Genealogy Richard Remmé, The Hague, Netherlands » Adelheid von Tirol Erbtochter (± 1210-1279)

Persoonlijke gegevens Adelheid von Tirol Erbtochter 


Gezin van Adelheid von Tirol Erbtochter

Zij is getrouwd met Meinhard III von Görz.

Zij zijn getrouwd op 28 februari 1237.


Kind(eren):

  1. Albrecht I von Görz  ± 1240-1304 
  2. Adelheid von Görz  ± 1240-± 1291 


Notities over Adelheid von Tirol Erbtochter

Mittelalter DE.dir I. Graf von Görz (1258-1304)
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-1.4.1304
Sohn des Grafen Meinhard III. von Görz  und der Adelheid von Tiro l, Erbtochter des Grafen Adalbert III.
Albert I. folgte 1258 zusammen mit seinem Bruder Meinhard stritt mit ihm und teilte letztlich das gesamte Erbe. Er bekam die alte Grafschaft Görz ("innere Grafschaft") und Osttirol/Kärntenanteil ("vordere Grafschaft") mit Pustertal und oberem Drautal mit Bruneck und Lienz als Mittelpunkten. Er war dazu Vogt von Aquileia, Brixen und Trient, was die Geschichte seines Hauses entscheidend bestimmte. Er hatte dazu ständig Streit mit der Tiroler Linie und auch mit den Erzbischöfen von Salzburg wegen enger Gemengegelage von Besitz und Rechten.

1. oo Eufemia von Schlesien-Glogau, Tochter des Herzogs Konrad I.
12.1.1254- 1275
29.5.1275
2. oo Eufemia von Ortenburg, Tochter des Grafen Hermann
1257/60- nach 1.2.1304

