Kontakt mit dem Archiv in Jülich hat gelernt das es zum diesen Zeit keine Geburtsdokumenten gibt im Archiv.
Aus das Jülicher Garnisons-Kirchenbuch von Willi Dovern:
Servaes Franciscus Jacob Joseph, *...
(S. ... (principis de Birckenfeld, subofficinalis)
Müllers Maria Adelheid, *...
(T. ...
Kinder:
Joannes Franciscus Joseph, *20.09.1767 -Jü (P:Franciscus Melchior Wollersheim, Joannes Joseph Wiemers, Eva Catharin Müllers dicta Eypp
Approbation
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https://books.google.nl/books?id=1M5KAAAAcAAJ&pg=PA77&img=1&zoom=3&hl=en&sig=ACfU3U1TNO2QXFAxrI6_RBZpfm9KieALbg&ci=74%2C358%2C418%2C121&edge=0
http://d-nb.info/gnd/122472535
http://d-nb.info/gnd/177400374
Sabine Klewe hat diesen Roman auf ihm basiert
Heilen außerhalb der Medizinal-Ordnung. Autorität, Konkurrenz und Geschlecht in den Herzogtümern Jülich-Berg 1799-1875
17. 29 Iulii. Franciscus Servaes, med. candidatus.
Pro bibliotheca non solvit / F.J. Servaes, Bürger in Düsseldorf / Düsselanus.
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Franciscus Josephus; 1767 IX 26
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1823 V 17; Landphysicus des Vestes Recklinghausen, Departementsphysicus in Düsseldorf 1809; Kreisphysicus 1815;
1792 verh. mit Maria Francisca Dickershoff (DGB 173, 439; Broering 96, 102); SERVAES
Het boek wijdt een groot deel aan het leven en de visie van Servaes.
Dr. Servaes hat eine wichtige Rolle im Sache Fonk
Criminal-Prozedur gegen den Kaufmann Peter Anton Fonck aus Cöln wegen der im November 1816 geschehenen Ermordung des Wilhelm Coenen aus Crefeld
Ingrid Sibylle Reuber: Der Kölner Mordfall Fonk von 1816. Das Schwurgericht und das königliche Bestätigungsrecht auf dem Prüfstand. Köln, Weimar: Böhlau 2002 (Rechtsgeschichtliche Schriften, Bd. 15). - 171 S. ISBN 3-412-08702-5.
Im Mittelpunkt dieser von Dieter Strauch betreuten rechtshistorischen Dissertation Ingrid Sibylle Reubers steht ein Justizskandal, der zu Beginn der preußischen Herrschaft am Rhein in ganz Deutschland großes Aufsehen erregte. Um Unregelmäßigkeiten und Unterschlagungen zu vertuschen, soll in der Nacht vom 9./10. November 1816 der Kölner Kaufmann Peter Anton Fonk den Krefelder Kaufmannssohn Wilhelm Cönen ermordet haben, der von einem der Geschäftspartner Fonks mit der Prüfung der Bücher betraut worden war. Die gerichtlichen Untersuchungen zogen sich fast sechs Jahre hin, bis schließlich 1822 vor dem Trierer Geschworenengericht der Indizienprozeß stattfand. Der auf Todesstrafe lautende Schuldspruch wurde aber vom preußischen König nicht bestätigt, und Fonk in Freiheit gesetzt. In der damaligen rechtspolitischen Auseinandersetzung um das französische Recht und die Geschworenengerichte erhielt der Prozeß von Anfang eine besondere Bedeutung, nicht erst durch die sensationelle Versagung der Bestätigung des Urteils durch den König Friedrich Wilhelm III. Darüber hinaus war Fonk ein Neffe des Aachener Generalvikars, vor Amtsantritt des Kölner Erzbischofs Ferdinand August Graf Spiegel 1825 einer der wichtigsten katholischen Geistlichen im Rheinland.
Die Arbeit gliedert sich in zwei große Hauptkapitel. Im ersten rekonstruiert die Verfasserin zunächst chronologisch den Geschehensablauf, geht ausführlich auf die Voruntersuchungen ein, gibt eine Zusammenfassung des Prozesses und berücksichtigt auch die Darstellung des Prozesses in Literatur und Publizistik. Im zweiten beschäftigt sie sich mit den rechtspolitischen Auswirkungen des Prozesses und der Bedeutung des königlichen Bestätigungsrechtes. Im Anhang gibt die Verfasserin mehrere wichtige Dokumente wieder, das Trierer Urteil vom 9. Juni 1822, das Gutachten des preußischen Staats- und Justizministers v. Kircheisen vom 3. Juni 1823 sowie die Versagung der Urteilsbestätigung durch den König vom 28. Juli 1823.
