Der Verfasser dieser Publikation verfügt über die Genehmigung der betreffenden Person (sofern es sich um eine lebende Person handelt) zur Weitergabe der Daten.
Die Temperatur am 4. Januar 1920 lag zwischen -3,5 °C und -1,2 °C und war durchschnittlich -1,9 °C. Es gab 0,1 Stunden Sonnenschein (1%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 4 Bft (mäßiger Wind) und kam überwiegend aus Ost-Nordost. Quelle: KNMI
Von 9. September 1918 bis 18. September 1922 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck I mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 6,8 Millionen Einwohner.
12. Juli » US-Präsident Woodrow Wilson gibt offiziell den Schiffsverkehr auf dem längst in Betrieb befindlichen Panamakanal frei. Die geplanten Eröffnungsfeierlichkeiten im Jahr 1914 mussten wegen des ausgebrochenen Ersten Weltkriegs vertagt werden und werden an dem Tag nachgeholt.
19. August » In Oberschlesien beginnt unter der Führung von Alfons Zgrzebniok der zweite oberschlesische Aufstand.
1. September » Der französische General Henri Gouraud proklamiert im Rahmen des Völkerbundmandats für Syrien und Libanon den Staat Großlibanon, aus dem im Jahr 1926 die heutige Republik Libanon hervorgeht.
16. September » Bei einem Bombenanschlag in der New Yorker Wall Street explodiert vor dem Bankgebäude der J. P. Morgan Inc. eine in einem Pferdewagen deponierte Bombe. Es gibt mindestens 38 Tote und etwa 400 Verletzte. Als Urheber des Sprengstoffanschlages werden anarchistische Kreise vermutet.
10. Oktober » Bei der Volksabstimmung in Kärnten gemäß dem Vertrag von Saint-Germain stimmt die Mehrheit gegen eine Angliederung an den SHS-Staat.
10. Oktober » Italien annektiert auf der Basis des Vertrages von Saint-Germain Südtirol.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: J. van Venrooij, "Van Venrooij", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/van-venrooij/I254.php : abgerufen 7. Januar 2026), "Cornelis van Venrooij (1920-)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.