Genealogy Richard Remmé, The Hague, Netherlands » Hendrik Raspe IV landgraaf van Thüringen Duits tegen-koning(1246-47) (1201-1247)

Persoonlijke gegevens Hendrik Raspe IV landgraaf van Thüringen Duits tegen-koning(1246-47) 

Bron 1

Gezin van Hendrik Raspe IV landgraaf van Thüringen Duits tegen-koning(1246-47)

(1) Hij is getrouwd met Beatrijs van Brabant.

Zij zijn getrouwd op 10 maart 1241 te 3 of 3, hij was toen 40 jaar oud.


(2) Hij is getrouwd met Elisabeth von Sachsen.

Zij zijn getrouwd rond 1228 te 1 of 3.


(3) Hij is getrouwd met Gertrud von Österreich.

Zij zijn getrouwd rond 1238 te 2 of 3.


Notities over Hendrik Raspe IV landgraaf van Thüringen Duits tegen-koning(1246-47)

E: Heinrich Raspe, Landgrave of Thuringia and Ct Palatine of Saxony (1242-47), *ca 1202, +16.2.1247; he was set up as anti-king to Friedrich II in Germany (1246); 1m: Elisabeth of Magdeburg (+1237); 2m: Wiener Neustadt 1238/9 Gertrud of Austria (+1241); 3m: 10.3.1241 Beatrix of Brabant (*ca 1225 +11.11.1288)

DE.dir RASPE Deutscher König (1246-1247)
---------------------- Landgraf von Thüringen (1242-1247)
1201-17.2.1247
Wartburg
Begraben: Eisenach Katharinenkloster
2. Sohn des Landgrafen Hermann I. von Thüringen aus seiner 2. Ehe mit der Sophie von Bayern , Tochter von Herzog Otto I.
Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 2079
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HEINRICH RASPE Landgraf von Thüringen, dt. Gegenkönig
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* um 1204, + 16. Februar 1247
auf der Wartburg
Begraben: Eisenach
Eltern:
Hermann I., Landgraf von Thüringen , und Sophia , Tochter Herzog Ottos I. von Bayern;
Schwager der heiligen Elisabeth, deren verschwenderische Liebestätigkeit er behinderte, HEINRICH RASPES 3 Ehen blieben kinderlos. - Als jüngerer Bruder Landgraf Ludwigs IV. von Thüringen übernahm HEINRICH RASPE nach dessen Tod die Vormundschaft für seinen Neffen Hermann II. (+ 1241) . Mit der 1243 erwirkten kaiserlichen Eventualbelehnung Markgraf Heinrichs des Erlauchten von Meißen mit der Landgrafschaft bereitete er die spätere Vereinigung von Meißen und Thüringen in den Händen des Hauses WETTIN vor. HEINRICH RASPES Treue zu FRIEDRICH II. trug ihm 1239 den Kirchenbann und 1241 das Amt eines Reichsprokurators ein, das er jedoch 2 Jahre später niederlegte, da er inzwischen zum Parteigänger des Papstes geworden war. Nach der Absetzung des Kaisers durch Innozenz IV. wurde HEINRICH RASPE als Kompromißkandidat unter Mitwirkung eines päpstlichen Legaten am 22. Mai 1246 in Veitshöchheim von den rheinischen Erzbischöfen, einigen Bischöfen und thüringischen Grafen zum König gewählt, ohne jedoch die Zustimmung der meisten weltlichen Fürsten zu finden. Gegen König KONRAD IV. errang er bei Frankfurt einen Sieg (5. August 1246), kehrte aber nach einer Niederlage bei Ulm nach Thüringen zurück. Mit HEINRICHS Tod erlosch das Haus der LUDOWINGER im Mannesstamm. Dem herkömmlichen Bild HEINRICH RASPES als eines herrschsüchtigen, übertrieben frommen Menschen stellte H. Patze eine mildere Beurteilung entgegen.

Literatur:
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ADB XI, s.v. - NDB VIII, 334ff. - Patze-Schlesinger II, 1, 35-41.
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Gerrhard Jäckel: Weltbild-Verlag
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"Die deutschen Kaiser"
Um 1204 als 2. Sohn des Landgrafen Hermann I. von Thüringen und der Prinzessin Sophie von Bayern geboren, trat er 1227 die Regentschaft für seinen auf dem 4. Kreuzzug gestorbenen Bruder Ludwig IV. an. Er vertrieb seine Schwägerin, die später heilig gesprochene Elisabeth , und ihre Kinder von der Wartburg und übernahm nach dem Tode seines Neffen Hermann II. die Landgrafschaft in eigenem Namen. Auf Grund der Verdienste, die er sich 1241 bei der Abwehr des Mongolensturms erworben hatte, ernannte Kaiser FRIEDRICH II. ihn 1242 nach dem Abfall des Erzbischofs Siegfried von Mainz zum Reichsprokurator für den minderjährigen König KONRAD IV. Durch eine Zuwendung von 25.000 Mark Silber ließ er sich für die päpstliche Partei gewinnen und wurde nach der durch Papst Innozenz IV. über Kaiser FRIEDRICH II. verhängten Kirchen- und Reichacht am 22. Mai 1246 in Veitshöchheim von den Bischöfen von Mainz, Köln, Würzburg, Speyer, Straßburg und Metz sowie von hessischen und thüringischen Grafen zum Gegenkönig gewählt. Im Reich als Pfaffenkönig verspottet, versammelte er mit den päpstlichen Geldern ein Heer und schlug KONRAD IV. bei Nidda am 5. August 1246. Während der Belagerung von Ulm erkrankte er und zog sich auf die Wartburg zurück, wo er am 17. Februar 1247 starb.
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Nach dem Tode seines Bruders, Ludwig IV. , verjagte er dessen Gemahlin Elisabeth  samt ihren Kindern nach Hessen und maßte sich die Herrschaft für seinen Neffen Hermann II. an. Er wurde 1236 durch Kaiser FRIEDRICH II. mit Thüringen belehnt und setzte die Hausmachtpolitik erfolgreich fort. Er erbte, nachdem er seinen Neffen mit Gift aus dem Weg geräumt hatte, 1241 Gudensberg-Hessen, wohin er wieder drängte, was die Gegensätze zum Erzbischof von Mainz vergrößerte. Er war ab 1242 Reichsgubernator, nutzte diese Position rigoros für sein Haus aus und erwarb im Eichsfeld Rechte und Besitz. Er wählte 1237 KONRAD IV. mit und war dessen Vormund. Er fiel 1246 vom Kaiser ab und wurde am 22.5.1246 in Veithöchheim (bei Würzburg) von einer Minderheit deutscher Kirchenfürsten zum König gewählt. Mit päpstlichen Geldern sammelte er ein Heer und schlug KONRAD IV. am 5.8.1246 bei Frankfurt und später bei Ulm und verdrängte ihn damit aus dem Reich. Bei Reutlingen verwundet, floh er, verletzte sich durch einen Sturz vom Pferd und starb als der letzte LUDOWINGER auf der Wartburg. Da mit ihm die Dynastie der LUDOWINGER  im Mannesstamm erloschen war, fiel Thüringen nach seinem Tod an die Markgrafen von Meißen (Haus WETTIN).