Kinder:
1. Ehe
Heinrich III.
1263-24.4.1323
Albert III.
- 1325/27

Mittelalter DE.dir Kloster Andechs:
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Herzöge und Heilige:
Das Erbe der Andechser
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Herzog Ottos VIII. Ehe mit Elisabeth von Tirol war kinderlos geblieben. So galt es nun, seine Hinterlassenschaft zu verteilen. Der letzte Meranier Herzog hatte darauf verzichtet, seine Güter zu verkaufen oder zu verschenken, was ihm durchaus möglich gewesen wäre; nach seinem Willen sollten sich vielmehr seine nächsten Verwandten - das waren seine Schwestern und deren Ehemänner - das Erbe nach seinem Tod teilen. Allerdings hatte er, wie es scheint, von vornherein davon Abstand genommen, ein Testament zu hinterlassen. Er stellt es den Angehörigen anheim, sich nach seinem Ableben über die Aufteilung des Erbes einig zu werden. Dieses Verhalten mag auf den ersten Blick als Ausdruck sträflichen Leichtsinns erscheinen. In Wirklichkeit dürfte aber der Grund für das Fehlen einer letztwilligen Verfügung Herzog Ottos VIII. darauf zurückzuführen sein, dass zu Lebzeiten des Herzogs nicht feststand, wie groß das Erbe sein würde, das die Verwandten nach seinem Tod beanspruchen könnten. Diese merkwürdige Situation war entstanden, weil zum Meranier Erbe nicht nur Eigenbesitz gehörte, über den allein die ANDECHSER Familie zu bestimmen hatte, sondern weil auch ein nicht unbeträchtlicher Teil des Vermögens Lehensgut war, über das nur mit Zustimmung des Lehensherrn verfügt werden konnte.
Das galt insbesondere für die Bamberger Kirchenlehen, bei denen es spätestens seit dem Verzicht Bischof Poppos auf das Bistum im Jahre 1242 keineswegs mehr feststand, dass ein Nachfolger die ANDECHSER Lehen nach dem Tod Herzog Ottos VIII. an dessen nächste Verwandte weiterleiten würde. Schließlich besaß der Bamberger Oberhirte auch das Recht, frei gewordene Lehen an sein Hochstift zurückzunehmen und nicht wieder auszugeben. Ähnliches galt für die Freigrafschaft Burgund, die, obgleich durch Heirat an das ANDECHSER Haus gelangt, vom Reich zu Lehen ging und daher letztlich auch nur im Einvernehmen mit der Krone von Seitenverwandten des bisherigen Inhabers erworben werden konnte. Die Möglichkeit aber, Verhandlungen mit den einzelnen Lehensherren zu führen und den Schwestern des Herzogs noch zu dessen Lebzeiten ein Recht auf die Nachfolge in den ANDECHSER Reichs- und Kirchenlehen zu verschaffen, war gerade damals weitgehend illusorisch. Denn angesichts der unsicheren politischen Verhältnisse, die seit der erneuten Exkommunikation Kaiser FRIEDRICHS II. im Jahr 1239 und insbesondere seit dessen Absetzung auf dem Konzil von Lyon 1245 herrschten, musste stets damit gerechnet werden, dass einmal erzielte Abkommen - sei es durch den Tod oder den Parteiwechsel eines Lehnsherrn oder sei es auch aufgrund sonstiger Veränderungen in den machtpolitischen Verhältnissen im Reich - jederzeit hinfällig würden.
Angesichts dieser nur schwer abwägbaren Umstände hatte man es daher offenbar schon Anfang der 40-er Jahre in der ANDECHSER Familie für das Beste gehalten, die erbrechtlichen Probleme, die eine möglicherweise kinderlos verbleibende Ehe des Herzogs aufwerfen würde, nicht weiter zu verfolgen, sondern sich um ihre Lösung erst nach dem Eintreten des Erbfalles zu bemühen. Daher war bereits 1242 mit Herzog Hugo IV. von Burgund vereinbart worden, dass dieser bei einem kinderlosen Tod Herzog Ottos VIII. die ihm damals überlassene Freigrafschaft Burgund so lange in Händen halten solle, bis feststünde, wer die Nachfolge in dieser Herrschaft antreten würde.
