Die Temperatur am 22. Mai 1920 lag zwischen 4,7 °C und 18,8 °C und war durchschnittlich 12,3 °C. Es gab 0,1 mm Niederschlag. Es gab 13,4 Stunden Sonnenschein (84%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 2 Bft (Schwacher Wind) und kam überwiegend aus Westen. Quelle: KNMI
Von 9. September 1918 bis 18. September 1922 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck I mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 6,8 Millionen Einwohner.
28. Januar » In Albanien beginnt der Kongress von Lushnja, eine Nationalversammlung für die Unabhängigkeit des besetzten und von Teilung bedrohten Landes.
4. Februar » Einer Regelung des Versailler Vertrags folgend, verlassen die deutschen Behörden das Hultschiner Ländchen. Es fällt an die Tschechoslowakei, obwohl eine überwältigende Bevölkerungsmehrheit nach einer Umfrage beim Deutschen Reich bleiben mag.
20. Juli » Die deutsche Regierung erlässt im Hinblick auf den Polnisch-Sowjetischen Krieg ein Waffenembargo und unterstreicht damit ihre Neutralitätserklärung für diesen Konflikt.
18. August » Mit der Ratifizierung durch den US-Bundesstaat Tennessee tritt der 19. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten in Kraft, durch den Frauen das Wahlrecht in den Vereinigten Staaten erhalten.
16. September » Bei einem Bombenanschlag in der New Yorker Wall Street explodiert vor dem Bankgebäude der J. P. Morgan Inc. eine in einem Pferdewagen deponierte Bombe. Es gibt mindestens 38 Tote und etwa 400 Verletzte. Als Urheber des Sprengstoffanschlages werden anarchistische Kreise vermutet.
15. November » Dem Versailler Vertrag folgend konstituiert sich die Freie Stadt Danzig, ein Freistaat unter dem Schutz des Völkerbundes.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Henri Chervet, "Familienstammbaum Chervet", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/stamboom-chervet/I183.php : abgerufen 17. Februar 2026), "Dirk Marinus Hendricus Chervet (1920-± 1970)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.