Hans Patze: Seite 271-299
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"Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen"
Hermann , der Sohn Ludwigs des Heiligen , war erst 5 Jahre alt, als sein Vater am 11. September 1227 in Otranto starb. Unter dem Eindruck des Opfers, das der Vater dem Kreuzzugsunternehmen gebracht hatte, stand der Kaiser zu seinem Wort und erteilte dem Knaben noch am Sterbeort des Vaters die Eventualbelehnung mit der Mark Meißen für den Fall, dass Markgraf Heinrich vor Erreichung der Volljährigkeit sterbe. Ludwigs politisches Fernziel, dem er einen wesentlichen Teil seiner kurzen Regierung gewidmet hatte, schien weiterhin rechtlich gesichert.
Wahrscheinlich hatte Ludwig beim Aufbruch zum Kreuzzug seinem Bruder HEINRICH zu seinem Vertreter bestellt; er übernahm jetzt, wie es selbstverständlich war, die vormundschaftliche Regierung für Hermann II.  Die durch die Eventualbelehnung gewiesene Linie hat HEINRICH nicht weiterverfolgt, sondern die Anwartschaft als ein verbrieftes Recht auf sich beruhen lassen. Es ist die Frage, ob er überhaupt etwas für die Ausbreitung des ludowingischen Staates nach Osten hätte tun können, sicher nicht, wenn er nicht gleich seinem Bruder den Weg der Gewalt beschreiten wollte. Der legalen Hoffnung der LUDOWINGER spottete die Lebenskraft Heinrichs, der zum eigentlichen Begründer des wettinischen Staates heranwuchs. HEINRICH RASPE tat sicher gut daran, dass er zusammen mit seinem Bruder Konrad seine politischen Bestrebungen zunächst auf die Erhaltung des Territoriums richtete, zumal ihn rechtliche Auseinandersetzungen um das Familiengut nach dem Tode seiner Schwägerin Elisabeth erheblich in Anspruch nahmen. Die ludowingische Politik kehrte zu den Zielen Ludwigs des Eisernen und Ludwigs des Frommen zurück. Hessen trat wieder in den Vordergrund. Vielleicht spielte dabei die Überlegung mit, dass Hessen wie üblich HEINRICH RASPE verbleiben würde, sobald Hermann II.  die Mündigkeit erlangt haben würde. Zudem lenkte das Land durch die Wirksamkeit der Landgräfin Elisabeth in ungewöhnlichem Maß die Aufmerksamkeit der Gläubigen auf sich. Das hatte nach ihrem Tod auch politische Folgen.
In N-Hessen wiederholte Landgraf Heinrich die von Ludwig dem Heiligen für Lippoldsberg ausgesprochene Schutzverleihung. Zur gleichen Zeit (1228) schob HEINRICH RASPE den Einfluß der LUDOWINGER im Süden durch eine Schutzverleihung über die in seinem Gebiet gelegenen Güter des Klosters Arnsburg zumindest indirekt über Grünberg nach der Wetterau vor.
So war Hessen mit Kräften, die vom Süden und Norden des Landes aufeinander zustrebten, und solchen, die beide Teile zu trennen wünschten, am Beginn der 30-er Jahre förmlich aufgespeichert, und es konnte niemand überraschen, wenn sie sich entluden. Den letzten Anstoß hat offenbar die Erbauung der starken mainzischen Burg Heiligenberg am rechten Fuldaufer gegenüber Felsberg gegeben. Diese Festung lag zwischen Felsberg, Gudensberg, Maden und Melsungen und nahm zugleich mit Fritzlar die erstgenannten Städte und das Herz der Grafschaft Hessen in die Zange. Landgraf Konrad , der seit 1231 in Hessen herrschaftliche Rechte ausübte, griff 1232 Fritzlar an, belagerte es und nahm am 15. September die Stadt ein. Bei der Plünderung der Peterskirche tat sich der landgräfliche Ministeriale Friedrich von Treffurt besonders hervor. Unter den Gefangenen, die eingebracht wurden, befanden sich Bischof Heinrich von Worms, Propst Heinrich von Heiligenstadt und Propst Gumbert von Fritzlar. Wahrscheinlich erlitt Heiligenberg das gleiche Schicksal wie Fritzlar. Das mainzische Landsberg wurde so gründlich zerstört, dass es sich nie wieder aus den Trümmern erhob. Erzbischöfliche Truppen führten einen Schlag gegen die hessisch-thüringisch Verbindungslinie der LUDOWINGER ; sie zerstörten - wohl von Heiligenstadt aus - Witzenhausen. So waren die beiden Themen der ludowingischen Politik, Herstellung der Verbindung zwischen Ober- und Niederhessen und Verbindung des Ganzen mit Thüringen, die beiden Ziele, um welche die Gegner in diesem Kriege rangen. Auch hier - wir dürfen dies abermals sagen - wurden sie nicht erreicht, eine Entscheidung mit militärischen Mitteln nicht erzwungen, sondern erst im Fortgang des Geschehens mit den Mittel der Politik nachgetragen. Der Friedensschluß war ein Kompromiß und bezeugte das offensichtlich vorhandene militärische Gleichgewicht der Gegner. Auf der Grundlage des in seinen Bestimmungen nicht bekannten Vertrages, den Siegfried II. und Ludwig IV.  1219 in Fritzlar errichtet hatten, verglichen sich beide Parteien. In einem Punkte, der zugleich nochmals eines der Hauptziele des Krieges hervortreten läßt, mußte Landgraf Konrad allerdings nachgeben: Er verlor die Stadt Wolfhagen zwar nicht, mußte sie aber von Mainz zu Lehen nehmen, mit dem Recht der Lehensfolge in männlicher und weiblicher Linie seines Bruders HEINRICH RASPE und seines Neffen Hermann II.
Der Krieg war zu einem unpassenden Zeitpunkt ausgebrochen. Eben damals wurde die Kanonisation der heiligen Elisabeth  betrieben. Damit mag es zusammenhängen, dass Conrad von Marburg den Frieden vermittelte und Papst Gregor IX. - nicht der Kaiser - ihn bestätigte. Hatte Konrad sein Ziel auch nicht erreicht, so war ihm doch auch eine entscheidende Niederlage erspart geblieben.
Er suchte nun mit diplomatischen Mitteln für das, was ihm militärisch nicht gelungen war, ein Äquivalent zu schaffen, indem er mit dem Grafen Gottfried IV. und Berthold I. von Ziegenhain ein Schutz- und Trutzbündnis derselben Art schloß, wie es mit den Battenbergern schon bestand. Durch die Ehe von Ludwigs II. Sohn Friedrich mit Lukardis von Ziegenhain hatten die Landgrafen mit der Herrschaft Wildungen weitere Ziegenhainer Allode erhalten.
HEINRICH RASPE statuierte 1234, also ein Jahr nach dem Vertrag mit den Ziegenhainern, ein Exempel, wie man sich der Macht gegen Mitbewerber zu bedienen habe. Das Opfer waren wieder einmal die Grafen von Gleichen, gemeint war zweifellos auch der Erzbischof von Mainz. HEINRICH RASPE war "der Schlechtigkeiten überdrüssig, die er vom Grafen von Gleichen erlitten hatte"; er lud ihn vor (das Landgericht). Wahrscheinlich erschien der Graf nicht. Daraufhin belagerte und eroberte er die Burg Velseck, vermutlich ein landgräfliches Lehen. 23 Gefangene wurden enthauptet. Was mit dem Grafen geschah, ist unbekannt. Mit dieser Gewalttat nicht genug, der Landgraf versuchte sich der Erfurter Vogtei zu bemächtigen, hatte damit aber auf die Dauer keinen Erfolg.
Der Erzbischof hätte politisch mit Blindheit geschlagen sein müssen, wenn ihn das Vorgehen gegen seinen bedeutendsten Vasallen, der Angriff auf Fritzlar, Heiligenberg und Landsberg, das Vordringen HEINRICH RASPES in Richtung Gießen, die Bündnisse mit den Grafen von Battenberg und Ziegenhain nicht zu Abwehrmaßnahmen veranlaßt hätten. Sie ließen nicht auf sich warten und fallen noch in das Jahr 1234, das durch folgende Ereignisse als Höhe- und zugleich Wendepunkt der landgräflichen Politik gekennzeichnet ist: Am 18. Mai Zerstörung des Schlosses Velseck, am 1. Juli Übertragung des Franziskushospitals in Marburg an den Deutschen Orden, am 18. November Eintritt Landgraf Konrads in den Deutschen Orden und zu einem unbestimmten Termin, wahrscheinlich gegen Ende des Jahres 1234, Abschluß des Vertrages zwischen Siegfried III. von Mainz und Graf Widekind von Battenberg(-Wittgenstein).
Seit 1236 ist auch im Eichsfeld und in Nieder-Hessen eine lebhaftere politische Tätigkeit zu beobachten. HEINRICH RASPE kaufte 1236 alle offenen Güter des Stiftes Quedlinburg samt dem Patronat der Kirchen in der Mark Duderstadt für 1.120 Mark auf. Wenn sich der Landgraf verpflichtete, die Äbtissin, falls sie wegen dieser Abmachung belästigt werden sollte, zu verteidigen, so kann kein Zweifel sein, dass man mit einem Einspruch von Mainz rechnete, dem es unangenehm sein mußte, wenn sich die LUDOWINGER festsetzten, wo Mainz und seine Vasallen, die Grafen von Gleichen, seit langem unbestritten das Feld behaupteten.
HEINRICH RASPE unternahm einen Schritt, der die politischen Verhältnisse an der sächsischen Grenze der Landgrafschaft und der Grafschaft Hessen beruhigen und zweifellos noch bestehende Reminiszenzen aus den Zeiten der Freundschaften und Feindschaften seines Vaters Hermann I.  mit OTTO IV. ein für allemal beseitigen sollte. Er beabsichtigte, seinen Neffen Hermann  mit der Tochter des Herzogs Otto von Braunschweig zu vermählen und erhielt, damit der Zwist durch die Ehe beendet würde, auf Verwendung Konrads von Hildesheim von Gregor IX. den erforderlichen Dispens. Die Ehe kam offenbar nicht zustande .
Überblickt man diese Entwicklungen, so entsteht deutlich der Eindruck, dass die zunächst sehr erfolgreiche landgräfliche Politik seit 1234, wenn man vom Erwerb der Quedlinburger Güter auf dem Eichsfeld absieht, gegenüber Mainz keine Fortschritte mehr gemacht hat, seit 1237 befindet sie sich sogar offenkundig in der Defensive. Der Ausweg, den die Landgrafen aus dieser Situation suchen, erinnert an den Wechsel der politischen Generallinie unter Ludwig IV. nach seinem Zusammenstoß mit Mainz 1219. Sie treten ebenfalls in Verbindung zum Deutschen Orden.
