Sie ist verheiratet mit Johann V von Palant.
Sie haben geheiratet im Jahr 1556.
Kind(er):
Signatur: 4290 - AA 002
Aktenzeichen: P 64/109
Beteiligt als (2) Kläger: Johann von Palant, Herr zu Berg, Langendorf, Weisweiler und Bettendorf; und sein Bruder Wilhelm von Palant
Beteiligt als (3) Beklagter: Ottilie von Vlodrop, Frau zu Odenkirchen, im Schloß Odenkirchen, und Wilhelm von Vlodrop, Freiherr zu Ryckolt und Leuth, Erbbannerherr des Herzogtums Luxemburg und der Grafschaft Chiny, und Konsorten, nämlich Hartard von Palant, Herr zu Dalenbroek; Alverta von Vlodrop, Frau zu Bicht (Niederlande), alle Erben der Eheleute Wilhelm von Vlodrop und Ottilie von Hoemen
Beteiligt als (4) Prokuratoren (Kl.): Dr. Bernhard Kuehorn 1585 ? Johann Michael Vaius ? Jacob Ehrhartz ? Laurentius Sibelius ? Johann Vianden ? Lic. Jacob Erhard 1586 ? Dr. Sigismund Haffner 1601
Sachverhalt des Falls:Streitgegenstand: Schuldforderung aus einer Heiratsverschreibung. Bei ihrer Heirat mit Johann von Palant 1532 waren Maria von Vlodrop insgesamt 6000 Goldgulden zugesagt worden. Die Kläger, Enkel der Maria, behaupten, der Heiratsverschreibung zuwider sei diese Summe nie ausgezahlt oder auf bestimmte Güter verschrieben worden. Sie fordern, dies nachzuholen, widrigenfalls ihre Großmutter als noch nicht ausgesteuert anzusehen und ihnen einen Erbanteil am Erbe der Eltern Marias, Wilhelm von Vlodrop und Ottilie von Hoemen, anzuweisen. Die Beklagten, Nachkommen des Bruders Marias, Wilhelm von Vlodrop, erklären, statt der 6000 Goldgulden seien jährlich insgesamt 300 Goldgulden Pension gezahlt worden, diese Summe sei auch auf bestimmte Güter verschrieben. Sie sei nicht mehr bezahlt worden, seit Anna von Gertzen, Mutter der Kläger, sich weigerte, sie in eine Verrechnung mit anderen, strittigen Schulden und Forderungen der Beteiligten einzubeziehen. Sie halten Erbansprüche mehr als 40 Jahre nach dem Tod der Erblasser für verjährt und bestreiten darüber hinaus jeglichen Anspruch einer Tochter auf mehr als die Verschreibung einer Geldsumme, um den Bestand der brüderlichen Güter nicht zu gefährden. Die Kläger wenden sich an das RKG, weil die Beklagten wie die strittigen Güter verschiedenen Herrschaften unterworfen sind.
Prozessart: (5) Prozeßart: Simplicis querelae
Instanz: (6) Instanzen: RKG 1586 - 1612 (1532 - 1602)
Folgende Beweismittel wurden vorgelegt:
(7) Beweismittel: Heiratsverschreibung von 1532 (Q 5, 29).
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http://de.wikipedia.org/wiki/Nothberger_Burg
1591 stirbt der letzte von Palant, ein Johann von Palant, und es brechen langanhaltende Erbstreitigkeiten aus. Seine Mutter Anna von Gertzen überlebt alle ihre Kinder und stirbt selbst 1611.
Anna von Gertzen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
1556 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Johann V von Palant |
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