Am 9. November 1816 verschwand Cönen, sein Leichnam wurde erst am 19. Dezember 1816 rheinabwärts etwa zwei Stunden von Krefeld entfernt am Ufer des Hochwasser führenden Rhein gefunden. Fonk wurde schon bald verdächtigt und unter Polizeibewachung gestellt. Aber erst nachdem der Kölner Instruktionsrichter Verkenius abgelöst und durch den Appellationsgerichtsrat Efferz ersetzt worden war, konnte Generaladvokat von Sandt eine Anklage gegen Fonk durchsetzen. Im Herbst 1817 wurde die Untersuchung von Köln abberufen und an die Trierer Gerichte verwiesen, die weder 1818 noch 1820 die Voraussetzungen für eine Anklageerhebung sahen. Erst im dritten Anlauf erhob der Rheinische Appellationsgerichtshof im Juli 1821 Anklage gegen Fonk. Der Prozeß fand vom 24. April bis zum 9. Juni 1822 in Trier statt. In 40 Sitzungstagen wurden über 250 Zeugen gehört. Als die Trierer Geschworenen Fonk nach 2½ stündiger Beratung schuldig sprachen, war dies nach den abwägenden Ausführungen Ingrid Sibylle Reubers „ein glattes Fehlurteil“. Eine lückenlose Indizienkette konnte nicht nachgewiesen werden, die Entlastungstatsachen für Fonk hatten das Übergewicht. Zudem tauchten die äußerst fragwürdigen Methoden des Generaladvokats von Sandt die Voruntersuchungen in ein eigentümliches Licht. Letztlich beruhte die Anklage auf „unsubstantiierten Vorwürfen, die sich auf allgemeinen Gerüchten gründeten“ (S. 80). Der Prozeß wurde von einer breiten Publizistik begleitet, aus der vor allem die „Briefe über die Assise in Trier“ von Johann Friedrich Benzenberg (1823) herausragten.
Für viele Zeitgenossen hatte der Fonksche Prozeß „die gründlichste Erbärmlichkeit der französischen Geschworenen Gerichte und der französischen Criminal-Prozedur an das Tageslicht gefördert“, wie beispielsweise im Januar 1823 der angesehene Ansbacher Richter und Strafrechtslehrer Johann Paul Anselm v. Feuerbach an den Berliner Kriminalisten und Verleger Julius Eduard Hitzig schrieb. Nachdem die Rheinlande Teil der preußischen Monarchie geworden waren, wollte Berlin für die gesamte preußische Monarchie Rechtseinheit schaffen und deshalb in den Rheinlanden an die Stelle des französischen Rechts das preußische Landrecht treten lassen. Diese Gesetzesrevision ließ sich jedoch keineswegs so schnell durchsetzen, wie man zunächst gedacht hatte, und mußte letztendlich auch aufgegeben werden. Dazu trug vor allem der Widerstand der Rheinländer bei, die insbesondere auf den öffentlich-mündlichen Strafprozeß und die Geschworenengerichte nicht verzichten wollten. Aufgrund des Gutachtens einer Immediat-Justiz-Kommission, die von 1816 bis 1818 getagt hatte, hatte der preußische König vier Jahre vor dem Fonkschen Prozeß das französische Recht auf rheinischem Boden zunächst fortgelten lassen. Wie die Verfasserin zeigt, ließ der Fonksche Prozeß die Diskussion um die Geschworenengerichte an Hitzigkeit zunehmen. Ausdrücklich beharrte der preußische König auf einem Bestätigungsrecht, wie er 1821 ausführte, da „in Meiner Monarchie nur Ein inneres Staatsrecht gelten könne“ (S. 131). Die Rechtssprüche der Schwurgerichte hatten damit erst nach königlicher Bestätigung Gültigkeit. Wie die Verfasserin zeigt, paßten französisches Recht und Bestätigungsrecht jedoch nicht zusammen - so fehlte es nach französischem Recht schon wegen des Grundsatzes des mündlichen Verfahrens an einem prüffähigen Aktenbestand - und wurde im Rheinland als „Rückfall in die Kabinettsjustiz“ (Karl-Georg Faber) empfunden. Auch als der König im Dezember 1824 auf eine Forcierung der Justizreform in den Rheinlanden drang, die er als „eine hochwichtige Staatssache“ ansah, um die Einheit der Monarchie herzustellen, sei - so Ingrid Sibylle Reuber - der Prozeß als „auslösendes Moment“ zu betrachten. Die Verfasserin hat damit eine lesenswerte rechtshistorische Studie vorgelegt, die mit sachlicher Zurückhaltung über einen bedeutenden Mordprozeß und Justizskandal im Spannungsfeld von Öffentlichkeit und Politik aufklärt.