Die Landgräfin Elisabeth hatte sich 1228 in Marburg niedergelassen und das Hospital des heiligen Franziskus gegründet, in dem sie sich selbst als Krankenpflegerin betätigte. Rasch hatten sich ihre körperlichen Kräfte erschöpft . Am 17. November 1231 starb sie und wurde 2 Tage später in der Kapelle des Hospitals begraben. Obwohl schon am 11. August 1232 ein Protokoll über die Wunder, die an ihrem Grabe geschehen waren, fertiggestellt worden war, kam das Verfahren einer Heiligsprechung zum Stillstand, als Conrad von Marburg, der es mit Nachdruck betrieben hatte, 1233 ermordet wurde. Der Schutz des Hospitals wurde im Oktober 1233 von Papst Gregor IX. dem Bischof Conrad von Hildesheim übertragen. Den Kult Elisabeths zu fördern, blieb HEINRICH RASPE und seinem Bruder Conrad vorbehalten. Die Annales breves domus ordinis Theutonici Marburgensis berichten, dass sich 1233 Deutschordensbrüder in Marburg niedergelassen hatten. Im Sommer 1234 erschien Conrad  am päpstlichen Hofe in Rieti und erreichte, dass Gregor das Franziskushospital nebst dem Patronatsrecht über die Kirchen der Stadt dem Deutschen Orden übertrug. Gleichzeitig bestätigte FRIEDRICH II. die Besitzungen des Hospitals. Am 11. Oktober 1234 forderte Gregor, nach einer zweiten Reise Conrads  an die Kurie, den Bischof von Hildesheim und die Äbte von Georgenthal und Hersfeld auf, die Protokolle über die Wunder der Heiligen, die Siegfried von Mainz und Conrad von Hildesheim aufgenommen hatten, einzusenden. Am 13. Oktober 1234 erklärte sich HEINRICH RASPE bereit, beim Eintritt seines Bruders in den Deutschen Orden dessen Schulden durch eine Rente an den Orden abzugelten und diesem für den Unterhalt seines Bruders eine Rente von 300 Mark anzuweisen. Am 6. November 1234 statteten HEINRICH und Hermann II. den Deutschen Orden mit großen Ländereien in Riethgen, Griefstedt, Willstedt (Wü.), Fischstedt (Wü.), Günstedt, Mardorf, Werflo (Wü.) und Marburg aus. Am 30. Mai 1235 war der Bau der künstlerisch modernsten und größten Ordenskirche des Reiches bereits im Gange, und auf den 1. Juni ist die Urkunde datiert, durch die Gregor IX. Elisabeth von Thüringen  in die Zahl der Heiligen aufnahm. Am 1. Mai 1236 hob Kaiser FRIEDRICH II. im grauen Büßergewand die Heilige aus dem Grab und setzte seine Krone auf ihr Haupt. Für diese Kette von rasch aufeinander folgenden Daten sind zwei Reichsfürsten verantwortlich, nicht der Kaiser. Auf einem Punkt werden die widerstrebenden alten und neuen Elemente, die das Zeitalter geprägt haben und sich hier einmalig verdichten, zusammengeführt. Es bleibt denkwürdig, dass die hochadelige Frau das extreme Armutsideal lebt und das Christentum vorbehaltloser begreift als der Adel je zuvor; dass eben dies sie vor der ständisch denkenden Welt des Mittelalters heiligt; dass der Landesfürst die schon Heilige kanonisieren läßt; dass ein Reichsfürst sich dem politischen Ritterorden, der Heidenkrieg und Ostsiedlung trägt, verbindet; dass der Kaiser der Heiligen die tiefste Devolution bezeigt, um den Papst zu gewinnen. Es ist nicht möglich, die Antriebe, die diesen Komplex von Erscheinungen geschaffen haben, in christliche und politische zu sondern, nur ist festzuhalten, dass dem Ablauf dieser Ereignisse die Landgrafen einen entscheidenden Impuls geben. Man wird nicht einmal mit Sicherheit sagen können, ob zwischen dem Scheitern der landgräflichen Politik, der außerordentlichen Verehrung der heiligen Elisabeth  und der Fürsorge für den Deutschen Orden ein direkter Zusammenhang besteht. Papst und Kaiser stimmten der Verbindung des Kultes der heiligen Elisabeth  mit dem Deutschen Orden zu. Die Erhebung der populärsten Heiligen ihrer Zeit zur 2. Patronin des Ordens nach der Gottesmutter, die Errichtung der Elisabethkirche, der Eintritt eines Reichsfürsten in den Orden, dies alles mußte das Ansehen des Ordens ganz ungewöhnlich steigern. Um den maßgebenden Einfluß auf den Orden rangen Papst und Kaiser seit geraumer Zeit. 1234 eben tat der Papst wieder einen Zug gegen den Kaiser, indem er das Ordensland in das Eigentum des heiligen Petrus übernahm. Ob vielleicht der Kaiser und Hermann von Salza den Landgrafen bestimmt haben, in den Deutschen Orden einzutreten, um durch diesen Reichsfürsten dem Überwiegen des päpstlichen Einflusses ein Gegengewicht entgegenzusetzen, kann vermutet, aber nicht bewiesen werden.
Das Ausscheiden Conrads aus Thüringen mochte auch mit der durch die bevorstehende Mündigkeit Hermanns II. veranlaßt sein. Nach üblichem Brauch wäre HEINRICH RASPE dann in Hessen verblieben. Eine Dreiteilung der Fürstentümer aber war nicht üblich. Conrad  erscheint als der Fortsetzer der Politik seines Bruders Ludwig IV. , allerdings war dies jetzt, da der Papst über Preußen verfügte, nur noch im Mantel des Deutschordensritters möglich. Dass mit solchen Erwägungen zu rechnen ist, zeigt sich daran, dass Conrad  nach dem Tode Hermanns von Salza, des ehemaligen landgräflichen Ministerialen, diesem als Hochmeister folgte. Aber der Tod schnitt auch auf diesem Feld den LUDOWINGERN gnadenlos alle Möglichkeiten ab.
Über die Stellung HEINRICH RASPES zum Kaiser nach der Erhebung der heiligen Elisabeth besitzen wir keine direkten Nachrichten, und es scheint, dass der Schatten, der auf dem Landgrafen durch die Übernahme des Königtum gefallen ist, schon krampfhaft in seinen früheren Jahren gesucht wird - nur um eine plausible und psychologisch einwandfreie Erklärung für den Tag von Veitshöchheim zu finden. Dabei werden die spärlichen Zeugnisse leicht überinterpretiert. So will Caemmerer aus der Vermählung des Landgrafen mit Gertrud , der Schwester des Herzogs Friedrich II. von Österreich, im Februar 1238 in Wiener-Neustadt ein Abschwenken des Landgrafen auf die Seite des Papstes entnehmen . Das ist möglich und doch nicht zu beweisen. Auch dass HEINRICH auf dem vom Reichsverweser Siegfried von Mainz Mitte März 1238 nach Erfurt einberufenen Fürstentag, der überhaupt kaum besucht war, nicht zu finden ist, hält Caemmerer für ein Zeichen seines Übertritts; wir wissen es nicht. FRIEDRICH II. hielt den Landgrafen - sofern er schwankend war - dadurch an seiner Seite, dass er im November 1238 seine 2-jährige Tochter Margarete dem 16-jährigen Landgrafen Hermann II. in Aschaffenburg verloben ließ. Die zweite Bannung Kaiser FRIEDRICHS am Palmsonntag vermochte HEINRICH RASPE nicht vom STAUFER zu trennen, und gerade die Tatsache, dass der Landgraf und Conrad mit König KONRAD, Siegfried von Mainz und Heinrich dem Erlauchten von Meißen auf einem Fürstentag von Eger am 1. Juni 1239 einen Ausgleich zwischen Kaiser und Papst herzustellen suchten, zeigt doch, dass sie eher auf seiten des Kaisers als der Kurie standen . Der Vermittlungsversuch hatte keinen Erfolg, trug aber HEINRICH RASPE die Bannung durch Albert von Behaim ein, der am 9. Mai noch versucht hatte, den Landgrafen für den Papst zu gewinnen. Einen Streit zwischen dem gebannten Heinrich von Meißen und Hermann II.  hatte er dahin ausnutzen wollen, wenigstens den Sohn Ludwigs des Heiligen zu gewinnen und damit eine politische Spaltung im Landgrafenhaus herbeizuführen. RASPE war in den Augen Behaims der schlimmste Verschwörer gegen die Kurie, ihn nannte er an 1. Stelle, wäre es ihm doch fast gelungen, Wenzel von Böhmen auf die Seite des STAUFERS zu ziehen, wenn Herzog Otto von Bayern dies nicht vereitelt hätte. Die Beweise der Zuverlässigkeit des LUDOWINGERS müssen dem Kaiser so ausreichend erschienen sein, dass er ihn zum Reichsprokurator bestellte, nachdem Siegfried III. von Mainz im September 1241 von ihm abgefallen war. Am 1. Mai 1242 ist er erstmals in seinem neuen Amt bezeugt. Man wirft ihm vor, dass er sich, um sich mit der Kurie nicht zu verfeinden, passiv verhalten habe. Indes hat auch Erzbischof Siegfried keine Aktivität entfaltet; das war wahrscheinlich kaum möglich, weil FRIEDRICH II. über KONRAD und eine Anzahl bewährter Räte das Steuer selbst in der Hand hielt. Außerdem war es begreiflich, wenn RASPE in dem Augenblick, wo die territoriale Spannungen zu Mainz auch noch mit reichspolitischen belastet wurden, sich sehr zurückhielt. Dem Kaiser ist er vielleicht gerade deshalb, weil er den Erzbischof unter Kontrolle halten konnte - soweit er dazu in der Lage war -, für das Amt des Reichsprokurators besonders geeignet erschienen.
In den Jahren 1240/41 traten nun Ereignisse verschiedener Art ein, die das 1. thüringische Landgrafengeschlecht einer letzten Scheinhöhe und dem völligen Zusammenbruch entgegenführten. Am 24. Juli starb in Rom HEINRICH RASPES Bruder Conrad , als er gleich seinem großen Vorgänger zwischen Kurie und Kaiser vermitteln wollte. HEINRICHS Neffe Hermann II.  starb am 3. Januar 1241 im Alter von 19 Jahren. HEINRICHS Gemahlin Gertrud starb ebenfalls. So griff der Tod unerbittlich um sich und vernichtete das Geschlecht. Der Landgraf schloß bald danach mit Beatrix von Brabant eine 3. Ehe.
Über die Düsternis im landgräflichen Hause lagerten sich die Schatten, die die weltpolitischen Wandlungen warfen. Gregor IX. war am 21. August 1241 überraschend gestorben. Waren die deutschen Fürsten, da eine 2-jährige Sedisvakanz eintrat, von einer Entscheidung zwischen den beiden Mächten dieser Welt zunächst bewahrt, so bedrohte diese seit dem Frühjahr des Jahres 1241 eine 3., die mehr Gewalt zu haben schien als die beiden alten zusammen: die Mongolen. Wir entnehmen die Wirkung ihres Ansturmes mit unmittelbarer Anschaulichkeit 2 Schreiben, die HEINRICH RASPE an seinen Schwiegervater Heinrich von Brabant richtete; der Landgraf sah den Zusammensturz der Welt unmittelbar bevor. Für die Woche nach Ostern befürchtete König Wenzel den Einbruch nach Böhmen und erbat zu seiner Verteidigung die Hilfe des Landgrafen. Der Jüngste Tag schien gekommen, "da ja schon die uns nächste Wand in Flammen gesetzt wird".
