Genealogy Richard Remmé, The Hague, Netherlands » Catharina von Neuenahr (????-1412)

Persoonlijke gegevens Catharina von Neuenahr 

Bron 1

Gezin van Catharina von Neuenahr

Zij is getrouwd met Johann III von Saffenberg.

Zij zijn getrouwd


Kind(eren):

  1. Katharina von Saffenberg  ????-± 1430 
  2. Ponizetta van Dyck Nieuwenaar  ± 1380-± 1450 
  3. Krafto von Saffenberg  ????-1448 


Notities over Catharina von Neuenahr

http://www.kreis.aw-online.de/kvar/VT/hjb1973/hjb1973.12.htm

Nachdem die Grafen von Neuenahr und ihre residierenden Abkömmlinge bereits länger als 100 Jahre auf der Burg gelebt hatten, ergab es sich, daß aus der Ehe des Grafen Wilhelm III. von Neuenahr mit Johanna von Elsloo (Holland) erstmals kein männlicher Erbe, sondern als einziges Kind nur die Tochter Katharina hervorging. Nachdem Wilhelm III. 1351 verstorben war, übernahm die Vormundschaft über die noch minderjährige Katharina deren Großonkel Graf Krafto, der Domherr in Köln und Stiftsherr in St. Cassius (Münster) in Bonn war. Am 1. März 1353 kam es zwischen Graf Krafto und Johann von Saffenburg zu einem Verlöbnisvertrag („Hillich"), wonach Katharina den gleichfalls noch minderjährigen Sohn Johann von Saffenburg heiraten sollte. Die Ehe wurde später im Jahre 1260 vertragsgemäß geschlossen. Dabei ist von Interesse, daß die Saffenburg, die ursprünglich von Grafen, später nur noch von Herren regiert wurde, inzwischen enge Bindungen zur Burg Neuenahr hatte, da bereits 1298 ein Johann von Neuenahr Herr von Saffenburg geworden war. Verhängnisvoll wirkte es sich bei dem Verlöbnisvertrag, durch den Katharina Herrin von Burg und Grafschaft Neuenahr werden sollte, aus, daß im Widersprach zu der im frühen Mittelalter allgemein herrschenden patriacharlichen Auffassung die Herrschaft über Neuenahr nicht mehr durch einen männlichen Nachfolger, sondern durch eine Frau mit der Folge fortgesetzt werden sollte, daß die Weiterführung des Namens nicht durch die biologische Abstammung gewährleistet war. Hierdurch kam es in der Folgezeit zu einer Vielzahl von Streitigkeiten über die Herrschaft von Burg und Grafschaft Neuenahr. Insbesondere traten nunmehr männliche Verwandte, die von nicht residierenden Abkömmlingen der Grafen von Neuenahr abstammten, mit dem Anspruch auf das „Mannlehen" hervor. Es waren dies insbesondere die Herren von Roesberg im Vorgebirge, die sich Grafen von Neuenahr nannten und Urenkel eines früher auf der Burg residierenden Grafen von Neuenahr waren, sowie Gerlach von Isenburg. In diesem Zusammenhang erscheint die Frage nach der damals bestehenden erbrechtlichen Regelung nicht uninteressant. Erben waren in erster Linie die Mitglieder der Hausgemeinschaft, zu denen Söhne und Töchter gehörten. Grundsätzlich waren die Männer erbrechtlich zwar besser gestellt als die Frauen, die früher vor den auf der gleichen erbrechtlichen Stufe stehenden Männern zurücktreten mußten. Ursprünglich hatten Frauen an Liegenschaften überhaupt kein Erbrecht, Aber bereits durch ein Gesetz König Chilperichs (561 bis 584) wurde den Frauen das Erbrecht am Grundbesitz eingeräumt. Von diesem Zeitpunkt an konnten nicht nur die Söhne eines verstorbenen Erblassers erbberechtigt am Boden sein. Aufgrund dieser Rechtslage stellt sich das Begehren der Herren von Roesberg und des Gerlach von Isenburg nach dem Eigentum und dem Besitz der Burg Neuenahr als unberechtigt dar. In der Folgezeit wechselten Bemühungen um gütliche Einigungen und wiederum sich anschließende Streitigkeiten im Ringen um die Vormacht auf der Burg und in der Grafschaft ab. Während es nm 25. Juli 1360 noch zu einem Sühnevertrag zwischen Gerlach zu Isenburg und Johann von Saffenburg und Katharina kam, entstanden noch im selben Jahr zwischen den Streitparteien. derartige Differenzen, daß es zur Klageerhebung durch den Kölner Erzbischof Wilhelm, der auf Seiten Katharinas stand, und zur Erhebung einer Gegenklage durch die