(1) Zij is getrouwd met Dietrich Arnold HANE.
Zij zijn getrouwd op 9 augustus 1661.
Historisches Archiv der Stadt Köln
3 Nachlässe und Sammlungen
3.1 Nachlässe, Partei-, Vereins-, Familienarchive
3.1.18 Buchstabe R
Raitz von Frentz (Familie)
Best. 1037 Raitz von Frentz (Familie)
Beschreibung : Haus HelmEheberedung zwischen Häuptling Dietrich Arnold Hane zu Leer und Uttum und Anna Margarete Frei-fräulein v. Inn-und Knyphausen zu Lütetsburg und Jennelt. Er bringt ein in donationem propter nuptiasdas adelige Stammhaus zu Leer, wie er es von seinen Eltern geerbt hat, und alles, was ihm darüber hinaus in der Erbteilung zugefallen ist, und verspricht seiner Braut eine standesgemäße Morgengabe. Sie erhält vorab aus den Gütern ihres verstorbenen Vaters, dessen jüngste Kinder noch nicht volljährig sind, all das, was ihr Vormund Karl Friedrich Frh. v. Inn- und Knyphausen, Edler zu Lütetsburg, Berum und Westerkehlbuhr, fürstlich ostfriesischer Hofrichter, mit dem Bräutigam schriftlich vereinbarte, dazu das, was sie künftig von Seiten der Mutter erben wird, und weiterhin von ihrer Großmutter Anna Margarete Rengers, verwitwete Ripperda, Frau zu Farmsen und Helm, 3.000 Reichstl. All ihr Heiratsgut soll während der Ehe ungeschmälert und unbelastet bleiben. Sollte der Bräutigam vor seiner künftigen Ehefrau kinderlos sterben, behält sie als Witwe die Leibzucht an all seinen Gütern, im Falle einer Wiederverheiratung jedoch nur am Hause Leer. Stirbt sie kinderlos vor ihm, behält er alle von ihr eingebrachten Güter zur Leibzucht bzw. im Falle der Weiderverheiratung jährlich 300 Gld. Es folgen Regelungen für gemeinsame Kinder, insbesondere für den Fall, daß einer der künftigen Ehepartner eine weitere Ehe eingeht.Die beidengleichlautenden Ausfertigungen der Eheberedung werden unterschrieben und durch Aufdrücken des Petschafts bekräftigt einerseits vom Bräutigam und seinen Brüdern, dem Häuptling Jobst Moritz Hane zu Leer und Uttum, Hauptmann einer Kompanie zu Fuß im Dienst der Generalstaaten, und Häuptling Johann Hane zu Leer und Uttum, andererseits von der Braut, ihrer oben genannten Großmutter, die auch ihre abwesende Tochter, nämlich die Mutter der Braut Frau Johanna geb. Ripperda, verwitwete Gräfin v. Steinbock vertritt, und von den Vormündern der Braut Karl Friedrich und Dodo Freiherren v. Inn - und Knyphausen, Herren zu Lütetsburg, Berum, Westerkehlbuhr und Jenelt.Darunter: 1776 Mai 6 - Mülheim am RheinDie sämtlichen Schöffen desLandgerichts Mülheim, nämlich Johann Schorn, Gerhard Müller, Ludwig Brinckmann, Ernst Herck, J.M. Cremerius und H. Breidt bestätigen durch ihre Unterschriften und Aufdrücken des Gerichtssiegels Unterschrift und Siegel des Notars. - Das ovaleSiegel unter Papierdecke zeigt den hl. Papst Clemens stehend, mit Tiara, in der Linken einen Kreuzstab und die Rechte über einen steigenden Löwen haltend, der seinerseits einen Anker trägt; die Umschrift lautet: S.CLEMENS. PONT.MAX.PATRON.MVLHEM. 1721
Bestellsignatur : Verweis
Altsignatur : Bestellsignatur: 2) Kasten 33
U 383/2
Bemerkung : Abschr. (um 1700), Pap. (19 SS.) in Kasten 32Abschr. (unbeglaubigt, 18. Jh.), Pap. in Kasten 33
Kind(eren):
(2) Zij had een relatie met Friedrich Caspar von NEUHOFF.
Kind(eren):
De getoonde gegevens hebben geen bronnen.