Kind(eren):
vermeldingen 1312-1346, überträgt 1312 das Gogericht zu Ülsen dem Grafen Johann v. Bentheim, der ihn dafür mit 17 Zehnten als Bentheimer Burglehen belehnt, zugleich wurde ausgemacht, daß Eilhard die Burgerichte zu Ülsen und Hilten, die Accise von Bier, das Holzgericht in Tinholte und seine Güter im Gerichtsbezirk Ülsen, die von dem landesherrlichen Gericht befreit bleiben sollten, behalten durfte. 1332 bezeugt der Graf, das Eilhard diese Güter von ihm zu Lehen trüge. 1346 wurde er vom Grafen Otto von Bentheim mit den für das abgetretene Gogericht erstatteten Erben und Zehnten nach Burgmannsrecht belehnt. Als Dienstmannsgut erhielt er den Hof zu Hilten mit dem zugehörigen Burgericht, die Holzgerichte zu Hilten, Gölenkamp, Ülsen und im Tinholt, das Recht der Räumung in der Dinkel von der Brechtenkamper Brücke bis zum Hof Brüna, die "rytwahre to dem Wederikes boeme", das ist das Aufsichtsrecht über das Ein- und Ausreiten an der Landesgrenze, Triftgerechtigkeiten in den Marken von Gölenkamp, Hilten und Lemke und die Fischerei in einem Teil der Dinkel. Als Mannlehen bekam er dazu eine große Zahl Zehnten und Erben
De getoonde gegevens hebben geen bronnen.