Brüder Johann und Dietrich von Roesberg kam. Die Klage wurde bei einem vereinbarten Schiedsgericht erhoben, das aus Herzog Wilhelm von Jülich, dem Grafen Dietrich von Looz (Belgien) und weisen Leuten der Städte Köln, Bonn und Andernach bestand. Die Klage warf den Brüdern Johann und Dietrich von Roesberg und deren Vater Johann von Neuenahr vor, mit gewappneter und gewalttätiger Hand den Ehemann Katharinas, Herrn Johann von Saffenburg, gefangengenommen und ihn seiner Habe beraubt zu haben. Mit der Gegenklage wird u. a. geltend gemacht, der Erzbischof habe die Herren zu Roesberg zu Unrecht an der Führung des Neuenahrer Wappens beim Turnier in Bonn gehindert. In den folgenden zwölf Jahren kam es immer wieder zu neuen Übergriffen und andererseits Bemühungen um eine vergleichsweise Regelung der streitigen Erbfrage. Die Brüder Johann und Dietrich von Roesberg beriefen sich darauf, Johann von Saffenburg, den sie wundgeschlagen und den sie gefangengenommen hatten, habe sie in ihren Nachlaßrechten beeinträchtigt, indem er ihnen ihr väterliches Erbe, nämlich die Grafschaft Neuenahr vorenthalten, von der sie ihre Abstammung und ihr Wappen herleiteten. Obwohl im Jahre 1360 in Bachem bei Ahrweiler zwischen den Streitparteien ein rechter Burgfriede auf ein Kruzifix geschworen wurde, kam es in der zweiten Jahreshälfte 1365 dazu, daß Johann von Roesberg den Burgfrieden brach und gemeinsam mit Gerlach von Isenburg die Burg Neuenahr eroberte, die Gräfin Katharina und ihren Ehemann Johann von Saffenburg von der Burg vertrieben, und sie um Wein, Korn, Hafer, Heu, Hausrat und alle ihre andere Habe im Wert von über 1000 Gulden brachten. Dieserhalb erhoben Johann von Saffenburg Lind seine Frau Gräfin Katharina Klage vor den Geschworenen des gemeinen Landfriedens. Der Landfrieden zwischen Rhein und Maas war als Friedensbund mit dem Ziel gegründet worden, die sich im Lande mehr und mehr häufenden Gewaltverbrechen. durch Androhung peinlicher Strafen zu bekämpfen. Die Helfer Johanns von Roesberg wurden bei den Geschworenen des gemeinen Landfriedens verklagt, daß sie am 4. und 5. Mai 1365 die Untertanen der Grafschaft Neuenahr in Gelsdorf und Bodendorf beraubt, gefangen und mißhandelt haben, bevor sie insbesondere in Bodendorf die Leute zunächst auf den Kirchhof und dann in die Kirche gejagt und versucht haben, sie samt der Kirche zu verbrennen. Es würde im Rahmen dieser Abhandlung zu weit führen, alle diese im einzelnen aus den verschiedenen Urkunden zu entnehmenden. Grausamkeiten des Mordens, Plündern und Brandschatzens im Detail wiederzugeben. Im Januar 1366 wird Johann von Roesberg, der sich vorübergehend wegen der gegen ihn erhobenen Anklagen in Haft der Geschworenen des Landtages befand, vom weiteren Vollzug der Haft gegen das Versprechen verschont, bei der geringsten künftigen Übertretung sich als Geisel zur Verfügung zu stellen. Am 23. August 1366 kommt es wiederum zu einer Aussöhnung der Streitparteien. Entgegen dem inzwischen erfolgten Gerichtsspruch der Geschworenen des Landfriedens ließ Johann von Roesberg die während der früheren Streitigkeiten gefangengenommenen Leute der Saffenburger nicht frei. All diese Übergriffe und die Mißachtung von Recht und Gesetz, die auch darin zum Ausdruck kam, daß Johann von Roesberg den angesetzten Gerichtsterminen einfach fernblieb, führten schließlich dazu, daß der Erzbischof von Köln zu dem Entschluß kommt, im Jahre 1372 die Burg Neuenahr zu belagern und zu zerstören. Zu diesem Schritt mag den Kölner Landesherrn auch bewegen haben, seine kurkölnische Mithauptstadt Ahrweiler, die nur einige Kilometer von der Burg Neuenahr entfernt lag, endgültig von den Behelligungen zu befreien, die ständig von der besetzten Neuenahrer Burg ausgingen. Schon die Klage des Kölner Erzbischofs vor dem Schiedsgericht unter Herzog Wilhelm von Jülich im Jahre 1360 läßt eindeutig erkennen, daß der Kölner Kurfürst die Belange des Johann von

