter die überlebenden Töchter gleich ausgetheilt werden, und so stets. - Diesen Substituirt er seinen Sohn Philipp, u. Enkel Wolf Siegmund in betreff jener Vierzig Tausend Gulden. - Sollte Philipp Joseph vor Erreichung der Majorenität sterben, so habe seyn Antheil an der Universal Erbschaft an seinen jüngern Bruder Leopold Anton zu fallen, u. sollte diesem auch jenes Loos treffen, an Franz Andreas, u. sollt dieser auch ohne Erben sterben, an Wolf Siegmund. Uibrigens habe er bey der mit seinem Bruder am 3. Oktober 1679 geschlossenen, bereits erwähnten Erbeinigung, zu verbleiben, sey solche[s] in Kraft zu tretten. Zu Vormünder seiner zwey Söhne dritter Ehe ernennt er seine Gemahlin u. der [= den] ihn überlebende[n] Sohn erster Ehe, Franz Andreas u. seines Enkels Wolf Siegmund, dessen Mutter u. den Grafen Leopold [von] Lamberg (Siehe 16. Beilage Seite 28). Seiner noch vorfindigen Abbildungen zufolge scheint er seinem ältern Bruder etwas ähnlich gesehen zu haben, doch ernster u. schmaler in Toisontracht mit einer langen ihn verunstaltenden steifen Perücke ohne Bart. Dem Bild seiner dritten Gemahlinn gemäß, muß diese eine Frau schöner Römischer ovaler Gesichtsbildung mit sanft gebogener Nase, schwarzen schönen Augen, rabenschwarzen Haar, und dabey doch nicht brunetter sondern sehr zahrter, weisser Gesichtsfarbe gewesen seyn.
http://orsini-rosenberg.at/hist-hor-03.htm

Bron: http://genealogics.org/getperson.php?personID=I00046046&tree=LEO
en: http://www.familysearch.org/eng/search/PRF/individual_record.asp?recid=1130770281
en: http://www.angelfire.com/realm/gotha/gotha/orsini.html
en: http://gw1.geneanet.org/index.php3?b=snedyan⟨=nl;pz=loic;nz=nedelec;ocz=0;p=wolfgang+andreas;n=von+orsini+und+rosenberg

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Historische gebeurtenissen

  • Stadhouder Prins Willem III (Huis van Oranje) was van 1672 tot 1702 vorst van Nederland (ook wel Republiek der Zeven Verenigde Nederlanden genoemd)
  • In het jaar 1688: Bron: Wikipedia
    • 4 augustus » Keizer Leopold I verheft de graven George August Samuel van Nassau-Idstein en Walraad van Nassau-Usingen tot Rijksvorst.
    • 5 november » Stadhouder Willem III landt in het Engelse Brixham, waarmee de 'Glorious Revolution' begint en Willem koning van Engeland wordt.
    • 26 november » Lodewijk XIV verklaart de Republiek der Zeven Verenigde Nederlanden de oorlog.


Dezelfde geboorte/sterftedag

Bron: Wikipedia

Bron: Wikipedia


Over de familienaam Graaf Orsini van Rosenberg Heer van Hage


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Pieter, "West-Europese adel", database, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/west-europese-adel/I102554.php : benaderd 8 juni 2024), "Wolfgang Andreas Graaf Orsini van Rosenberg Heer van Hage (1626-1693)".