Nach 2-jähriger Stille belebte sich der kirchenpolitische Kampf zu neuer, ungekannter Schärfe, als Sinibald Fiesco am 25. Juni 1243 zum Papst gewählt wurde und den Namen Innozenz IV. annahm. Auf den 30. Juni dieses Jahres, also 5 Tage darauf, datierte die kaiserliche Kanzlei jene von Landgraf Heinrich von Thüringen erbetene Urkunde, die dem Markgrafen Heinrich von Meißen im Falle des erbenlosen Todes des Petenten die Eventualbelehnung mit der Landgrafschaft Thüringen und der Pfalzgrafschaft Sachsen gewährte. Mit einem klaren Schnitt und hellsichtig gegen den Willen der Geschichte, der stärker war als die Pläne Ludwigs IV. , bereitete der letzte LUDOWINGER den Abgang des Geschlechtes von der Bühne politischer Entscheidung 200 Jahre nach ihrem Auftritt vor. Auch der Kaiser fand die rechte Form: Er erkannte die Leistung des Landgrafen noch einmal an. Dieses war das letzte Dokument, das zwischen Kaiser und Landgraf ausgetauscht wurde. Es waren fast genau 100 Jahre vergangen, seit sich Ludwig an die Seite des STAUFERS KONRAD III. gestellt hatte. Für beide Geschlechter hatte die Geschichte das Ende bereit, für die LUDOWINGER zuvor noch die Erlangung des königlichen Namens.
Wie entwickelte sich nun das Verhältnis des Papstes zu dem thüringischen Landgrafen? Seit dem Dezember 1243 liefen die Verhandlungen zwischen Innozenz und FRIEDRICH II., die dem Kaiser am Ende die Lösung vom Banne bringen sollten. Am Gründonnerstag 1244 ließ FRIEDRICH den Frieden beschwören, ungeachtet dessen, dass im Vertrag ein entscheidender Punkt noch offenstand und - blieb: die Lombardenfrage. FRIEDRICH hatte sowohl die Wahl des Papstes wie den jetzt erreichten Vertrag, der sich als Scheinfrieden erwies, mit ungerechtfertigtem Optimismus begrüßt. Am 30. Juni 1243 hatten der Kaiser und der Landgraf den letzten urkundlichen Kontakt. Zwischen dem 6. April und dem 14. Juli legte HEINRICH RASPE den Titel des sacri imperii per Germaniam procurator ab, zwischen diesen Terminen aber war Innozenz Papst geworden. Seit dem 12. April 1244 erscheint RASPE als fester Parteigänger des Papstes. Wahrscheinlich hatte Innozenz schon während der Friedensverhandlungen mit dem Kaiser, an deren Erfolg er nicht glauben mochte, Kontakt mit dem Landgrafen aufgenommen ; zunächst dürfte er ihn nur als Glied einer staufer-feindlichen Partei und noch nicht als Gegenkönig in Betracht gezogen haben, aber die Bemühungen um HEINRICH RASPE sind doch außerordentlich und lassen gleich bezeichnende Züge der diplomatischen Praxis dieses Papstes erkennen. Zwischen dem 12. und dem 30. April gingen 5 Schriftstücke ab, die geeignet waren, den Thüringer der Kurie zu verpflichten, und diese sind ein Muster für die diplomatischen Mittel, mit denen der Papst auch in Zukunft in großem Umfange arbeiten sollte. HEINRICH, "der sich zur Verteidigung der kirchlichen Freiheit entschlossen hat", das heißt der bereits als sicherer Mann der Kurie galt, erhielt als 1. einen Dispens, um in der Ehe mit Beatrix von Brabant bleiben zu können, mit der er im 4. Grade blutsverwandt war. Durch einen 2. gleichartigen Dispens für den Grafen Heinrich von Schwarzburg, den er auf Bitten RASPES erteilte, schuf Innozenz in Thüringen gute Stimmung. 2 Schreiben vom 13. April beseitigen mit einem Schlage kraft päpstlicher Autorität alle Konfliktmöglichkeiten des Landgrafen mit dem Erzbischof von Mainz. Über die Köpfe des Metropoliten und der Äbte von Hersfeld und Fulda hinweg - um nur einige zu nennen - bestätigte er HEINRICH alle Kirchenlehen, ein für ihn ganz typische Verfahren. Für die Dauer von 3 Jahren durfte niemand über den Landgrafen Exkommunikation oder Interdikt verhängen. Schon hier ist Innozenz' Auffassung seines päpstlichen Amtes klar zu fassen; er bezeichnete sich als den, qui solus habet in regno hominum potestatem. Auf die päpstlichen Verfügungen reagierte Erzbischof Siegfried wirklich unmittelbar, zwar nicht so, dass er seine Territorialpolitik gegen die Landgrafen eingestellt hätte, aber als er am 12. Juni 1244 den Grafen Adolf von Dassel und dessen Söhne Ludolf und Adolf zu Burgmännern in Giselwerder annahm und diese verpflichtete, ihm gegen jedermann zu dienen, wurde außer den Äbten von Fulda und Hersfeld zum ersten und einzigen Male der Landgraf von Hessen, aber nur der derzeitige, ausgenommen. Den Eifer, mit dem sich Innozenz den Landgrafen zu verpflichten gedachte, bringt das Schreiben des Papstes vom 30. April 1244 zum Ausdruck.
Fast klingt es, als entspräche es den Erwartungen Innozenz' IV., wenn er HEINRICH mitteilt, dass FRIEDRICH zwar habe schwören lassen, sich der Kirche zu unterwerfen, sich aber schon wenige Tage darauf geweigert habe, die päpstlichen Mandate zu erfüllen. Der Papst spornt den Landgrafen an, im "löblich begonnenen Werk des Glaubens" fortzufahren, damit er "sich den Apostolischen Stuhl zur Erhöhung (seines) Namens und seines Ansehens desto stärker verpflichte". Man wird einen solchen Satz aus der Feder Innozenz' IV. nicht allzu schwer wägen dürfen, muß aber die Möglichkeit offen lassen, dass der Papst schon damals daran dachte, den Landgrafen gegebenenfalls als Gegenkönig FRIEDRICH II. gegenüberzustellen; denn seit wann war es üblich, dass der Papst einen Reichsfürsten über sein Verhältnis zum Kaiser unmittelbar und in den Einzelheiten unterrichtete?
Innozenz IV. hat sich auch weiterhin bemüht, die Wünsche des Landgrafen zu erfüllen und ganz allgemein in Mitteldeutschland ein günstiges Klima zu schaffen. Die Spannungen zwischen Papst und Kaiser hatten sich während des Jahres 1244 zum Bruch gesteigert. Der Papst hatte Rom verlassen und war am 2. Dezember 1244 in Lyon eingetroffen. Auf dem Konzil von Lyon am 17. Juli 1245 setzte er FRIEDRICH II. ab. Wahrscheinlich hat sich Innozenz, der in Lyon sofort eine große diplomatische Aktivität entfaltete, noch im Laufe des Jahres für HEINRICH RASPE als Gegenkönig entschieden. Siegfried von Mainz und Conrad von Köln eilten sofort nach dem Eintreffen Innozenz'IV. in Lyon zum Papst. Man darf wohl damit rechnen, dass der Erzbischof von Mainz die Aufmerksamkeit des Papstes auf den Landgrafen gelenkt hat. Dass ein Gegenkönig an die Stelle des STAUFERS treten mußte, war eine praktische Konsequenz von dessen Absetzung, und diese wieder lag in dem von Innozenz III. kanonistisch bis ins letzte begründeten päpstlichen Primatanspruch.
Für das Amt des deutschen Königs besaß RASPE im Sinne der Kurie alle Voraussetzungen. Es war gewiß, dass er der erste und der letzte LUDOWINGER auf dem deutschen Thron sein würde. Das Geblütsrecht schied als bestimmender Faktor für die Wahl seines Nachfolgers aus, und damit war die freie Wahl, das bedeutete aber Einflußmöglichkeit der Kurie, gesichert. Der Landgraf hatte vom Standpunkt eines Gegenkönigtums das ideal gelegene Territorium in der Hand. Als breiter Riegel legte es sich auf die Scheidelinie zwischen Nord und Süd, auf der unter SALIERN und STAUFERN in blutigen Kämpfen die Entscheidung der wichtigsten innenpolitischen Probleme gesucht worden war. Zugleich wurde das landgräfliche Territorium durch das des mächtigsten geistlichen Fürsten, des Erzbischofs von Mainz, nach Westen, unmittelbar fortgesetzt und in Thüringen und Hessen ergänzt. Außerdem hatte Kaiser FRIEDRICH selbst den Landgrafen für geeignet gehalten, Deutschland an seiner Statt zu regieren. HEINRICH RASPE war, bevor er der Pfaffen König wurde, des Kaisers König gewesen. Dies sollte man nicht übersehen. Innozenz wählte unter den deutschen Fürsten, unter denen er ohnehin vergeblich nach einem Heinrich den Löwen gesucht hätte, nicht einen Mann erster Größe aus - einen solchen konnte er nicht brauchen, einen solchen wollte er ja eben ersetzen -, aber einen, der genug Macht besaß, um das Amt des Königs zu versehen, und nicht so viel, um von seinen fürstlichen Genossen gefürchtet zu werden und das Königtum selbst mit Macht zu erfüllen. Schließlich ist es denkbar, dass für Innozenz auch die Überlegung mitsprechen konnte, dass Deutschland mit dem Grab der heiligen Elisabeth  einen christlichen Kultmittelpunkt gefunden hatte, wie es ihn bis dahin noch nicht besaß. Auch bot sich über den Landgrafen, in dessen Territorium die beiden größten Baillein des Deutschen Ordens lagen, eine Möglichkeit, auf den Orden im Sinne der Kurie vor allem hinsichtlich seiner preußischen Politik einzuwirken; aber die beiden letzteren Punkte sind ganz und gar nur als Erwägungen zu betrachten. HEINRICH RASPES ungewöhnliche Frömmigkeit und seinen angeblichen Ehrgeiz lassen wir als Momente, die ihrerseits für die Erlangung des Königtums maßgebend waren, zunächst beiseite.