Auch der Erbvertrag, den Herzog Otto VIII. um die gleiche Zeit mit seinem Schwiegervater, Graf Albert III. von Tirol, schloss, könnte mit den erwähnten erbrechtlichen Überlegungen oder Familienbeschlüssen in Verbindung gestanden haben. Diesem Erbvertrag war es zu verdanken, dass das Schicksal der "inter montana", der "im Gebirge" gelegenen ANDECHSER Güter beim Eintritt des Erbfalls im Juni 1248 von vornherein unstrittig war. Sie fielen an Graf Albert III. von Tirol, der bislang nur über wenig Besitz nördlich des Brenners verfügt hatte. Als dieser 1253 starb, fiel dessen Erbe zu gleichen Teilen an seine beiden Töchter. Nun erhielt Herzog Ottos VIII. Witwe Elisabeth, die inzwischen den aus Franken stammenden Grafen Gebhard von Hirschberg geheiratet hatte, die Besitzungen nördlich der Prienner Brücke bei Landeck sowie nördlich der Holzbrücke bei Oberau-Franzensfeste im Eisacktal. Ihrer Schwester Adelheid, die mit Graf Meinhard III. von Görz verheiratet war, wurden dagegen die südlich davon gelegenen Güter und Rechte zugesprochen. Da aber auch Elisabeths Ehe mit dem HIRSCHBERGER kinderlos blieb, sollten diese Güter nach ihrem Tod im Jahr 1256 an ihre Schwester Adelheid und deren GÖRZER Gemahl fallen. Auf diese Weise hatte die Kinderlosigkeit Herzog Ottos VIII. von Meranien entscheidend dazu beigetragen, dass im Lauf des 13. Jahrhunderts im Alpenraum aus TIROLER, ANDECHSER und GÖRZER Besitzungen jene Herrschaft entstehen konnte, die man bald als das "Land Tirol" bezeichnete.
Wie den Geschwistern Herzog Ottos VIII. nach dessen Tod keine Rechte an den ehemaligen Besitzungen ihrer Ahnen im unteren Inntal und südlich des Brenners zustanden, so konnten sie auch keine Ansprüche auf den altbayerischen Besitz des Hauses geltend machen. Die Güter am unteren Inn, um Schärding und Neuburg, waren zusammen mit den Besitzungen in der Steiermark und in Krain bereits Ende der 20-er Jahre als Mitgift an ihre Schwester Agnes gegeben worden, die 1229 Friedrich den Streitbaren, den Sohn Herzog Leopolds VI. von Österreich, geheiratet hatte. Nachdem diese Ehe 1243 geschieden worden war, und Agnes 1248 eine Ehe mit dem späteren Herzog Ulrich III. von Kärnten einging, gelangte dieser Besitz mit Ausnahme des Schärdinger Teils, den Friedrich der Streitbare nicht herausgab, an die Familie des 2. Gemahls der MERANIERIN. Da auch diese Ehe, wie schon die 1. Verbindung, kinderlos blieb, sollte König Bela IV. von Ungarn, der Sohn der ANDECHSERIN Gertrud, die Mitgift seiner Cousine erben. Doch setzte sich Herzog Ulrich III. über dieses Vermächtnis seiner Gattin hinweg, so dass schließlich König Ottokar II. Premysl von Böhmen, den der Kärntner zu seinem Erben eingesetzt hatte, in den Genuss der ANDECHSER Besitzungen kam.
Dem Zugriff der meranischen Erben blieben auch die Besitzungen des Hauses in Ober-Bayern entzogen, da diese schon zu Lebzeiten Herzog Ottos VIII. von dessen wittelsbachischem Gegner, Herzog Otto II. von Bayern, beschlagnahmt worden waren. Als erfolglos bei der Gewinnung ANDECHSER Besitzes erwies sich der WITTELSBACHER lediglich bei der Übernahme der Vogtei über Benediktbeuern. Das seit über 100 Jahren unter ANDECHSER Schirmherrschaft stehende Reichskloster konnte sich nämlich noch bis weit in das 14. Jahrhundert hinein dergleichen Ansprüchen von Seiten der WITTELSBACHER erwehren. Aber auch bei der Eingliederung des Klosters Dießen scheint es Schwierigkeiten gegeben zu haben, die offenbar erst unter Herzog Ludwig II. von Bayern, dem Sohn und Nachfolger Herzog Ottos II., endgültig beseitigt werden konnten. 