Geloof: ev.
Zij is getrouwd met Jürgen Benen.
Zij zijn getrouwd op 10 oktober 1611 te Sögel.
Ehekontrakt (FA Behnes I1): "Ich Johan Panenschmidt, Richter aufm Hümmelingk thue hiermit zu wissen, daß auf heut datu unterbenannt eine christliche Ehe zwischen dem achtbaren Jürgen Benens bräutigam in der einen und der auch achtbaren Brigitten von Langen Herrn Heinrichen von Langen Pastore zu Sögel und Wobbeken Kösters Tochter der braut in der anderen Seiten er..ftigt u. beschlossen worden immaßen hiernach folgt: Unfraglich sollen u. wollen beide Braut und Bräutigam nach Ordnung der christlichen katholischen Kirchen sich zum fürderlichsten ehelich kopuliren lassen und dermaßen mit einander lieben, wie ehrlicher Eheleuten wohl anstehet. Demnächst wolle der Bräutigam seiner vielgeliebten Braut zu einen rechten Ehesteuer mit zu- u. anbringen alle dasjenige, so ihm von seinen Eltern aufgeerbt, sunsten er durch Gott und das Glück erspart u. Erworben haben mag, sich über sechshundert Reichsthaler erstreckt, dagegen aber Herr Pastor und Wobbeke Köster ihre Tochter Brigitten der Braut zu einer rechten Ehesteuer mitzugeben versprochen:
erstlich zweihundert schlichte Thaler, sechs Kühe, bis 40 Schafe, das Flachs von anderthalb Moltsaats Landes u. eine unstrafbare Kistenfüllung, daneben das Haus, Hof sammbt dabei stehenden Zimmern binnen Sögel längs der Straßen zwischen Grimmen und dem Peltzer belegen mit aller dazu gehörenden u. vor dieß angekauften Ländereien (: doch mit folgendem Vorbeding u. Bescheide :) daß obgemeldeter Herr Pastor u. Wobbeke angezeigt Haus, Hof auch ihrem Zubehör, d. h. Wörtlich, Zeit ihren Lebens mit ihrer Tochter Anneken leibzüchtigerweise besitzen, zellen, bewohnen und ihres besten Gefallens gebrauchen. Nach ihrem Absterben aber möge . künftige Eheleute oder ihre Erben auch vorbenanntes Haus, Hof und Zubehörung neben denen vor Datum dieses angekauften Ländereien mit allen darauf sprechenden Siegeln u. Briefen so ihnen eingeliefert werden sollen, um danach ewig erblich beerbt sein und bleiben, jedoch vorbenannte Tochter Anneken Zeit ihres Lebens ehrbarlich ehrlich wie getreuer Schwager u. Schwester gepüret, vorstehen, verpflegen und aufnehmen sollen und wollen davor (?) dies durch beide Parteien vereinbart worden . so habe auf darum begehren ich dieses mit meinem angeschlossenen Gerichtsinsiegel u. selbsthanden bestätigt. So geschehen im Jahre Sechszehnhundert u. Elf am zehnten Octobris.
Johan Pannenschmidt Richter
aufm Hümmeling
manupro[pria].
Kind(eren):
urk. 1611-1664, als Mitgift brachte sie eine dienstfreie Brinksitzerstelle mit in die Ehe (der spätere Behnes-Hof). 1611: "uff heutigem Datum hat beim Ehrenvesten, Wolweisen vnd Wolgelahrten Fürnehmben Richter uffn Hümmlingk ... der Jürgen Benes der vielthugendsamen Jungfrawen Brigitten, des Pastoren Heinrichen von Langen Dochter, nach Ordnung der christlichen catholischen Kirche die ehe versprochen. Auch bringt sein herzliebste ehehausfraw von ihrem Herren Vatter vil gut mit in die ehe." (Behnes-Chronik). Nach dem Heiratskontrakt wird ihr als "Ehesteuer" mitgegeben: 200 schlichte Taler, 6 Kühe, 40 Schafe, Land, 1 Kistenfüllung (mit Tüchern und Kleidung), daneben Haus und Hof "zwischen Grimmen und Pels belegen" mit allen dazugehörenden Ländereien. Ihre Eltern erhalten ein lebenslanges Wohnrecht (Leibzucht) und können den Hof "zeit ihres lebentz mit ihrer Dochter Anneken leibzüchtigerweise besitzen, zellen, bewohnen nach ihres besten gefallens gebrauchen." (Behnes-Chronik 1640: "der Herr Pastor Heinrich von Langen, des Jürgen hertzliebste ehehausfrawen Vadder, [hat] vor villen Jahren von Johann to Münster den Eynermanns Kamp im dorpe to Sögell belegen redlich gekaufft auch auff selbigem eine Behausung nebst Leibzucht auffgerichtet.... welche Jürgen Benes nach des Pastoren Heinrich von Langen seeligem dode itzo selbsten bewohnet...") 1612 "hat die vielliebe ehehausfraw Brigitten dem Jürgen eine Dochter geborn, vnd is sie düssen dag wieder in der Kerke to Sögell auf Brigitten getawft worn" (Chronik Behnes). 1619 wird "Jürgen Benes" Frau von Hemme Schnieder "für eine Hure gescholten." - Um 1647 bestimmte ihr todkranker Ehemann: "Dass sie aber nicht Noth leidet, soll sie ihres EheHerren bahrschaften die zeit ihres lebens zu geniessen vndt zu geprauchen bis ahn ihr seeligk ende." 1649 kauft sie ein Grundstück; über ihren Tod steht in der Behnes Chronik: "ist Brigitte von Langen, Wittib des Jürgen Benes seelig verstorben. Dieweil sie ahn siebentzig Jar war, vnd ein mühessligk leben gewesen, mit vil arbeit vndt auff Vnsern Herren Jesus Christus gebawt hat, woll er ihr seele in seine ewige seeligkeit führen".
Brigitte von Langen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1611 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jürgen Benen |
De getoonde gegevens hebben geen bronnen.