Noch Ende des Jahres 1245 erscheinen päpstliche Beauftragte in Thüringen. Die Leitung der Verhandlungen lag in den Händen des Bischofs Philipp von Ferrara, der wohl schon von Würzburg her, wo er am 1. September 1245 aufgetaucht war, über Bischof Hermann von Würzburg in Beziehung zu HEINRICH RASPE getreten war . Am 21. April forderte Innozenz die deutschen Fürsten, "die das Kürrecht hatten", in einer Serie von Schreiben auf, RASPE ihre Stimme zu geben. 4 Wochen später, am 22. Mai 1246, wurde HEINRICH RASPE in Veitshöchheim bei Würzburg von den 3 rheinischen Erzbischöfen und zweifellos durch seine eigene Stimme gewählt. Am Wahlort hielten sich außerdem auf die Bischöfe Hermann von Würzburg, Heinrich von Straßburg, Jacob von Metz, der Elekt Heinrich von Speyer und Philipp von Ferrara. H. Mitteis hat gegenüber früheren Auffassungen mit Recht darauf hingewiesen, dass die Wahl nach Reichsrecht gültig war und dass es darauf Innozenz sehr ankam. Sie war aber politisch mangelhaft gesichert. Die großen Laienfürsten fehlten völlig. Bei der Wahl waren außerdem anwesend Heinrich und Günther von Schwarzburg, Ernst von Gleichen, Heinrich und Hermann von Henneberg, Berthold von Ziegenhain und Emicho von Leiningen, ferner Burchard von Querfurt, Hermann von Lobdeburg, Gottfried und Gerhard von Eppstein, Burchard von Neuenburg und andere, also vorzugsweise Vasallen des Landgrafen und des Erzbischofs von Mainz. Sosehr Innozenz während des Sommers die deutschen Fürsten drängte, RASPE zu unterstützen, der König konnte nicht Fuß fassen. Es fruchtete auch nichts, dass er Philipp von Ferrara, dem er unumschränkte Vollmachten erteilt hatte, den Gebrauch der geistlichen und weltlichen Strafmittel gestattete, um die Fürsten zu veranlassen, den Treueid auf König HEINRICH zu leisten. Nicht einmal ein alter Gegner FRIEDRICHS II., wie König Wenzel, konnte für den Gegenkönig gewonnen werden. Gerade Otto von Bayern schwenkte jetzt zum Kaiser ab. Auch reichliche geldliche Unterstützung konnte die Lage des Königs, der sich den mailändischen Gesandten gegenüber nichtsdestoweniger optimistisch über die Zukunft äußerte, nicht bessern. Ein leichter Sieg über König KONRAD bei Frankfurt, den er nur der Unzuverlässigkeit schwäbischer Adliger verdankte, täuschte ihn über seine tatsächlichen Chancen. Auf dem 1. Hoftag, den HEINRICH in Frankfurt hielt, fehlten eine Anzahl geistlicher Fürsten. Der Abfall des Herzogs von Bayern wirkte sich für den LUDOWINGER  vernichtend aus.
Nachdem König KONRAD seinem Gegner im Herbst des Jahres 1246 - wohl bei einem Versuch, Nürnberg zu erreichen - eine Niederlage beigebracht hatte, marschierte HEINRICH RASPE im Dezember über Forchheim nach Nürnberg. Über den dort abgehaltenen Hoftag ist nichts Näheres bekannt. An sich war es eine richtige, von Innozenz wohl angeregte und geförderte Idee, den Kaiser an der schwächsten Stelle zu treffen, das waren die Lombarden. Überschwänglich hatte der König Genuesen und Mailändern seinen Sieg über KONRAD bei Frankfurt mitgeteilt und in Brescia Hoffnungen geweckt. Auch den Erzbischof von Ravenna forderte er auf, den Widerstand zu schüren. Ein Zug nach Italien war zweifellos geplant, indessen war ihm die Zeit schon bemessen. Von Nürnberg zog HEINRICH nach Ulm, um von dort die Anhänger der STAUFER zu unterwerfen, er gab aber die Belagerung der Stadt bald auf. Wahrscheinlich hatte er Nachrichten vom Anrücken König KONRADS erhalten. Eilends zog er sich nach Thüringen zurück. Am 16. Februar starb er auf der Wartburg.
Über HEINRICH RASPE ein Urteil zu bilden, ist ein an dieser Stelle zu erwartendes Unterfangen aber keine angenehme Aufgabe. Karl Wencks Charakteristik des ehrgeizigen, herrschsüchtigen Schwächlings ist nachgesprochen und bestätigt worden. Wer nicht das allzuoft geübte, von vornherein suspekte und meist unrentable Amt des Advokaten für eine mindere historische Größe - was noch nicht gleich minderwertig zu sein braucht - üben will, tut gut daran, sich möglichst rasch von der Person weg un dem durch sie aufgeworfenen Problem zuzuwenden.
Zunächst zum Vorwurf des Ehrgeizes und der Habsucht: Wenck gründet dieses Urteil darauf, dass RASPE bereits 1238 einmal vom Kaiser zum Papst übergegangen sei und wie sein Vater den unsteten Überläufer gespielt habe. An handgreiflichen Anhaltspunkten für einen solchen Parteiwechsel fehlt es, an Taten gegen den Kaiser ganz und gar. Er hat sich nicht mehr, eher weniger zu Schulden kommen lassen als Otto von Bayern, Friedrich der Streitbare von Österreich oder Siegfried III. von Mainz. Ein weiteres Argument für seine Herrschsucht wird darin gesehen, dass er seinem Neffen Hermann II. , der 1234 nach fränkischem Recht volljährig war, den Weg zur Herrschaft versperrt habe. Dass er das getan hat, läßt sich nur daraus erschließen, dass Hermann erst 1238 selbständig urkundete. Von einigen Übergriffen und Benachteiligungen, wie sie sich Ludwig IV. gegen seine Schwester erlaubt hatte, berichten die erzählenden Quellen nichts. Seine Bitte um Eventualbelehnung Heinrichs von Meißen zeugt höchstens von Sorge für die Sippe, nicht von persönlichem Ehrgeiz RASPES.
Zweitens hat man ihm übertriebene Frömmigkeit nachgeredet. Malsch hat sein Handeln, besonders seinen Übertritt zu Innozenz IV. aus dem religiösen, flackernden Geist der Zeit, dem Zug zu Askese und Buße verständlich machen wollen. Wenn jemand ein besonderes Maß an Devolution vor der Heiligen von Marburg bezeigt hat, dann FRIEDRICH II., und da wissen wir, dass seine Demut vom Papst bemerkt werden sollte. Der Landgraf dagegen hatte sein Schwägerin zu Lebzeiten kühl behandelt. Durch fromme Stiftungen zeichnete sich HEINRICH nur gegenüber dem der Kurie immer etwas unheimlichen Deutschen Orden aus. Dies tat er zusammen mit Hermann II. erst nach dem Eintritt Konrads . In der thüringischen Chronistik findet sich kein Lob seiner Frömmigkeit. Dass Innozennz IV. die religiöse Hingabe RASPES mehrfach betont, mag einen echten Anlaß haben, aber es verstand sich bei der Lage der Sachse, dass der Papst den Glaubenseifer seines Schützlings gegenüber dem angeblichen Unglauben des staufischen Kaisers, der eben deshalb abgesetzt worden war, um so stärker betonte. Von FRIEDRICH II. mußte sich - auch wenn dem nicht ganz so gewesen wäre - jeder Gegenkönig als heller Kontrast des rechten Glaubens abheben, nur aus diesem Grunde war die Begünstigung seiner Wahl durch den Papst gerechtfertigt. Doch der Landgraf stand nicht makellos da; er war von Behaim gebannt worden, und als er schon auf der Seite Innozenz' stand, verhielt er sich gegenüber der Abtei Fulda offensichtlich nicht so, wie die Kurie es erwartet hatte.
Man kann sich dem Eindruck nicht ganz entziehen, dass das Debakel, das der Mann erlitt, das Urteil über seine gesamte Persönlichkeit bestimmt hat. Wer sich zum Gegenkönig machen läßt, erscheint naturgemäß als ehrgeizig, wer daran scheitert, leicht als Schwächling, wer sein Königtum vom Papste erhält, als fromm. Wägt man die Fakten, so ergibt sich das Bild einer Persönlichkeit von durchschnittlicher Begabung. Seine Mittelmäßigkeit ließ ihn auf das Risiko des Gegenkönigtums eingehen. Sein Schicksal war nicht besser als das RUDOLFS von Rheinfelden und HERMANNS von Salm. Und es ist zu fragen, ob er wie der von Pasachal akzeptierte HEINRICH V. sich, wenn er ein Mann von ungewöhnlichen Fähigkeiten gewesen wäre, noch mit einer raschen Wendung gegen den Papst in einem Kompromiß geeinigt und die Fürsten noch eben abgewehrt. OTTO IV., päpstlicher Gegenkönig und Kaiser, hatte sich mit schwankendem Glück aus ähnlich verzweifelten Anfängen wie HEINRICH RASPE hochgekämpft, war aber, als er gegen Innozenz Front machte, durch den vom Papst hervorgeholten STAUFER ersetzt worden, und die Staatskunst FRIEDRICHS II. und seiner Helfer scheiterte nun an Innozenz IV. und den von ihm beeinflußten Mächten. Das hat man sich zu vergegenwärtigen, um die Chancen HEINRICH RASPES abzuschätzen: Er hatte keine, auch die Genialität FRIEDRICHS II. hatte keine. So bedarf es nicht unsicherer Schlüsse auf seine Charakterfehler, um das Scheitern dieser mittelmäßigen Größe - mehr war er sicher nicht - zu begründen. Der König aus Thüringen war die Endgestalt seines Geschlechtes, und er stand am Ende einer Epoche deutscher Geschichte und eröffnete eine neue. Es gab in Zukunft keine im Prinzip bessere Lösung als die RASPES. Das Kaisertum war nicht mehr ohne Kompromisse mit der Kurie zu erlangen, oder es blieb ein deutsches Königtum. Diese Trennung war noch nicht eingetreten. RASPE und der große STAUFER sind nicht in einem Atemzug zu nennen, aber ihr historischer Mißerfolg war im Grunde der gleiche. Aus der Perspektive seiner Zeit mußte Albert von Stade HEINRICH RASPE als rex clericorum bezeichnen, er konnte noch nicht erkennen, dass die Basis für ein staufisches Kaisertum irreparabel, dass sie zerstört war. Keiner konnte mehr OTTO DER GROSSE sein, weil die Welt OTTOS DES GROSSEN nicht mehr existierte. Nur im Landesstaat konnte man noch ein Großer werden, deshalb konnte es unter der Krone keine Großen mehr geben. Die Kirche war unter Innozenz IV. zu einer bis ins feinste durchgebildeten Rechtsanstalt herangereift. Das Feld ihrer politischen Betätigung war über das Imperium hinausgewachsen. Sie trieb Weltpolitik. Der deutsche König war in ihrem Gesichtsfeld nur eine neben anderen Größen, mit denen sie sich auseinanderzusetzen hatte.
Das zweite rechte Gebilde, das dem Königtum entgegentrat, war der Landesstaat. Er hatte einen eigenen Wert erlangt. Seine Träger bemaßen die Zweckmäßigkeit ihrer politischen Handlungen am Gewinn, den sie ihrem Staat brachten. Seine Ausbildung war eine politische Leistung, sie war mit eine Frucht des Kampfes zwischen König und Kirche. Ludwig der Springer hatte die Entwicklung gefördert, der HEINRICH RASPE sein Königtum verdankte, an deren Folgen er aber auch scheiterte: Die politische Geschichte der LUDOWINGER  spiegelt in ausgeprägter Form die Vorgänge der inneren deutschen Geschichte wieder.

