Tussen 11 jan 1582 en 10 jan 1583.
in 1565 Scharfrichter und Wasenmeister in het Heerschap Beilstein HernBron
Zijn moeder woonde bij hem te Birkenfeld Herborn, op deze datum en was weduwe
Hij is getrouwd met Elizabeth Elsbeth Molter.
Zij zijn getrouwd in het jaar 1560, hij was toen 25 jaar oud.
Staatsarchiv Wiesbaden, altes Dillenburger Archiv: Seit 11.08.1565 NR und Wasenmeister ("maître des basses oeuvres") im Amt Dillenburg (Nassau) und in der Herrschaft Beilstein (Dillkreis) mit Wohnsitz in Herborn Martin Bast wurde am 22.08.1565 vom Grafen Johann von Nassau in Dillenburg "zum Wasenmeister uff diesseits der Kalteychen und der Herrschaft Beilstein" gegen Zahlung von 30 Gulden angenommen, wobei er alle Hinrichtungen vorzunehmen hatte undihm die Nutzung des gefallenen Viehs zustand. Das Geschäft muß einträglich gewesen sein, da er sich in Herborn ein Haus baute, um dessen Baugeld er 1576 mit dem Zimmermann prozessierte. Dabei kam es zur Schlägerei und zu Beschimpfungen, so daß Meister Martin wegen seines großsprecherischen Benehmens im Frühjahr 1576 gefänglich eingezogen wurde. ?oeberhaupt muß er ein gewalttätiger Mensch gewesen sein, denn 1579 kam er wiederum wegen einer Schlägerei in Weilburg ins Gefängnis, wie aus einer Bitte seiner Ehefrau mit vielen minderjährigen Kindern vom 18.06.1579 an den Grafen, ihren Mann aus dem Gefängnis zu entlassen, hervorgeht. Auch wegen seiner unerlaubten wundärztlichen Tätigkeit wurde Meister Martin mehrfach zur Verantwortung gezogen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wasenmeister ("maître des basses oeuvres") in der Herrschaft Beilstein in Herborn, "übel berüchtigt". (Beilstein = Amt Nassau-Dillenburg) 5 Kinder. Wohnte in Herborn. 3 weitere Kinder. Pies II/50, Fußnote 20: Martin Bast wurde am 22.08.1565 vom Grafen Johann von Nassau in Dillenburg "zum Wasenmeister uff diesseits der Kalteychen und der Herrschaft Beilstein" gegen Zahlung von 30 Gulden angenommen, wobei er alle Hinrichtungen vorzunehmen hatte und ihm die Nutzung des gefallenen Viehs zustand. Das Geschäft muß einträglich gewesen sein, da er sich in Herborn ein Haus baute, um dessen Baugeld er 1576 mit dem Zimmermann prozessierte. Dabei kam es zur Schlägerei und zu Beschimpfungen, so daß Meister Martin wegen seines großsprecherischen Benehmens im Frühjahr 1576 gefänglich eingezogen wurde. ?oeberhaupt muß er ein gewalttätiger Mensch gewesen sein, denn 1579 kam er wiederum wegen einer Schlägerei in Weilburg ins Gefängnis, wie aus einer Bitte seiner Ehefrau mit vielen minderjährigen Kindern vom 18.06.1579 an den Grafen, ihren Mann aus dem Gefängnis zu entlassen, hervorgeht. Auch wegen seiner unerlaubten wundärztlichen Tätigkeit wurde Meister Martin mehrfach zur Verantwortung gezogen. Aus: Forschung Karl Friedrich Marsch <http://mitglied.tripod.de/argewesterwald/km/kmfo1.htm> Bourreau "Johann Bast" (1422) versah sein schweres Amt ab dem Jahr 1621 in der Herrschaft Beilstein in Herborn, während sein Sohn Johann Bast jun. neben dem Bourreauamt auch als Arzt tätig war. "Michael Bast" (2844) wiederum war bis zu seinem Tod im Jahr 1642 Bourreau und Chirurg. Sein Vater "Martin Bast" (5688) starb 1582 als Bourreau und Wasenmeister. Und der letzte in der Reihe ist "Jürgen Bast" (11376), der bis 1576 als Wasenmeister in Treysa lebte. Aus dem Battenfelder Kirchenbuch erfahren wir den Religionswechsel unseres Ahns "Adam Huff". (704). Der Pastor schrieb ins Kirchenbuch: "Ao. 1659 Karfreitag Nachtmahl gehalten für die alten Leute zu Allendorf. Hat sich daselbst auch eingefunden M (Meister) Adam Hueff, so von der catholischen Religion ab und zu der evangelischen getretten ist, nachdem er mit den Senioren das Glaubensbekenntnis getan hat". Westerwälder Bourreau. Das alte Dillenburger Archiv bewahrt aus dem Jahr 1549 eine eigenartige Anstellungsurkunde: den Bestallungsbrief für den Bourreau Adam von Haigerseelbach. Er hatte sich vor nicht allzulanger Zeit als Wasenmeister zu Weilburg niedergelassen und suchte nun beim Grafen Johann von Beilstein um Verleihung der "Schindweyde" in der Calenberger Zente nach. Der Landesherr willfahrte seiner Bitte und übertrug Adam das Recht zum Bezug der Häute von gefallenem Vieh (Schindweide oder Wasen) in den Kirchspielen Niedershausen, Nenderoth, Mengerskirchen und Beilstein-Wallendorf. Freilich waren dafür auch gewisse Verpflichtungen zu