Die Temperatur am 5. Mai 1933 lag zwischen 9,5 °C und 22,7 °C und war durchschnittlich 16,1 °C. Es gab 8,2 Stunden Sonnenschein (54%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 3 Bft (mäßiger Wind) und kam überwiegend aus Süd-Süd-Osten. Quelle: KNMI
Von 10. August 1929 bis 26. Mai 1933 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck III mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Von 26. Mai 1933 bis 31. Juli 1935 regierte in den Niederlanden das Kabinett Colijn II mit Dr. H. Colijn (ARP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 8,2 Millionen Einwohner.
29. März » Die Erstaufführung des Films Das Testament des Dr. Mabuse von Fritz Lang nach einem Roman von Norbert Jacques wird von der Filmprüfstelle Berlin wegen „Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ verboten. Die Premiere des Films läuft schließlich am 21. April in Budapest.
17. Juli » Nach erfolgreicher Überquerung des Atlantiks stürzt das litauische Forschungsflugzeug Lituanica in der Nähe von Soldin ab.
22. September » Die Reichskulturkammer wird als Instrument der nationalsozialistischen Kulturpolitik per Gesetz gegründet. Es beginnt die Gleichschaltung aller Bereiche des Kulturlebens.
29. Oktober » José Antonio Primo de Rivera gründet in Spanien die antiliberale und nationalistische Bewegung Falange Española.
24. November » Das von den Nationalsozialisten verabschiedete Gewohnheitsverbrechergesetz sieht schärfere Strafen und die obligatorische Anordnung der Sicherungsverwahrung für gefährliche Täter vor. Es tritt mit dem Jahreswechsel in Kraft.
1. Dezember » Das während der Zeit des Nationalsozialismus beschlossene Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat unterwirft Deutschland dem Einparteiensystem.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Joop Klavers, "Familienstammbaum Klavers", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/stamboom_klavers/I454848.php : abgerufen 16. Januar 2026), "Gerrit Jan Veldhuis (± 1913-)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.