Hans Patze/Walter Schlesinger: Seite 35-41
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"Geschichte Thüringens"
Der Kaiser stand zu seinem Wort und erneuerte dem erst 5 Jahre alten Hermann II.  noch am Sterbeort des Vaters die Eventualbelehnung mit der Mark Meißen für den Fall, dass Markgraf Heinrich sterben würde, bevor er die Volljährigkeit erreicht hatte. Der Onkel des Grafen war vermutlich noch beim Aufbruch Ludwigs zum Kreuzzug zum Regenten bestimmt worden. HEINRICH RASPE, der das Land zunächst mit seinem Bruder Konrad regierte, beschränkte sich auf die Erhaltung des Territoriums. Unverkennbar rückte Hessen wieder stärker in den Vordergrund der politischen Überlegungen. Privilegierungen für das Kloster Lippoldsberg im Norden der Grafschaft für Arnsburg im Süden und das Bündnis mit den Grafen von Battenberg von 1228, das als ein Erfolg gegenüber Mainz gelten konnte, lassen das erkennen. HEINRICH RASPE hatte damit die Bemühungen Siegfrieds II. von Mainz um die im Raum der oberen Eder ansässigen Herren von Wittgenstein zunichte gemacht. Die Wittgensteiner wurden Burgmannen in Marburg. Sie nahmen ihr Schloß Kellerberg als Kunkellehen von den Landgrafen. Die Stadt Frankenberg, im gleichen Raum gelegen, scheint in diesen Jahren gegründet worden zu sein. Um dieselbe Zeit erscheint (1231) im Nordwesten der Grafschaft Hessen zum ersten Male Wolfhagen. Der Erzbischof von Mainz antwortete darauf mit der planmäßigen Anlage der Stadt Landsberg, die vermutlich die Grafen von Waldeck als Lehensleute erbauten.
Hessen war in den 30-er Jahren von mancherlei Spannungen durchzogen, die auf eine Lösung drängten; als eine Bedrohung dürften die Landgrafen die Erbauung der Burg Heiligenberg am rechten Ederufer durch den Erzbischof von Mainz empfunden haben. Mit Fritzlar zusammen bedrohte die Burg das Zentrum der Grafschaft Hessen mit den Städten Felsberg und Gudensberg und unterbrach die Verbindung aus diesem Raum nach Melsungen. Kein Wunder, dass Landgraf Konrad , der seit 1231 die Grafschaft Hessen als Herrschaftsgebiet zugewiesen erhalten hatte, im folgenden Jahre Fritzlar nach Belagerung einnahm. Bei der Plünderung der Stadt fielen Bischof Heinrich von Worms, Propst Heinrich von Heiligenstadt, Propst Gumbert von Fritzlar in seine Hände. Vermutlich wurde Heiligenberg gleich Fritzlar zerstört. Landsberg wurde bei dieser Gelegenheit für alle Zeiten in Trümmer gelegt. Die Kämpfe endeten mit einem Vergleich auf der Grundlage eines uns nicht bekannten Vertrages, den Siegfried II. von Mainz und Ludwig IV. 1219 geschlossen hatten. Wolfhagen mußte der Landgraf von Mainz zu Lehen nehmen. Konrad  wich nun auf das Gebiet der Verhandlungen und Verträge aus. Er schloß mit den Grafen von Ziegenhain ein Bündnis. Durch dessen Bestimmungen mußte der Landgraf auf Rechtsansprüche an der Burg Staufenberg bei Gießen verzichten. Verschiedene Artikel des Vertrages verdeutlichen die Verstaatung der hochmittelalterlichen Herrschaft. Von den territorialpolitischen Bestimmungen ist wichtig der Verzicht der Grafen von Ziegenhain auf die Burgen Reichenbach und Keseberg.
Die Feindschaft der Landgrafen hatte die Mainzer Partei auch in Thüringen zu erdulden. Aus unbekannten Gründen eroberte HEINRICH RASPE die den Grafen von Gleichen gehörende Burg Velseck und ließ 23 Gefangene enthaupten. Der Erzbischof von Mainz hätte mit Blindheit geschlagen sein müssen, wenn er gegen die von den Landgrafen sowohl in Hessen als auch in Thüringen gestiftete Unruhe nicht zu Abwehrmaßnahmen ausgeholt hätte. Am 18. Mai war die Burg Velseck zerstört worden. Ende des Jahres schloß Graf Widekind I. von Wittgenstein mit dem Erzstift Mainz einen Vertrag, der dem Erzstift die Hälfte von Burg und Stadt Battenberg und des Schlosses Kellerberg mit der zugehörigen Grafschaft überließ. Der Graf verstieß damit zum Teil gegen die 1228 mit dem Landgrafen geschlossenen Vereinbarungen. Im Süden der Grafschaft mußten die LUDOWINGER  einen ähnlichen Rückschlag hinnehmen, als Erzbischof Siegfried III. 1237 den Herren von Merenburg die Grafschaft Ruchesloh mit gewissen Einschränkungen abkaufte. Durch den Vertrag von Marburg, die Hauptbastion der Landgrafen im Süden der Grafschaft, vom Osten, Süden und Westen fast lückenlos durch Mainzer Gebiet eingeschlossen. Im gleichen Jahr trug der Graf von Ziegenhain sein Haus auf der Burg Ziegenhain dem Erzstift zu Lehen auf. 1241 unterstellten die Herren von Linsingen ihre Burg Jesberg dem Schutz des Erzstiftes und wurden Mainzer Burgmannen. Damit kontrollierte das Erzstift die Straße Kassel-Maden-Erfurt noch besser als bisher.
Im Eichsfeld gelang es 1236 HEINRICH RASPE, von Quedlinburg Güter und Rechte in der Mark Duderstadt zu kaufen. Eine Störung der Mainzer Territorialpolitik im Eichsfeld war den Landgrafen aber dadurch nicht mehr möglich. Duderstadt ist eher als eine Ergänzung zu dem in landgräflichem Besitz befindlichen Gericht auf dem Leineberg bei Göttingen zu betrachten. Mainz tat schnell den Gegenzug. 1239 übertrug Bischof Siegfried III. die Burggrafschaft auf der mainzischen Hauptfestung des Eichsfeldes, Rusteberg, auf Konrad IV. von Everstein, dessen Vater bereits dieses Amt inne gehabt hatte. Drei Monate später gab Erzbischof Siegfried an Herzog Otto von Braunschweig alle Lehen zurück, die Heinrich der Löwe besessen hatte. Der WELFE erkannte dafür die erzstiftischen Rechte, insbesondere in Heiligenstadt, Geismar und Nörten, an. Im Raum Kassel gelang es Mainz, die Stammburg seiner Lehensleute, der Grafen von Schaumburg, in seine Hand zu bekommen und andere Vorteile zu erringen. Im Ganzen entsteht der Eindruck, dass sich die LUDOWINGER seit 1234 in der Defensive befinden. Sie verlegen ihre Aktivität zur gleichen Zeit offensichtlich auf ein anderes Gebiet.
Vielleicht war das Ausscheiden Konrads aus Hessen durch die bevorstehende Mündigkeit Hermanns II.  veranlaßt worden. Nach üblichen Brauch wäre HEINRICH RASPE dann in Hessen gefolgt. Eine Dreiteilung der Fürstentümer war aber nicht üblich. Konrad  ist gewissermaßen in die Politik Ludwigs IV. im Ordensland eingetreten, freilich nicht als selbständiger Landesfürst, sondern als Deutschordensritter.
Wie sich die politische Haltung HEINRICH RASPES nach der Erhebung der Gebeine der heiligen Elisabeth zum Kaiser gestaltete, wissen wir nicht. Vermutungen über ein frühzeitiges Abschwenken HEINRICH RASPES vom STAUFER scheinen unbegründet zu sein, denn im November 1238 ließ der Kaiser seine Tochter Margarethe mit dem 16-jährigen Landgrafen Hermann II.  in Aschaffenburg verloben. Auch die zweite Bannung Kaiser FRIEDRICHS am Palmsonntag 1239 konnte HEINRICH RASPE nicht vom STAUFER trennen. In den Augen Alberts von Behaim war HEINRICH RASPE ein schlimmer Verschwörer gegen die Kurie. Albert hat ihn, wie so viele andere, in den Bann getan. Der Kaiser zweifelte offensichtlich nicht an der Vertrauenswürdigkeit des LUDOWINGERS ; denn er übertrug ihm das Amt des Reichsprokurators, nachdem Siegfried III. von Mainz im September 1241 von ihm abgefallen war.
In den Jahren 1240-1241 senkten sich die ersten Schatten des Niedergangs auf das landgräfliche Haus. Am 24. Juli 1240 starb in Rom der Deutschordensmeister Konrad , als er, wie Hermann von Salza, zwischen Kurie und Kaiser vermitteln wollte. Hermann II.  überlebte das 19. Lebensjahr nicht. Landgräfin Gertrud verschied ebenfalls. In einem Brief an den Vater seiner 3. Gemahlin, Beatrix von Brabant , hat HEINRICH RASPE die Furcht vor dem Nahen der Mongolen zum Ausdruck gebracht: "Ich will lieber im Kriege sterben, als die Leiden meines Volkes und der Heiligen mit ansehen".
Der Kaiser mußte nur allzu schnell erkennen, dass er sich in der Beurteilung einer Persönlichkeit geirrt hatte, als nach 2-jähriger Vakanz im Juni 1243 Sinibald Fiesco als Innocenz IV. zum Papst gewählt wurde. 5 Tage nach diesem Ereignis stellte die kaiserliche Kanzlei auf Bitten HEINRICH RASPES eine Urkunde aus, die Heinrich von Meißen im Falle des erbenlosen Todes des LUDOWINGERS  die Eventualbelehnung mit der Landgrafschaft Thüringen und der Pfalzgrafschaft Sachsen gewährte. Die einstigen Pläne Ludwigs IV. hatten sich in das Gegenteil verkehrt, und HEINRICH RASPE hatte sich der Wirklichkeit der Geschichte nicht verschlossen. Das Geschick hatte gegen die LUDOWINGER gesprochen. Der Letzte bereitete den Abgang des Geschlechtes von der Bühne politischer Entscheidungen 200 Jahre nach ihrem Auftritt vor. Der Kaiser erkannte die Leistungen des Landgrafen noch einmal an. Es war das letzte Dokument, das zwischen dem STAUFER und dem Landgrafen ausgetauscht wurde. Zwischen dem 6. April und dem 14. Juli legte HEINRICH das Amt des sacri imperii per Germaniam procurator nieder. Nach diesem Zeitpunkt ist RASPE als Parteigänger des Papstes zu betrachten. Wahrscheinlich hatte Innocenz während der Friedensverhandlungen mit Kaiser FRIEDRICH II. Kontakte mit dem LUDOWINGER  aufgenommen. Vielleicht hat man ihn zunächst nur als Glied einer staufer-feindlichen Partei und noch nicht als Gegenkönig in Betracht gezogen. In der ihm eigenen politischen Taktik konzentrierte der Papst seine Bemühungen auf HEINRICH RASPE. Innocenz IV. legte bekanntlich um Persönlichkeiten, die er politisch einzusetzen gedachte, durch Dispense eine Art Isolierraum, in dem sie gegen kirchenrechtliche Anklagen weitgehend geschützt waren. Innocenz sorgte dafür, dass der Landgraf vom Erzbischof von Mainz in den nächsten drei Jahren weder Bann noch Interdikt noch eine andere Gefahr zu fürchten hatte. Auch sonst leistete der Papst dem Landgrafen mancherlei Hilfen.
Als Innocenz IV. nach seiner Flucht aus Rom über Genua in Lyon eingetroffen war, eilten Siegfred von Mainz und Konrad von Köln sofort zu ihm. Am 17. Juli 1245 setzte der Papst Kaiser FRIEDRICH II. ab. Man darf annehmen, dass der Erzbischof von Mainz die Aufmerksamkeit des Papstes auf den Landgrafen gelenkt hat. Es war praktisch eine Notwendigkeit, an die Stelle des entthronten einen neuen König zu setzen. Das Recht, diese Wahl zu veranlassen, leitete Innocenz aus dem päpstlichen Primatanspruch ab. Der thüringische Landgraf besaß für das Amt des Königs alle erforderlichen Voraussetzungen. Sein Territorium, das in engster Verbindung mit dem des mächtigsten geistlichen Reichsfürsten stand, womit eine wechselseitige Einwirkung garantiert war, legte sich als breiter Riegel auf die Scheidelinie Nord und Süd des Reiches. HEINRICH RASPE war vom STAUFER selbst für geeignet befunden worden, das Reich zu verwalten. Ein Mann erster Größe, der sich nach dem Vorbild OTTOS IV. zu gegebener Zeit von der Überwachung des Papstes freimachte, konnte der Kurie nicht wünschenswert sein. HEINRICH RASPE war jedoch auch nicht ganz unbedeutend. Sein Territorium stellte eine ausreichende Machtbasis dar, von der aus sich eine nützliche Politik im Interesse der Kurie führen ließ. Der Thronanwärter entstammte außerdem einer Familie, die der Kirche soeben eine Heilige gestellt hatte. Ihr Grab zog zahllose Pilgerscharen an.
Noch Ende des Jahres 1245 nahmen päpstliche Beauftragte die direkten Verhandlungen über die Königswahl mit HEINRICH RASPE auf. Vielleicht hat Bischof Philipp von Ferrara schon von Würzburg aus, wo er am 1. September 1245 bezeugt ist, Beziehungen zu HEINRICH RASPE hergestellt. Bereits vier Wochen später, am 22. Mai 1246, wurde HEINRICH RASPE in Veitshöchheim bei Würzburg von den 3 rheinischen Erzbischöfen und vermutlich durch seine eigene Stimme gewählt. Die Wahl war damit nach Reichsrecht gültig, politisch aber, da sich die großen Laienfürsten abseits hielten, unzureichend gesichert. Wenn Innocenz IV. auch alle Mittel spielen ließ, um den Anhang des Gegenkönigs aus ludowingischem Hause zu vergrößern, es fruchtete nichts. Von den beträchtlichen Geldmittel, die die Kurie einsetzte - Magister Hugo von Erfurt nahm in Lüttich 14.000 Mark, darunter auch Sterlinge, in Empfang - gingen erhebliche Summen an Erfurter und Leipziger Bürger. HEINRICH RASPE täuschte sich über seine realen Möglichkeiten, als er bei Frankfurt über König KONRAD einen leichten Sieg errang, den er nur der Unzuverlässigkeit einiger schwäbischer Adliger auf Seiten König KONRADS IV. verdankte. Mit übertriebenem Optimismus stellte er den Genuesen und Mailändern seinen Sieg dar. Das war darauf berechnet, die Feindschaft der Lombarden gegen FRIEDRICH II. auzunutzen. Zweifellos gedachte König HEINRICH, sich mit dem Lombarden zu vereinigen. Von Nürnberg zog er nach Ulm, um die Anhänger der STAUFER zu treffen. Von der Belagerung der Stadt mußte er bald wieder ablassen. Als sich König KONRAD IV. näherte, zog er sich nach Tübingen zurück. Schon am 16. Februar 1247 starb er auf der Wartburg.
Die Geschichtsschreibung hat RASPE als ehrgeizig und herrschsüchtig bezeichnet. Er habe ohne Bedenken die Partei gewechselt. Aber dieser Vorwurf trifft mit ihm auch andere Reichsfürsten. Seine Herrschsucht komme unter anderem darin zum Ausdruck, dass er seinen Neffen Hermann II. , der nach fränkischem Recht 1234 volljährig wurde, den Weg zur Herrschaft versperrt habe. Aber die Richtigkeit dieser Behauptung läßt sich nicht mit Sicherheit erweisen. Hermann urkundete 1238 zuerst in eigenem Namen. Dass HEINRICH RASPES Frömmigkeit besonders übertriebene Formen angenommen habe, wie behauptet worden ist, läßt sich nicht halten. So demonstrative Darstellungen der Devotion, wie sie FRIEDRICH II. der heiligen Elisabeth bezeugt hat, sind von dem Landgrafen nicht bekannt. Es will nichts bedeuten, wenn der Papst den Glaubenseifer des Gegenkönigs besonders hervorhob, nachdem er den Kaiser wegen angeblichen Unglaubens abgesetzt hatte. Das Maß der Frömmigkeit war durch den Kontrast bestimmt. Es scheint, dass die modernen Urteile zum Teil durch die Misere bemessen sind, mit der das Königtum endete. Wer sich zum Gegenkönig machen läßt, erscheint naturgemäß als ehrgeizig, wer daran scheitert, leicht als Schwächling, wer sein Königtum vom Papst erhält als fromm. HEINRICH war sicher nur eine Persönlichkeit mit mittelmäßiger Begabung, und eben die unzureichende Einsicht in seine wirklichen Chancen ließ ihn das Risiko des Gegenkönigtums eingehen. Niemand kann sagen, dass bei längerer Lebenszeit des LUDOWINGERS die Vielfalt der Möglichkeiten einer nicht nur auf das Reich beschränkten, von der Kurie betriebenen deutschen Königspolitik den LUDOWINGER  nicht doch eine Stufe weiter geführt hätte, aber man darf sich nicht darüber täuschen, dass die Chancen HEINRICH RASPES für eine von der Kurie unabhängige Politik gering waren. Auch die Genialität FRIEDRICHS II. scheiterte an der verwickelten und unübersichtlichen Interessenpolitik, die eigentlich nur noch der komplizierte Regierungsapparat der Kurie übersehen und betätigen konnte. Der König aus Thüringen war die Endgestalt seines Geschlechtes, und er stand am Ende einer Epoche deutscher Geschichte und er eröffnete eine neue. Der Weg zu einem universalen Kaisertum wäre zweifellos auch HEINRICH RASPE versperrt geblieben.
Das Feld, auf dem sich der Wille zu herrschaftlich-staatlicher Betätigung aktivieren konnte, war der Landesstaat. Die Ausbildung der Landesherrschaft der Landgrafen von Thüringen war eine politische Leistung der LUDOWINGER , ein Ergebnis des Kampfes zwischen König und Kirche im Investiturstreit. Die politische Geschichte der LUDOWINGER spiegelt die Vorgänge der inneren deutschen Geschichte wider. Aus einer Rodungsherrschaft, im Kampf gegen die SALIER, hatten die Landgrafen in der Gefolgschaft der STAUFER schließlich das Königtum erlangt, das sie eben dem Zerfallsprozeß verdankten, in dem sie sich emporgearbeitet hatten. So schließt mit dem Tode HEINRICH RASPES ein Kapitel deutscher Geschichte, in dem Papsttum und Kaisertum nicht mehr zusammenwirkten.