übernehmen. Er mußte auf Erfordern die Winkel, Türme und heimlichen Gemächer (Aborte) in der Beilsteiner Burg fegen, und wenn peinliche Sachen, d. h. Kriminalfälle, schwebten, sollte er die "mit Foltern und peinlichem Fragen fleißig versehen". Dafür wird ihm Essen und Trinken in des Grafen Dienst gewährt, solange ihn das sitzende Gerichtin Anspruch nimmt. Hat ein ?oebeltäter den Tod verwirkt, dann muß er ihn richten und erhält dafür den gebührenden Lohn, der von Fall zu Fall nach Art der Hinrichtung festgesetzt wird. So war Adam Wasenmeister und Bourreau der Unterherrschaft Beilstein geworden und betreute im Nebenamt die heimlichen Gemächer, deren im Schloß des Grafen Johann nicht wenige waren. Er übte ein Gewerbe aus, das schon seit den ältesten Zeiten als unehrlich galt, seine Vertreter frèuher nur aus den Reihen der Unfreien nahm und mit einem Makel behaftet war, der aus der bürgerlichen Gesellschaft ausschloß. Niemand wollte mit Nachrichter, Abdeckern oder Henkern als unehrlichen Leuten in Berührung kommen. Der Fluch der Verächtlichkeit lastete auch auf ihnen und ihrem Tun mit ganzer Schwere. Schon äußerlich an der Kleidung kenntlich, saßen sie inder Kirche an abgesonderten Plätzen und nahmen das Abendmahl allein. Mochte die Natur des Bourreaus rothaarig Töchterlein auch noch so verschwenderisch mit Reizen ausgestattet haben: niemand führte es zum Reizen oder begehrte die Verfemte zum Weib. Sie war gleich den Brüdern, die in das Handwerk des Vaters wuchsen, zur Heirat innerhalb der Schelmenzunft gezwungen. Das macht verständlich, daß oft die Bourreaufamilien eines ganzen Landes miteinander verwandt waren und die Witwen der Henker von Bourreausöhnen heiß umworben wurden. Sie brachten als wertvolle Mitgift die Anwartschaft auf das Amt des verstorbenen Gatten in die Ehe. Beschäftigen wir uns nun mit den Bourreaun selbst! Wie lange Adam das Henkeramt versah, ist nicht bekannt. Mit dem ?oebergang der Herrschaft Beilstein an Nassau-Dillenburg im Jahre 1561 kam es jedenfalls an den Herborner Nachrichter. 1576nimmt Meister Martin, von 1593-1610 Michel Best (Bast), Bourreau zu Herborn, die Exekutionen vor. In den Jahren 1614-23 war Meister Max in Emmerichenhain als Beilsteiner Bourreau tätig, doch wurde 1621 ein Mädchen aus Niedershausenvom Weilburger Bourreau in Löhnberg enthauptet. Von 1630 ab bekleideten wieder verschiedene Glieder der Herborner Bourreaufamilie das Amt, zuletzt Johannes Bast. 1674 suchte seine Witwe in Diez um Erneuerung der Rechte über das erblich gewordene Wasenmeister- und Bourreauamt in der Herrschaft Beilstein nach. Die Regierung erkannte das Erbrecht an, entschied aber, daß einer der Söhne, sobald er erwachsen und befähigt sei, sich erneut bewerbe. Bis dahin sollte der Gießener Bourreau im Bedarfsfall angefordert werden. Da jedoch die Witwe eine neue Ehe einging, wurde 1679 der Erbleihbrief für ihren zweiten Gatten Johann Lukas ausgestellt. 1719 wird Johann Bast zu Herborn genannt. Von 1748-76 führte Johannes Lukas das Richtschwert in der Herrschaft Beilstein. Auch er wohnte zu Emmerichenhain, weil die starke Viehhaltung der drei Oberkirchspiele Marienberg, Neukirch und Emmerichenhain ihm bei den damals häufigen Seuchen die besten Einnahmen aus der Abdeckerei brachten. Die Bergische Verwaltung (1806 - 1813) setzte die Erbleihe außer Kraft, die herzoglich nassauische Regierung erneuerte sie noch 1822 für Utter in Emmerichenhain, übertrug ihm aber nur die Wasenmeisterei gegen Zahlung einer jährlichen Pacht. Diese Abgabe, der sogenannte Wasenzins, war auch frühe: schon gezahlt worden. 1614 noch 100 Gulden betragend, sank sie 1630 auf die Hälfte und erbrachte 1650 nur noch 20 Gulden. Neben der Pacht verlangte man vom Schinder bis tief in das 17. Jahrhundert hinein auch noch andere Leistungen. Er war zur Aufzucht der herrschaftlichen Hunde verpflichtet, und hatte in gewissen Zeitabständen auch mit seinem Knecht durch alleDörfer zu gehen, und dort die räudigen, herrenlosen und überzähligen Hunde mit einem Knüppel zu erschlagen und im Karren auf den Schindanger zu schaffen.
Kind(eren):
grootouders
ouders
broers/zussen
kinderen
Martin Bast | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1560 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Elizabeth Elsbeth Molter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
De getoonde gegevens hebben geen bronnen.