1258 dürfte die ANDECHSER Gründung schließlich den Rang eines landständischen bayerischen Klosters erhalten haben, wie Herzog Ludwigs II. Privileg von diesem Jahr erkennen lässt. In ihm erklärte der Herzog nämlich, er bestätige den Chorherren zu Dießen alle Rechte, die das Stift von seinen Gründern, den Herzögen von Meranien, Pfalzgrafen von Burgund und Markgrafen von Andechs sowie von allen anderen Adeligen und Ministerialen "in unserer Landesherrschaft" - "terre nostre" hieß es - in früheren Zeiten erhalten hatte. Waren die ANDECHSER aber als Grafen von Dießen und Wolfratshausen jemals Vasallen der bayerischen Herzöge gewesen? Der WITTELSBACHER behauptete das in seinem Privileg von 1258 nicht ausdrücklich. Aber man merkte es der Urkunde doch deutlich an, dass Herzog Ludwig II. einen solchen Anschein zu erwecken versuchte, und dass er alles tat, um nur ja keinen Zweifel am rechtmäßigen Erwerb seiner ANDECHSER Besitzungen aufkommen zu lassen.
Der Kampf um das ANDECHSER Erbe brach angesichts dieser Verhältnisse zunächst lediglich in Franken aus, wo Bischof Heinrich von Bamberg bereits im Februar 1249 die Grafschaft im Radenzgau mit dem Landgericht in der Bamberger Diözese sowie die Burgen Giech, Niesten und Lichtenfels als Kirchenlehen, die durch den Tod ihres bisherigen Inhabers freigeworden waren, einzuziehen versuchte. Das Bestreben des Bischofs, den von seinen Vorgängern an die ANDECHSER erliehenen Besitz nicht wieder auszugeben, sondern zum Ausbau einer geistlichen Landesherrschaft zu verwenden, führte zu Kämpfen, die das Hochstift vor allem mit Burggraf Friedrich von Nürnberg, dem Mann der ANDECHSERIN Elisabeth, und Graf Friedrich von Truhendingen, der mit Margarete von Andechs verheiratet war, zu bestehen hatte. Als man sich schließlich zu einigen vermochte, konnte das Hochstift die Grafschaft im Radenzgau sowie die Vogtei über die Klöster Banz und Langheim behaupten. An die Truhendinger Erben kamen dagegen die Juragüter mit Giech und Scheßlitz sowie die Burgen Neuhaus und Arnstein, westlich des Mains auch die Burg Stufenberg und der Markt Baunach. Die Burggrafen von Nürnberg erhielten dagegen die Herrschaft Bayreuth, dazu das Regnitzland, das sie freilich bald an die Vögte von Weida verlieren sollten. Zu den Nutznießern des Erbschaftsstreits zählten auch die Grafen von Orlamünde, deren bereits 1247 verstorbener Vater Hermann mit Beatrix, ebenfalls einer Schwester Herzog Ottos VIII. von Meranien, verheiratet gewesen war. Sie erhielten die Herrschaft Plassenburg mit Kulmbach; dazu kamen mit Berneck, Goldkronach, Wirsberg, Trabgast, Pretzendorf und Mittelberg Burgen und Güter im Frankenwald und im Fichtelgebirge.
Konnte in Franken das meranische Erbe nur unter großen Mühen und nicht ohne Verluste behauptet werden, so bereitete demgegenüber die burgundische Hinterlassenschaft zunächst offensichtlich keine Schwierigkeiten. Die Freigrafschaft war beim Tod Herzog Ottos VIII. von Meranien noch in den Händen Herzog Hugos IV. von Burgund, der sie einem Abkommen von 1244 zufolge bis Allerheiligen 1248 verwalten und nutzen durfte. Nach Ablauf des Vertrages trug er offenbar keine Bedenken, sie an Alice, ebenfalls eine Schwester Herzog Ottos VIII., zu übergeben. Alice war seit den 30-er Jahren mit Hugo, dem Sohn jenes Grafen Johann von Chalon, vermählt, der nach den Plänen seines Vaters, Graf Stephans von Auxonne, ursprünglich Beatrix, die Erbtochter des im Jahr 1200 verstorbenen Pfalzgrafen Ottos I., hätte heiraten sollen, die dann aber bekanntlich mit Herzog Otto VII. von Meranien die Ehe