Die Temperatur am 9. Januar 1939 lag zwischen 6,4 °C und 8,6 °C und war durchschnittlich 7,4 °C. Es gab 0,8 mm Niederschlag während der letzten 1,3 Stunden. Es gab 2,4 Stunden Sonnenschein (30%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 5 Bft (ziemlich starker Wind) und kam überwiegend aus Süd-Westen. Quelle: KNMI
Von 24. Juni 1937 bis 25. Juli 1939 regierte in den Niederlanden das Kabinett Colijn IV mit Dr. H. Colijn (ARP) als ersten Minister.
Von 25. Juli 1939 bis 10. August 1939 regierte in den Niederlanden das Kabinett Colijn V mit Dr. H. Colijn (ARP) als ersten Minister.
Von 10. August 1939 bis 3. September 1940 regierte in den Niederlanden das Kabinett De Geer II mit Jonkheer mr. D.J. de Geer (CHU) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 8,7 Millionen Einwohner.
1. Januar » das US-amerikanische Informationstechnik-Unternehmen Hewlett-Packard.
2. Januar » Der Postsparkassendienst wird im gesamten Deutschen Reich eingeführt. Es kann nun an allen Postämtern eingezahlt werden.
27. Januar » Die als Abfangjäger gebaute Lockheed P-38 Lightning steigt zum Erstflug auf.
26. April » Mit einem Flugzeug, der von Robert Lusser konstruierten Messerschmitt Me209, stellt Fritz Wendel über einer Messstrecke zwischen Augsburg und Buchloe einen neuen Geschwindigkeits-Weltrekord (755,138km/h) auf, der bis 1969 halten wird.
28. April » Der Deutsch-polnische Nichtangriffspakt wird vom Deutschen Reich gekündigt, nachdem Polen das Verlangen nach einer Annexion der Freien Stadt Danzig und einen Korridor nach Ostpreußen ablehnt.
1. September » Adolf Hitler autorisiert die systematische Ermordung von zunächst 70.000 Geisteskranken und Behinderten (Aktion T4) im Oktober des Jahres mit einem auf den 1. September rückdatierten Führererlass zur „Euthanasie“.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Bob Smith, "Familienstammbaum Smith", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/stamboom-smith/I15561.php : abgerufen 30. Dezember 2025), "A.C. "Berti?" Smith (± 1891-1939)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.