6. Februar » In der Zisterzienserabtei Marienfeld wird der Marienfelder Altar aufgestellt.
7. Juni » Der polnische König KasimirIV. Andreas zieht in die durch Kauf erworbene Ordensburg Marienburg ein. Der Hochmeister des mit ihm verfeindeten Deutschen Ordens flieht nach Königsberg.
6. August » Papst Callistus III. nimmt nach dem Sieg über die Türken bei der Belagerung von Belgrad (1456) das Fest der Verklärung des Herrn (Transfiguration) in den liturgischen Kalender der lateinischen Kirche auf. („In Transfiguratione Domini Nostri Iesu Christi“).
14. August » Der Mainzer Psalter (Psalterium Moguntinum), die erste datierte Inkunabel der Schriftgeschichte, wird von Peter Schöffer vollendet. Sie dient liturgischen Zwecken.
21. September » Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wird gegründet.
21. April » Mit dem Tod seines Vaters Heinrich VII. wird HeinrichVIII. aus dem Haus Tudor König von England. Die Krönung erfolgt am 24. Juni.
8. Juni » Die belagerte Stadt Pisa muss wegen der Hungersnot in ihren Mauern gegenüber florentinischen Truppen kapitulieren.
24. Juni » HeinrichVIII. wird zum König von England gekrönt.
11. Juli » Der Tod seines Vaters Wilhelm II. von Hessen macht den minderjährigen Philipp den Großmütigen zum hessischen Landgrafen. Seine Mutter ringt in der Folge erbittert mit den Rittern des Landes um die vormundschaftliche Regentschaft. Schließlich erklärt Kaiser Maximilian I. Philipp im Jahr 1518 mit 13½ Jahren für volljährig.
14. September » Ein Erdbeben zerstört Teile von Konstantinopel und fordert etwa 13.000 Tote.
26. September » Die seit dem Vortag über die Deutsche Bucht hereinbrechende Zweite Cosmas- und Damianflut verursacht hohe Schäden im Rheiderland und im Oldambt. Der Dollart erreicht seine größte Ausdehnung.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Gordon Gray Warder, "Stevens Family Tree", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/stevens-family-tree/I260190352121.php : abgerufen 30. April 2025), "Henry VII Tudor (1457-1509)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.