Diese Frist ist im niederländischen Zivilgesetzbuch festgelegt .
Bei der Verarbeitung und Veröffentlichung von Daten lebender Personen ist die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) zu beachten. Dieses Gesetz befasst sich mit dem Schutz lebender Personen, daher gilt "kurz um die Ecke", dass die Verstorbenen keine Privatsphäre haben.
Die beiden oben genannten Gesetze müssen nicht verwechselt werden! Die Veröffentlichungszeiten des niederländischen Standesamtes ergeben sich nicht aus der Datenschutzgesetzgebung und müssen für die Veröffentlichung von Daten verstorbener Personen nicht älter als 100 Jahre sein.
Die Frist für die Veröffentlichung der Dokumente des niederländischen Standesamtes wurde möglicherweise unter Berücksichtigung des Datenschutzes festgelegt, obwohl Personen, die älter als 100 Jahre sind, die Veröffentlichung ihrer Geburtsurkunde sehen, während sie gemäß GDPR ein Recht auf Datenschutz haben ...
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