Die Temperatur am 19. Juni 1920 lag zwischen 9,6 °C und 25,8 °C und war durchschnittlich 17,7 °C. Es gab 9,3 Stunden Sonnenschein (56%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 2 Bft (Schwacher Wind) und kam überwiegend aus Westen. Quelle: KNMI
Von 9. September 1918 bis 18. September 1922 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck I mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 6,8 Millionen Einwohner.
14. März » Bei der Volksabstimmung in Schleswig in der zweiten Zone (Mittelschleswig) stimmen 80% für den Verbleib bei Deutschland. Da sich die Bevölkerung bei der bereits am 10. Februar 1920 erfolgten Abstimmung in der ersten Zone (Nordschleswig) für Dänemark entschieden hatte, wird Schleswig (auch Sønderjylland) somit in einen dänischen Nord- und einen deutschen Südteil aufgeteilt.
15. März » Im Deutschen Reich findet als Reaktion auf den Kapp-Putsch der bislang größte Generalstreik statt. 12 Millionen Menschen folgen einem Aufruf verschiedener Organisationen und Parteien. Im Westen bricht sich der Ruhraufstand Bahn.
13. August » Im Polnisch-Sowjetischen Krieg beginnt mit einem Angriff der Roten Armee die Schlacht bei Warschau.
1. Oktober » Das Groß-Berlin-Gesetz tritt in Kraft und macht Berlin zu einer Vier-Millionen-Stadt.
12. November » Italien und das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen schließen den Grenzvertrag von Rapallo. Die von italienischen Freischärlern unter Führung des Faschisten und Nationalisten Gabriele D’Annunzio besetzte Stadt Fiume, das heutige Rijeka, wird zum Freistaat erklärt.
16. Dezember » Das Erdbeben von Haiyuan mit der Stärke 7,8 auf der Richterskala erschüttert die Provinz Gansu in China und fordert mehr als 200.000 Todesopfer.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: M. Jacobs, "Vorfahren Birgit Willaert", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/kwartierstaat-birgit-willaert/I8659.php : abgerufen 5. Mai 2024), "Hendrikje van dalen (1898-????)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.