Die Temperatur am 14. Dezember 1923 lag zwischen 0,8 °C und 4,3 °C und war durchschnittlich 2,5 °C. Es gab 0,1 mm Niederschlag. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 3 Bft (mäßiger Wind) und kam überwiegend aus Süd-Süd-Westen. Quelle: KNMI
Von 19. September 1922 bis 4. August 1925 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck II mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 7,1 Millionen Einwohner.
25. März » Großbritannien trennt Transjordanien von Palästina ab und bildet im Mandatsgebiet Palästina ein selbständiges Emirat. Daraus entsteht mit der Zeit das Königreich Jordanien.
13. Mai » Der Verband Deutscher Blumengeschäftsinhaber initiiert eine Werbekampagne zum Muttertag, der zum ersten Mal in Deutschland gefeiert wird.
13. August » Gustav Stresemann bildet die erste Große Koalition in Deutschland.
1. September » Die Deutsche Turnerschaft verkündet die „Reinliche Scheidung“, die Trennung zwischen Turnen und Sport, insbesondere dem Fußball. Ab sofort gibt es keine Möglichkeit einer Doppelmitgliedschaft für Vereine in verschiedenen Sportfachverbänden.
1. Oktober » Der Küstriner Putsch, mit dem die Schwarze Reichswehr unter Bruno Ernst Buchrucker die Macht in der Weimarer Republik an sich reißen will, wird von der Reichswehr noch am selben Tag niedergeschlagen.
23. Dezember » Der Reichsarbeitsminister Heinrich Brauns (Deutsche Zentrumspartei) führt in Deutschland die Arbeitszeitverordnung ein.
Über den Familiennamen Vis
Zeigen Sie die Informationen an, über die Genealogie Online verfügt über den Nachnamen Vis.
Überprüfen Sie die Informationen, die Open Archives hat über Vis.
Überprüfen Sie im Register Wie (onder)zoekt wie?, wer den Familiennamen Vis (unter)sucht.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Robert Seelemeijer, "Familienstammbaum Seelemeijer", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/stamboom-seelemeijer/I37151.php : abgerufen 8. Juni 2024), "Johanna Vis (1895-????)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.