schloss. Die Verbindung zwischen Alice und Hugo, noch durch Herzog Otto VII. verabredet, stellte somit gewissermaßen eine kleine Entschädigung für die in früheren Jahren durch König PHILIPP von Schwaben verhinderte Ehe zwischen Johann und der STAUFERIN dar. Eine Übergabe des Landes an Alice und ihren Mann Hugo lag Ende 1248 auch insofern nahe, als die Schwester des Verstorbenen nicht nur ihre Einkünfte in der Freigrafschaft besaß, sondern sie dort auch schon in den zurückliegenden Jahren gelebt hatte und daher auch nicht mit Schwierigkeiten von Seiten des einheimischen Adels zu rechnen war.
So konnten Alice und Hugo ihre freigräflichen Rechte zunächst tatsächlich unangefochten wahrnehmen. Allerdings hatte sich ihr Schwager, Burggraf Friedrich von Nürnberg, bereits 1249 von König WILHELM von Holland alle Reichslehen - und dazu zählte auch die Freigrafschaft Burgund - verleihen lassen, die Herzog Otto VIII. zu Lebzeiten besessen hatte. Burggraf Friedrich von Nürnberg und seine Frau Elisabeth waren daher die ersten, die wenige Jahre später die Ansprüche auf das burgundische Erbe geltend machten. Dabei war ihnen der Vater Pfalzgraf Hugos, Graf Johann von Chalon, behilflich. Dieser hatte aus seiner 2. Ehe mit Isabella von Courtenay einen Sohn namens Johann, der 1255 mit Adelheid, der Tochter Burggraf Friedrich von Nürnberg und Elisabeths, vermählt werden sollte.
Als Adelheids Mitgift wurden 7.000 Mark Silber vereinbart, die jedoch nicht wie üblich, von ihren Eltern erlegt werden mussten, sondern in diesem Fall vom Vater des Bräutigams bereitzustellen waren, dem zuvor die burggräflichen Ansprüche auf die Freigrafschaft um die gleiche Summe verkauft worden waren. König WILHELM von Holland bestätigte dieses Heiratsabkommen noch im gleichen Jahr; doch kam die Ehe zwischen Johann von Chalon und Adelheid von Nürnberg nicht zustande. Da Pfalzgraf Hugo und seine Gemahlin Alice entschlossen waren, ihre Rechte auf die Freigrafschaft notfalls auch mit Waffengewalt zu behaupten, wurde der Ehevertrag bereits 1256 für ungültig erklärt. Die Ansprüche des burggräflichen Hauses an die tatsächlichen Inhaber der Freigrafschaft, an Hugo und Alice also, wurden für 1.040 Mark Silber verkauft. Mit Geld konnten diese wenige Jahre später auch Graf Friedrich von Truhendingen und dessen Frau Margarete entschädigen, die 1262 für 400 Mark Silber auf ihre Ansprüche verzichteten.
Damit blieben nun mehr die Forderungen der Orlamünder Verwandten abzugelten. Diese Aufgabe gestaltete sich insofern schwieriger, als die verwitwete Gräfin Beatrix von Orlamünde ihre Ansprüche 1265 für 20.000 Mark Silber an Herzog Hugo IV. von Burgund abgetreten hatte. Doch war dieser 3 Jahre später bereit, auf seine Rechte zu verzichten. Dafür mussten ihm allerdings die Pfalzgräfin Alice und deren Sohn Ottenin - Pfalzgraf Hugo war in der Zwischenzeit verstorben - 11.000 Vienneser Pfennige bezahlen; zudem hatten sie ihm ihre freigräflichen Orte Dole und Rochefort zu übergeben und diese als Lehen des Herzogtums Burgund wieder aus seinen Händen entgegen zu nehmen.
Bei der Abtretung der Orlamünder Ansprüche an den Herzog von Burgund hatte Gräfin Beatrix im Jahr 1265 auch eine Urkunde übergeben lassen, die durch die Bischöfe von Straßburg und Speyer ausgestellt worden war. In ihr erklärten die beiden Kirchenfürsten, sie hätten vom Bamberger Bischof erfahren, dass Herzog Otto VIII. von Meranien seiner Schwester Beatrix ausdrücklich ein Recht auf das freigräfliche Erbe zugesichert habe. Diese Urkunde war ein eher dürftiges Zeugnis, da aus ihr nämlich nicht hervorging, ob die Aussteller des Dokuments ihre diesbezüglichen Kenntnisse noch von dem in den 40-er Jahren regierenden Bischof Heinrich von Bamberg oder erst dessen Nachfolger Berthold, der seit 1260 das Bistum leitete, erhalten hatten. Auch blieb unklar, ob das der Gräfin von Orlamünde angeblich zugesicherte Recht die ganze Freigrafschaft betraf oder es sich dabei lediglich um Teilansprüche handelte, wie sie auch von den beiden anderen Schwestern geltend gemacht worden waren.