Saffenburg und seiner Ehefrau Katharina wahrnahm. In jener Klage ist ausgeführt, daß Johann von Saffenburg zur damaligen Zeit im Dienst des Erzbischofs stand. Eine Rolle bei der Willensbildung des Kurfürsten mag auch der Gedanke der Lehnstreue gespielt haben. Bereits am 13. Juni 1248 hatte Graf Gerhard von Neuenahr versprochen, die Lehnstreue gegenüber dem Erzstift Köln zu halten. Am 15. Juni 1276 hatte die Gräfin Hadwig von Neuenahr die Grafschaft an den Kölner Erzbischof für vier Jahre in der Erwartung verpfändet, daß Land und Leute durch den Erzbischof von Köln geschützt und verteidigt werden. In diesem Zusammenhang ist jedoch grundsätzlich zu bemerken, daß die Burg Neuenahr und die Grafschaft der Lehnsherrschaft des Herzogs von Jülich unterstanden. Schließlich kann aber bei den Motiven des Kölner Erzbischofs zur Zerstörung der Burg Neuenahr nicht übersehen werden, daß zu diesem Schritt ein großes Eigeninteresse des Kölner Landesherrn vorlag. Wie aus einer späteren Urkunde vom 22. Januar 1382 hervorgeht, war dem Kölner Erzstift durch die von der Burg ausgehenden Plünderungen und Gewalttaten ein Gesamtschaden. von mehr als 50 000 Gulden entstanden, für die damaligen Zeitverhältnisse ausreichend Grund genug, diesem Treiben der Raubritter mit Waffengewalt ein Ende zu bereiten.

In mehreren Beschreibungen heißt es, die Burg Neuenahr sei im Jahre 1371 zerstört worden. Aufgrund der Kölner Stadtrechnungen von Mai bis September 1372 steht indes fest, daß die Belagerung, Eroberung und Zerstörung der Burg unter dem Kölner Bischof Friedrich von Saarwerden im Sommer 1372 erfolgt sind. In diesen Rechnungen sind haushaltsmäßig die Geldbeträge verbucht, die in diesem Zeitraum für die Überbringer der Nachrichten von der Burg Neuenahr, für die Bogenschützen, für die Feuerpfeile, für Pech und Pfeile, für zu Schaden gekommene Pferde und für Karrenführer von der Stadt Köln verausgabt worden sind. Zum anderen steht fest, daß die Ahrweiler Schützen sich an der Belagerung der Burg beteiligt haben. In einer Urkunde vom 9. Dezember 1377 bestätigt der Kölner Erzbischof den Ahrweiler Bürgern die früheren Freiheiten und Rechte „vor allem wegen ihrer fortgesetzten und für sie kostspieligen Mithilfe hei der Belagerung und Zerstörung der Burg Nuwenahr". Da die Burg Neuenahr im Gegensatz zu den anderen befestigten Anlagen des Ahrtals bereits zu einer sehr frühen Zeit zerstört wurde, fragt es sich, aus welchem Grunde es nie mehr zu einem Wiederaufbau der günstig gelegenen Burg gekommen ist. Die Antwort findet sich in der bereits genannten Urkunde vom 22. Januar 1382. In dieser wird die Einigung zwischen Erzbischof Friedrich von Köln und Johann von Saffenburg und seiner Ehefrau Katharina mitgeteilt, daß der Burgberg Neuenahr nie mehr eine Burg tragen darf, was sicherlich darauf zurückzuführen ist, daß das von diesem Berg ausgegangene Raubrittertum endgültig seine Beseitigung finden sollte.

Mit vorstehenden Ausführungen ist die Geschichte der Burg Neuenahr bei weitem nicht ausgeschöpft. Es dürfte aber ein Rahmen abgesteckt sein, der es ermöglicht, viele der noch nicht behandelten Einzelfragen einer näheren Prüfung zu unterziehen.

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Bronnen

  1. royal_lineage.ged, June 2006

Over de familienaam Neuenahr

  • Bekijk de informatie die Genealogie Online heeft over de familienaam Neuenahr.
  • Bekijk de informatie die Open Archieven heeft over Neuenahr.
  • Bekijk in het Wie (onder)zoekt wie? register wie de familienaam Neuenahr (onder)zoekt.

Wilt u bij het overnemen van gegevens uit deze stamboom alstublieft een verwijzing naar de herkomst opnemen:
Richard Remmé, "Genealogy Richard Remmé, The Hague, Netherlands", database, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/genealogie-richard-remme/I273349.php : benaderd 22 mei 2024), "Catharina von Neuenahr (????-1412)".