Hilmar Schwarz: Seite 67-77
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"Die Ludowinger - Aufstieg und Fall"
Heinrich Raspe (1227-1247) - der Pfaffenkönig und Hermann II. (1238-1241) - das Ende vom Anfang
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HEINRICH RASPE ging als der 'Pfaffenkönig' in die deutsche Geschichte ein. Seinem fragwürdigen Aufstieg folgte der jähe Sturz, und die LUDOWINGER traten von der historischen Bühne ab. Obwohl Ludwig IV.  einen erbberechtigten Sohn hinterließ, kann man die Landgrafschaft Thüringen ab 1227 HEINRICH RASPE IV. zurechnen. Der kleine Hermann war beim Tod des Vaters lediglich 5 Jahre alt, und sein Onkel HEINRICH, selbst erst 23, trat die Vormundschaft an. 4 Jahre später wurde er vom Kaiser sogar mit Thüringen und der Pfalz Sachsen belehnt, obwohl er doch eigentlich nicht erbberechtigt war.
Im ersten Jahrzehnt scheint sich der LUDOWINGER auf den Ausbau der Herrschaft in Hessen konzentriert zu haben. In Marburg verbrachte seine Schwägerin Elisabeth  die letzten drei segensreichen Jahre, bis sie 1231 starb. Sie stand unter starkem Einfluß ihres Beichtvaters Konrad von Marburg, der als Ketzerverfolger zweifelhaften Ruhm erlangte. Er fiel bald selbst einem Mordanschlag einiger seiner zahlreichen Gegner zum Opfer.
Nicht zu verwechseln mit diesem Konrad von Marburg ist der Konrad  aus dem Geschlecht der LUDOWINGER , der Bruder HEINRICH RASPES, der eigentlich für Hessen zuständig war und ebenfalls in Marburg wirkte. Die ludowingischen Interessen stießen auf die Bestrebungen ihrer alten Rivalen, der Erzbischöfe von Mainz. Letztere sorgten dafür, dass die LUDOWINGER in Hessen, besonders um Marburg, ihr Einflußgebiet nicht weiter ausdehnen konnten. 1232 brachen neuerliche Kämpfe aus. Wechselseitig wurden gegnerische Städte und Ortschaften verwüstet. Besonders grausam gebärdete sich Konrad in Fritzlar, wo er Einwohner in den Flammen umkommen ließ. Doch er sollte die Untat bald bereuen. Um sich zu reinigen, reiste er nicht nur zum Papst nach Rieti, sondern trat auch in den geistlichen Stand und in den Deutschen Orden ein. Allerdings hatte der Beitritt zum Orden wohl stichhaltigere Gründe, von denen mindestens 4 zutreffen:
1. mußten sich die LUDOWINGER  gegen die Mainzer Erzbischöfe behaupten, die ebenfalls an Hessen interessiert waren und um 1234 hier an Boden gewannen. Ein enges Bündnis mit dem Ritterorden bot sich an.
2. zeichnete sich ab, dass Hermann II.  bald sein Erbe antreten würde. HEINRICH RASPE würde dann die Verwaltung der hessischen Besitzungen in die Hand nehmen und Konrad  aus dieser Position drängen, für den kein standesgemäßes Unterkommen bliebe.
3. hatte der Deutsche Orden inzwischen in Preußen Fuß gefaßt und war gerade dabei, das Land an sich zu reißen. Konrad  konnte versuchen, das alte Ziel seines Bruders Ludwig , Preußen zu beherrschen, über den Orden zu verwirklichen. Und
4. schließlich nahm die Verehrung Elisabeths Züge einer Massenbewegung an, und die LUDOWINGER konnten das Andenken an die Schwägerin in politische und finanzielle Vorteile ummünzen.
Der Deutsche Orden war 1190 vor Akkon gegründete worden, als auch Landgraf Hermann I. zugegen war. Ab 1198 mußte man in den geistlichen Stand eintreten, um Mitglied zu werden. Er übernahm den Kampf gegen die Ungläubigen, das heißt die Nichtchristen. Ab 1230 unterwarf er, indem er es fast ausrottete, das heidnische Volk der Preußen, das an der Ostsee zwischen Weichsel und Njemen wohnte. Doch stellte sich der Orden nicht nur die Eroberung fremder Gebiete und Völkerschaften zum Ziel, sondern auch charitative Aufgaben wie die Krankenpflege und die Armenfürsorge, sehr achtenswerte Tätigkeiten, zumal es keine städtischen oder staatlichen Krankenhäuser gab. In vielen deutschen Städten, unterhielt er Kapellen und Hospitäler zum Heiligen Kreuz, dem Zeichen des Ordens. Damit stand er dem Wirken Elisabeths  nahe, und es lag auf der Hand, dass die landgräflichen Brüder die Verehrung für ihre Schwägerin ausnutzten. Besonders Konrad ; betrieb die Heiligsprechung Elisabeths , die vom Papst Ende Mai 1235 verkündet wurde. Der Bau der Elisabethkirche in Marburg war seit kurzem im Gange. Zur Erhebung ihrer Gebeine, das heißt zur Umlagerung ihrer sterblichen Überreste in die neue Grabstätte, war am 1. Mai 1236 kein geringerer als Kaiser FRIEDRICH II. erschienen, der im leinenen Büßergewand selbst Hand anlegte. So zeigt ihn auch das letzte Bild des Malers Moritz von Schwind in der Elisabethgalerie auf der Wartburg.
Am 30. Mai 1239 verstarb der langjährige, seit 1210 amtierende Hochmeister des Deutschen Ordens, Hermann von Salza. Wie sein Stammort Salza (heute Langensalza) nordöstlich von Eisenach anzeigt, kam er aus einer thüringischen Adelsfamilie. Der Hochmeister, auf Lebenszeit gewählt, stand an der Spitze der gesamten Hierarchie des Deutschen Ordens. Hermann hatte bereits die Beziehungen zwischen Kaiser FRIEDRICH II. und Landgraf Ludwig IV.  vermittelt und miterlebt, wie Ludwig IV.  dem Orden in Thüringen umfangreiche Besitzungen übertrug. Zum Nachfolger Hermanns von Salza wurde jener Konrad  erkoren, der Bruder HEINRICH RASPES. Allerdings vernichtete Konrads früher Tod, am 24. Juli 1240 während einer Reise in Rom, die sich ergebenden Möglichkeiten. Seine Gebeine wurden zurückgeführt und in der Marburger Elisabethkirche bestattet. An gleicher Stätte erhielt sich der einzige originale ludowingische Wappenschild von vor 1250, der ihm zugeordnet wird, da neben dem rot-weiß-gestreiften Löwen auf blauem Grund auch das schwarze Kreuz auf weißem Grund erscheint, das Zeichen des Deutschen Ordens.
In dieser Zeit ereilten das thüringische Landgrafenhaus weitere Todesfälle. Hermann II.  war inzwischen volljährig geworden und fertigte seit 1238 eigenständig Urkunden aus. Er verstarb jedoch, noch nicht 19-jährig, am 3. Januar 1241 zu Creuzburg nahe Eisenach, - ein Giftanschlag seiten HEINRICH RASPES wurde später gemunkelt. Gerüchte haben den Vorteil, dass man sie nicht beweisen muß und das dürfte in diesem Falle besonders schwerfallen.
Schließlich war gerade HEINRICH RASPES 2. Gattin gestorben und kein Nachkomme vorhanden, für den sich ein Mord gelohnt hätte. Hermann II.  war ebenfalls kinderlos geblieben. Wahrscheinlich hatten sich eventuelle Heiratspläne zerschlagen. Zum einen wurde er im November 1238 mit der kindlichen Margarete verlobt, der Tochter FRIEDRICHS II. Sie sollte später als Gattin Albrechts des Entarteten von der Wartburg fliehen müssen. Unklar ist, ob der Plan verwirklicht wurde, Hermann II.  mit Helene - einer Tochter des Herzogs Otto von Braunschweig - zu verheiraten, um den hessischen Besitz nach Norden zu sichern. Immerhin hatte er das Verlöbnis mit einer Kaisertochter gelöst und damit eine eigene, vom STAUFER-König unabhängige Politik begonnen; und päpstliche Fürsprecher planten sogar, dem jungen Landgrafen zum römisch-deutschen König wählen zu lassen.
Nach Hermanns Tod gelang HEINRICH RASPE zweierlei. Erstens erreichte er beim Kaiser, dass er selbst nochmals mit Thüringen und der Pfalzgrafschaft Sachsen belehnt wurde, was in einem solchen Fall keineswegs selbstverständlich war. Viel folgenschwerer erwies sich der 2. Schritt: Für Heinrich den Erlauchten, seinen Neffen und einstigen Mündel Ludwigs IV. , sicherte er 1243 die Eventualbelehnung mit Thüringen und der Pfalzgrafschaft Sachsen, falls er selbst ohne männliche Nachkommen sterben sollte. Später geschah es so. Die dauerhafte Vereinigung von Mark Meißen und Thüringen blieb nicht, wie Ludwig IV. angestrebt hatte, den LUDOWINGERN vorbehalten, sondern - mit Heinrich dem Erlauchten beginnend - den WETTINERN. Noch angesichts des Todes war Ludwig IV.  die Eventualbelehnung der Mark Meißen für seinen Sohn Hermann II.  zugesagt worden. Heinrich der Erlauchte, der Erbe der Mark, dachte indessen gar nicht ans Sterben, sondern überlebte seinerseits den letzten männlichen LUDOWINGER  um mehr als 40 Jahre.
In seinem Stammland Thüringen hatte HEINRICH RASPE weniger Kämpfe zu bestehen, vergleicht man es mit seinen Vorgängern. Wenn es sein mußte, ging er keineswegs zimperlich vor. Als er 1233 eine Fehde mit dem Grafen Heinrich von Gleichen austrug und die Burg Velseck im Eichsfeld eroberte, ließ er kurzerhand 23 Gefangene enthaupten.
HEINRICH RASPE endete zwar als Gegenkönig, doch setzte er lange Zeit den kaiserfreundlichen Kurs seines Bruders Ludwig IV. fort. So war er zugegen, als 1230 im italienischen San Germano die Aussöhnung zwischen dem Papst und dem Kaiser erfolgte. Während der beiden Jahre zwischen 1235 und 1237, in denen sich FRIEDRICH II. in seinem deutschen Reichsteil aufhielt, scheint HEINRICH RASPE ihn fast ständig begleitet zu haben. Selbst am kaiserlichen Feldzug nach N-Italien gegen die aufrührerischen Lombarden nahm er 1236 teil. Der Kaiser kam über die Alpen, um seinen Sohn HEINRICH (VII.) abzusetzen, der eine deutsche Sonderentwicklung einzuleiten versucht hatte. Der thüringische Landgraf beteiligte sich an der Wahl des nächsten Sohnes KONRAD zum deutschen König, die im Jahre 1237 zu Wien stattfand. Danach wandte er sich zeitweilig der päpstlichen Partei zu, doch bereits 1239 stand er wieder zum Kaiser. Im selben Jahr wurde FRIEDRICH II. zum 2. Mal, und nun bis an sein Lebensende, vom Papst in den Bann getan. Die mächtigsten deutschen Fürsten trafen sich in Eger, um die Versöhnung in die Wege zu leiten. HEINRICH zählte zu den Anwesenden, und sein Bruder Konrad, der Hochmeister des Deutschen Ordens, sollte die Verhandlungen führen. Mit diesem Auftrag verstarb er 1240 in Rom. Die Fürsten, darunter der thüringische Landgraf, wurden vom Papst aus der Kirche gestoßen. In dieser Situation gründete HEINRICH RASPE 1240 das Dominikanerkloster zu Eisenach. Mit diesem Schritt wollte er sicherlich dem Bannstrahl des Papstes ausweichen, doch vielleicht bewogen ihn auch die Todesfälle in seiner Familie dazu. Der neue Prior des Klosters, Elgar von Honstein, avancierte zum geistlichen Berater seines Landesherrn. Der Kaiser dagegen setzte HEINRICH RASPE um 1241 zum Reichsverweser ein. Damit hatte dieser für den minderjährigen KONRAD die obersten Reichsgeschäfte im deutschen Raum zu führen. Große Rührigkeit legte er allerdings nicht an den Tag, sondern kümmerte sich stärker um Thüringen. Erst in dieser Zeit brach HEINRICH RASPE mit dem Kaiser und geriet unter den Einfluß des energischen Papstes Innocenz IV., der nach zwei papstlosen Jahren im Juni 1243 den heiligen Stuhl bestieg. Der Thüringer gab seinen Posten als Reichsverweser auf. Jener Innocenz erklärte 1245 den Kaiser für abgesetzt und öffnete den Weg zu einer Neuwahl. Am 22. Mai 1246 trafen sich in Veithöchheim bei Würzburg die drei rheinischen Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der Erzbischof von Bremen sowie weitere Bischöfe. Sie kürten HEINRICH RASPE zum neuen König. Die Bezeichnung 'Pfaffenkönig' sollte er nicht mehr loswerden. Der Mainzer Erzbischof Siegfried III. trug großen Anteil, so dass er auf seiner Grabplatte als Königsmacher HEINRICHS dargestellt ist. Voraussetzungen für einen Wunschkandidaten brachte der Thüringer zweifellos mit. Zum einen gehörte er nicht zu den mächtigsten Fürsten, etwa wie der König von Böhmen oder der Herzog von Bayern, und so war er leichter zu beeinflussen. Zum anderen brachte er als ehemaliger Reichsverweser notwendige Erfahrungen und Kenntnisse ein. Da er ohne Anerkennung durch die großen weltlichen Landesherren blieb, war HEINRICH RASPE zum Scheitern verurteilt. Ein leicht errungener militärischer Sieg über die Truppen König KONRADS im August 1246, auch wenn er dadurch einen Hoftag in der Stadt Frankfurt am Main erzwang, konnte nicht darüber hinwegtäuschen. Bei der Belagerung Ulms im Januar 1247 wurde er verwundet, konnte sich aber wenigstens noch nach Thüringen zurückziehen.
Er starb am 16. Februar 1247 auf der Wartburg infolge eines Blutsturzes im Unterleib. Sein Körper wurde an der Seite der Eltern im Eisenacher Katharinenkloster bestattet, sein Herz dagegen im von ihm gegründeten Dominikanerkloster der gleichen Stadt geborgen. Grab und Katharinenkloster haben die Zeit nicht überstanden; auf der Grabplatte des Mainzer Erzbischofs Siegfried III. drückt ihm und seinen königlichen Nachfolger WILHELM von Holland der streitbare Geistliche die Krone aufs Haupt.
Die Wartburg trat seltsamerweise erst unter HEINRICH RASPE als Ausstellungsort von Urkunden hervor. Die bisherigen Aufenthalte von Landgrafen waren durch Jahrbücher und andere erzählende Quellen belegt, die zum Teil später entstanden. Bis zu HEINRICH RASPE verwaltete ein Burggrafengeschlecht die Wartburg. Als der amtierende Burggraf vom Kreuzzug 1227 nicht zurückkehrte, besetzte HEINRICH RASPE die Stelle nicht nochmals, obwohl sich ein Bruder des Verstorbenen anbot. Der Hof des Landgrafen nahm nunmehr die Burg unter seine unmittelbare Aufsicht.
Nach dem Tode des Landgrafen mußte die Nachfolge über seine Ländereien neu geregelt werden, da er trotz dreimaliger Vermählung keine Kinder hinterließ und auch kein anderer männlicher LUDOWINGER mehr lebte. Von seiner 1. Frau weiß man nicht viel genaueres als den Namen Elisabeth, das Datum der Eheschließung 1228 und das Sterbejahr 1231; sie soll eine brandenburgische Markgrafentochter gewesen sein. Die 2. Ehe schloß HEINRICH RASPE im Februar 1238 in Wiener-Neustadt mit Gertrud , der Schwester des regierenden österreichischen Herzogs. Bereits HEINRICHS Schwester Agnes  hatte einen Mann aus dem gleichen Hause geheiratet. Gertrud starb jedoch 2 oder 3 Jahre später, so dass HEINRICH RASPE noch 1241 ein 3. Mal heiratete, und zwar die Brabanterin Beatrix , die ihn zwar überlebte, ihm jedoch keine Kinder schenkte. Diesmal hatte er sich mit dem gleichen Herzogshaus wie seine Nichte Sophie ; verbunden. Mit HEINRICH RASPE erlosch das Geschlecht der LUDOWINGER . Es begann in Thüringen mit einigen Dörfern, erwarb die Landgrafschaft und dehnte seinen Einfluß über weitere mitteldeutsche Territorien aus. Er verkehrte mit Kaisern und Königen. Als er selbst nach der Königswürde griff, vollendete sich sein Schicksal. Geblieben sind die Werke der Dichtkunst und der Architektur. Vor allem hat es dem Lande einen politischen und rechtlichen Rahmen verschafft, der ein Fortbestehen Thüringens erst ermöglichte.