Jürgen Herres, Berlin
Nennt Servaes als Hebammenlehrer
Der Göttinger Studentenauszug 1790: Handwerkerehre und akademische Freiheit; Stefan Brüdermann
Servaes - Dasselanus
0 A 240; Bestellung1802-1804
Die Beitreibung des Bürgergeldes von dem in der Stadt Recklinghausen wohnenden Landphysikus Dr. Servaes
Bestellsignatur : Herzogtum Arenberg, Nr. A 240
11370; Bestellung 1809 - 1813
Verpflichtung des Departementsphysikus Servaes und des Dr. Kaspar Naegele als Arzt für den Kanton Essen
Getreue und mit Belegen versehene Schilderung der im Rheindepartement grassierenden Pfuscherei
Eine Visitation, die Kreisphysikus Dr. Servaes und Assessor Oppermann am 3. Dezember 1819 durchführten, erbrachte ein recht gutes Ergebnis, das sogar besser war als das der Hirsch-Apotheke.
Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass sich die Apotheke seit der letzten Visitation sehr verbessert habe.
Servaes wird oft genannt im Procedur
Über diese Sache ist ganz viel geschrieben: http://de.wikisource.org/wiki/Peter_Anton_Fonk
Anleitung zur Geburtshilfe für Hebammen - Fr.J.J. Servaes, 1803
Möglicherweise ist das ein Buch seines Vaters weil Fr.J.J. Servaes mir Franciscus Jacobus Josephus scheint zu sein, aber es wird ein Buch von Johannes Franciscus Joseph genennt.
LA NRW, Personenstandsarchiv Rheinland:
Zivilstandsregister Düsseldorf-Mitte:
Nr. 323*
Tod des Franz Joseph Servaes
Name des Verstorbenen: Franz Joseph Servaes
Stand: Medizin-Doctor und Kreisphysikus
Wohnort: Düsseldorf
Geburtsort: Jülich
Alter: 56 Jahre alt
Sterbedatum: 17.5.1823
Sterbeort: Düsseldorf
Eltern: Eheleute Franz Jacob Joseph Servaes
und Marie Adelheid Muller
Ehemann von Anne Marie Francisce Dickershoff
Anzeigender: Heinrich Arntz, Kaufmann, 38 Jahre alt,
wohnhaft in Düsseldorf
Anzeigender: Ferdinand Windscheid, 37 Jahre alt,
Obersteuer-Inspector, wohnhaft in Düsseldorf
* Anmerkung: Wesentliche Informationen der Urkunde.
Er ist verheiratet mit Maria Francisca Sibilla Dickershoff.
Sie haben geheiratet am 1. November 1792 in Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland.Quelle 9
1792
November
1ma
Dnus Franciscus Servatz (Servaes) et D. Francisca Dickershoff de Recklinghausen
Testes: Josephus Rive et Sibilla Wesener
Parentes conjugem:
Ipsi: Franz Joseph Servatz et Maria Adelheidis Müller
Ipsee D. Fredericus Dickerhoff et D. Josepha Wesener
Kind(er):
Johannes Franciscus Joseph Servaes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1792 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Maria Francisca Sibilla Dickershoff |
Jüllichers Genealogische Blätter Heft 10; Deutsche Ortsippenbücher; Reihe B, Band 99; Jülicher Garnisons-Kirchenbuch von Willi Dovern; Band 2; p.772
Heilen außerhalb der Medizinal-Ordnung. Autorität, Konkurrenz und
Matrikel, 1790-1799; Universität Duisburg; Seite 514
album studiosorum duisburg
Band 1 Kölner Beiträge zu Geschichte und Ethik der Medizin
Stefan Brüdermann; Der Göttinger Studentenauszug 1790: Handwerkerehre und akademische Freiheit
HSTaD Großherzogtum Berg 5512, vom 31. Mai 1810.
http://www.adler-apotheke-langenberg.de/adler-apotheke/historie-der-apotheke/historie-1698-1862/?id=1593
Taufen, Heiraten, Tote 1784-1792; Recklinghausen St. Peter; Film Emulsion number 39390105; Film unit 3227; Project nr: Ger 45655; Roll 1