"Margarethe von Holtrop, die im Zisterzienserinnenkloster St. Jöris zu Kinzweiler Profeß leistete, als diesem die Schwester Anna ihres Vaters als Äbtissin vorstand, war eines der (mindestens) sieben Kinder des Johann v. H. zu Irnich, Amtmanns zu Münstereifel und Euskirchen, und der ihm seit 1555 angetrauten Veronika Bock von Lichtenberg."
"Im September 1619 zwang der Kamper Abt Karl Reineri die Äbtissin Margaretha von Holtrop zum Rücktritt und führte neue Statuten im Geiste des Zisterzienserordens ein."
"Margareta von Holtrop. (Äbtissin von) 1608 bis 1619. Vom 19. Januar 1608 (PfA Saarn Akten 4) mehrfach als Äbtissin bis zu ihrer "cessio et resignatio", die lt. Bericht des Abtes von Kamp über die Reform des Klosters Saarn am 4. September 1619 anzusetzen ist (PfA Saarn Urk. 87). Obwohl ihre Nachfolgerin Anna von Deutz bereits am 10. Oktober 1619 als Äbtissin fungiert (s. dort), erscheint ihre Unterschrift als Äbtissin noch am 11. November 1619, allerdings in einer Urkundenabschrift, in derer Kopf offensichtlich fehlerhaft Margreta von Hüls steht, die der Unterschrift wie auch dem zeitlichen Urkundenvergleich nach zu dieser Zeit Priorin war (Kl. Saarn Akten 12½). M. von Holtrop "scheint der lutherischen Lehre sehr zugetan gewese zu sein und wurde daher vom Abt Reiner von Kamp abgesetzt" (E. Glöckner MülhJb 1952, S. 13. Im MB zum 8. Februar (o. J.): Margaretha von Holtrop ist hier ein Abdiss gewest, hat resignirt, ist Profess gewest zu Sanct Georgius (wo?). - Im Äbtisinnenkatalog als 19. Äbtissin geführt."
Margarethe von Holtrop zu Irnich |