1228
1. oo Elisabeth von Brandenburg, Tochter des Herzogs Albrecht II.
x - Sommer 1231

1238
2. oo Gertrud von Österreich, Tochter des Herzogs Leopold VI.
x 1202- vor 10.3.1241

10.3.1241
3. oo 1. Beatrix von Brabant, Tochter des Herzogs Heinrich II.
x 1225-11.11.1288
1247
2. oo Wilhelm III. Graf von Flandern
1224-6.6.1251

Literatur:
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Horst, Eberhard: Friedrich der Staufer, Claassen Verlag Düsseldorf 1989, Seite 304, 306,308 - Rösch, Eva Sibylle/Rösch, Gerhard: Kaiser Friedrich II. und sein Königreich Sizilien, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995, Seite 159,1614 - Kantorowicz, Ernst: Kaiser Friedrich der Zweite, Klett-Cotta Verlag Stuttgart 1991, Seite 397,582,585 - Masson Georgina: Friedrich II. von Hohenstaufen, Rowohlt Taschenbuch Verlag Reinbeck bei Hamburg 1991, Seite 346,348,350 - Wies, Ernst W.: Friedrich II. von Hohenstaufen. Messias oder Antichrist, Bechtle Esslingen 1998, Seite 236,248,257 - Lehmann, Johannes: Die Staufer. Glanz und Elend eines deutschen Kaisergeschlechts, Gondrom Verlag Bindlach 1991, Seite 325,330,357 - Die Zähringer. Schweizer Vorträge und neue Forschungen. Hg. von Karl Schmid; Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1990, Seite 42,131,240-243,262 - Karl Lechner: Die Babenberger. Markgrafen und Herzoge von Österreich 976-1246,Böhlau Verlag Wien-Köln-Weimar 1992, Seite 277,285,300,411 A 3 - Walter Pohl: Die Welt der Babenberger. Schleier, Kreuz und Schwert, hg. von Brigitta Vacha, Verlag Styria, Seite 274,179,288 - Giese, Wolfgang: Der Stamm der Sachsen und das Reich in ottonischer und salischer Zeit. Franz Steiner Verlag Wiesbaden 1979, Seite 215,221 - Winkelmann Eduard: Kaiser Friedrich II. 2. Band, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963, Seite 325, 327,331,343,350 -

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Voorouders (en nakomelingen) van Hendrik Raspe IV landgraaf van Thüringen

Agnes van Loon
± 1133-1191

Hendrik Raspe IV landgraaf van Thüringen
1201-1247

(1) 1241
(2) ± 1228

Elisabeth von Sachsen
± 1207-± 1237

(3) ± 1238

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Bronnen

  1. royal_lineage.ged, June 2006

Historische gebeurtenissen



Dezelfde geboorte/sterftedag

Bron: Wikipedia


Over de familienaam Thüringen


Wilt u bij het overnemen van gegevens uit deze stamboom alstublieft een verwijzing naar de herkomst opnemen:
Richard Remmé, "Genealogy Richard Remmé, The Hague, Netherlands", database, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/genealogie-richard-remme/I27764.php : benaderd 6 mei 2024), "Hendrik Raspe IV landgraaf van Thüringen Duits tegen-koning(1246-47) (1201-1247)".