Die Temperatur am 24. Februar 1930 lag zwischen -0,5 °C und 5,5 °C und war durchschnittlich 1,8 °C. Es gab 5,6 Stunden Sonnenschein (53%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 4 Bft (mäßiger Wind) und kam überwiegend aus Osten. Quelle: KNMI
Von 10. August 1929 bis 26. Mai 1933 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck III mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 7,8 Millionen Einwohner.
23. Januar » In Thüringen kommt es mit der Baum-Frick-Regierung erstmals zu einer Regierungsbeteiligung der NSDAP in einem deutschen Bundesstaat.
28. Januar » Der Reichstag verabschiedet mit 240 zu 143 Stimmen bei 7 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme das Zündwarenmonopolgesetz. Aufgrund dieses Gesetzes dürfen Zündhölzer im Deutschen Reich nur von der Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft vertrieben werden.
5. Mai » Mahatma Gandhi, Führer der indischen Unabhängigkeitsbewegung, wird kurz nach Mitternacht wegen der Brechung des britischen Salzmonopols auf seinem Salzmarsch einen Monat zuvor von der britischen Kolonialregierung inhaftiert.
13. Mai » Mit der Päpstlichen Bulle Pastoralis officii nostri wurde das Preußenkonkordat umgesetzt.
18. Mai » Auf einer in Korneuburg abgehaltenen Generalversammlung des Heimatschutzverbandes Niederösterreich schwören die anwesenden Heimwehrmänner und sonstigen Delegierten auf das vom Heimwehrbundesführer Richard Steidle verlesene Gelöbnis, den so genannten Korneuburger Eid, und legen damit ein offenes Bekenntnis zum Faschismus ab. Auch der spätere Bundeskanzler Julius Raab ist bei dieser Eidesleistung anwesend.
30. Juli » Uruguay gewinnt die erste Fußball-Weltmeisterschaft im Endspiel gegen Argentinien mit 4:2.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Joop Klavers, "Familienstammbaum Klavers", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/stamboom_klavers/I322254.php : abgerufen 20. Januar 2026), "Martienes "Tinus" Meijer (1930-2019)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.