Kind(eren):
Er zit nog een gat tot ong. 1644. Dan wordt er ineens melding gemaakt van Johann Heitbaum (Heitbohm) als echtgenoot, in de vrijbrief van Margaretha Aulicke uit Lüdinghausen.
Lüdinghausen (Familie von Lüdinghausen
12. Jhdt. Bau eines Wohnturms durch die Ritter von Lüdinghausen, örtliche Verwalter der Abtei von Werden (Essen).
13. Jhdt. Der Fürstbischof von Münster besiegt die Brüder auf den Burgen Lüdinghausen und Wolfsberg und bemannt die spätere Burg Vischering. )
Freibrief: Aulicke, Margaretha, * auf Aulickes Kotten zu Lüdinghausen, ~ am 7. 9. 1644, E.: Hermann Aulicke und Sophia Stuckmann, Eheleute,
Ehepartner: Johann Heitbaum
Hofstätte: Heitbohms Kotten, Ksp. Herbern, 1695 III 10.
Freibriefe eigenbehöriger Bauern
Beabsichtigten Söhne oder Töchter eines Erbhofes den elterlichen Wohnsitz zu verlassen, mußten sie daher zuvor das bestehende Hörigkeitsverhältnis durch Freikauf lösen. Dies geschag in den meisten Fällen infolge einer Eheschließung und selten um das Bürgerrecht einer Stadt zu gewinnen.
Die notwendige Freilassung vor der Einheirat in eine einem anderen Grundherrn eigenhörige Stätte des zukünftigen Ehepartners und das Werben um den selben wurden mit gleichen Begriffe belegt daher benutzte noch um 1960 auf dem Lande das plattdeutsche „fryen” (freien) im Sinne des Wortes „werben" um einen zukünftigen Ehepartner. Über den Akt des Freikaufes wurde ein mit dem Siegel des Grundherrn versehener Manumissions- oder Freilassungsschein, der sog. Freibrief ausgestellt, der die bisher hörige Person von allen Verpflichtungen lossprach. So kündet ein Freibrief aus der Zeit um 1380: „Un 'hebben se vry, quyd, ledych ün loes ghelaten" . . . „un hebben er ghegeven erer. vryen willen, dat se sich mach wenden un keren in welke hant, in welk lant eder an welk ende dat se wil". Die so von ihren Pflichten als Eigenhörige losgesprochenen Personen hatten ihre Freibriefe bei Aufnahme in die .freie Bürgerschaft einer städtischen Kommune dem Rat der Stadt, bei Einheirat in eine eigenhörige Stätte dem neuen Grundherrn abzuliefern, um sich diesem erneut eigen zu geben.
In der familienkundlichen Literatur findet man daher den Freibrief auch als „Losbrief“ bezeichnet, obschon man sonst unter Losbriefe Entlassungsscheine, Uberweisungs-zettel eines Pfarrers für ein Pfarrkind, das in einer anderen Gemeinde eine Ehe einzugehen beabsichtigt, versteht.
Grundherrschaft: Haus Lüdinghausen,
13.1.1822 Gegen Sonnenuntergang Ausbruch einer Feuersbrunst im Dorf. I7 Häuser brannten ab. Der nördliche Teil der Kirche wurde beschädigt. Auch die Schule ist abgebrannt. Namen der Brandgeschädigten: Soddemann, Baumeister, Mersmann, Timpte, Lächel, Schulte, Schütte, Schumacher, Hüttmann, Schriever, Geuke, Wüller, Mehring, Heitbaum, Stattmann, Tenkhoff, Börste.
Zum Dank für mannigfaltige Hilfe luden die Einwohner von Capelle, nachdem die Brandschäden geheilt waren, ihre Helfer alljährlich zum "Capeller Sattessen" ein. Im Laufe von 100 Jahren entwickelte sich dieses ursprüngliche Dankfest zum allgemeinen Volksfest mit Preisschießen, Kegeln, Tanz usw. Nach dem Zweiten Weltkrieg ist dieser Brauch nicht wieder aufgelebt.
Mitglieder der Unterstützungskommission für Brandgeschädigte waren die Kolonen Jagetho und Berlemann.
1837-1840 U. a. wohnten folgende Familien in Capelle: Bachtrup, Vernekohl, Naher, Trost, Stattmann, HöltMann, Schlüter, Stohlbrink, Berlemann, Stoltekamp, Hölscher, Mersmann, Jagetho, Schulze-Efting, Baumeister, Ruller, Wesselmann, Starenkarnp, Geuke, Krampe, Fuisting, Ribbliege, Stertkamp, Wittkamp, Temann, Lächel, Steimann, Sudtmann, Schulte, Obs, Niehüser, Peters, Schumacher, Timpte, Soddemann, Erkmann, Heitbaum, Trochte, Schlotmann, Schulze-Capelle, Schürmann, Bleckmann, PlaÃmann, Pennekamp, Normann, Kraspott, Wörmann,' Dahlmann, Putmann, Teigeler, Schriever, Nägeler, Heiling, Möthe oder Möhr, Beckmann, Overkamp, Wiegers, Becker, Quante, Langenberg, Willenbrink, Heiwerth, Reher, Hönekopp, Witte, Nachtkamp, Krampe, Gehrenkämper, Griesdorn, Wortmann, Richter, Kreienkamp, Holtkamp, Kampschulte, Weber, Börste, Heitkamp, Möllmann. Andere Namen waren in der Urkunde nicht zu entziffern.
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