Die Temperatur am 25. Januar 1757 war um die 2,0 °C. Es gab 44 mm NiederschlagDer Wind kam überwiegend aus Westen. Charakterisierung des Wetters: zeer betrokken regen. Quelle: KNMI
2. Januar » Britische Truppen unter Robert Clive, 1. Baron Clive erobern im Siebenjährigen Krieg das erst am 19. Juni des Vorjahres an den örtlichen Mogul verloren gegangene Calcutta in Indien für die Britische Ostindien-Kompanie zurück.
17. Januar » Nach Eröffnung des Dritten Schlesischen Kriegs durch Friedrich den Großen beschließt der Reichstag in Regensburg die Reichsexekution gegen Preußen. Österreich versucht Frankreich als Unterstützer eines Offensivkriegs zu gewinnen, was im späteren Vertrag von Versailles gelingt.
14. März » In Portsmouth wird der britische Admiral John Byng nach einem Todesurteil von einem Peloton an Bord der HMS Monarch erschossen. Die Entscheidung des Kriegsgerichts, er habe die geltenden Fighting Instructions nicht eingehalten, ist umstritten.
1. Mai » Als Reaktion auf den von Friedrich dem Großen ausgelösten Dritten Schlesischen Krieg schließen Österreich und Frankreich den zweiten Vertrag von Versailles, der auf eine Zerschlagung Preußens abzielt.
23. Juni » In der Schlacht bei Plassey besiegt eine Söldnertruppe der Britischen Ostindien-Kompanie unter Führung von Robert Clive die Truppe von Siraj-ud-Daula, dem letzten unabhängigen Nawab von Bengalen. Die Schlacht wird als der Beginn der britischen Herrschaft in Indien betrachtet.
26. Juli » Im Siebenjährigen Krieg besiegen französische Truppen unter Louis-Charles-César Le Tellier, duc d’Estrées Truppen des mit Großbritannien in Personalunion verbundenen Kurfürstentums Braunschweig-Lüneburg unter dem Befehl von William Augustus, Duke of Cumberland in der Schlacht bei Hastenbeck.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Gert-Jan Peek, "Familienstammbaum Peek", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/stamboom-peek/I1072156968.php : abgerufen 25. September 2024), "Hendricus van den Berg (1757-????)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.