Ende der 60-er Jahre, als sich Herzog Hugo IV. von Burgund seine Ansprüche auf die Freigrafschaft abkaufen ließ, wurde diese Urkunde der Pfalzgräfin Alice und ihren Sohn Ottenin ausgehändigt. Sie war als Rechtstitel damit zwar wertlos geworden, sollte aber Anlass zur Anfertigung eines weiteren Dokuments geben. Die Tatsache, dass die Inhaber der Freigrafschaft Verwandte hatten, die ihre Ansprüche auf den burgundischen Erbteil nicht allein mit dem Hinweis auf ihre Abstammung vom meranischen Haus geltend gemacht, sondern sich auch auf angebliche oder tatsächliche Zusagen des letzten MERANIERS berufen hatten, ließ nämlich allen Anschein nach am freigräflichen Hof bald den Wunsch aufkommen, ein eindeutiges Zeugnis dafür zu besitzen, dass die Herrschaft über die Freigrafschaft Burgund allein der Pfalzgräfin Alice und ihren Nachkommen zustünde.
So fertigte man, nachdem die Verwandten in Deutschland mit Geld abgefunden worden waren, zu guter Letzt noch eine Urkunde auf den Namen des verstorbenen Herzogs Otto VIII. von Meranien an, die das Datum des 23. Mai 1248 trug. Mit ihr wurde die Pfalzgräfin Alice als seine Erbin eingesetzt und zur größeren Sicherheit auch noch von ihm adoptiert. Um keinerlei Zweifel an den Absichten des verstorbenen Herzogs aufkommen zu lassen, ließ man ihn in der Urkunde ausdrücklich erklären, dass niemand anderem als Alice die gesamte Freigrafschaft mit allen Rechten und in vollem Umfang gehöre, während ihre Schwestern, die - ein bemerkenswertes Argument - der burgundischen Sprache nicht mächtig seien, das Erbe in Deutschland zufallen sollte.
Damit hatte die Geschichte des Hauses ANDECHS-MERANIEN ihren Abschluss gefunden. An ihrem Ende stand ein Zeuge, der vorgab, den Willen des letzten männlichen Angehörigen der Familie zu kennen. Es sollte aber nur ein paar Generationen dauern, bis Gewährsleute von ähnlicher Glaubwürdigkeit auftraten und Wundersames über die ruhmreichen Anfänge eines frommen und mächtigen Geschlechts zu berichten wussten.

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Voorouders (en nakomelingen) van Adelheid von Tirol

Heinrich von Tirol
± 1140-1202
Agnes von Wangen
± 1160-± 1194
Adelheid von Plain
????-± 1206
Adelbert von Tirol
± 1180-1253
Uda van Lechsgemünd
± 1180-± 1254

Adelheid von Tirol
± 1210-1279

1237
Adelheid von Görz
± 1240-± 1291

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De getoonde gegevens hebben geen bronnen.

Historische gebeurtenissen



Dezelfde geboorte/sterftedag

Bron: Wikipedia


Over de familienaam Tirol

  • Bekijk de informatie die Genealogie Online heeft over de familienaam Tirol.
  • Bekijk de informatie die Open Archieven heeft over Tirol.
  • Bekijk in het Wie (onder)zoekt wie? register wie de familienaam Tirol (onder)zoekt.

Wilt u bij het overnemen van gegevens uit deze stamboom alstublieft een verwijzing naar de herkomst opnemen:
Richard Remmé, "Genealogy Richard Remmé, The Hague, Netherlands", database, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/genealogie-richard-remme/I5506.php : benaderd 17 mei 2024), "Adelheid von Tirol Erbtochter (± 1210-1279)".