Die Temperatur am 21. April 1920 lag zwischen 1,7 °C und 9,9 °C und war durchschnittlich 7,2 °C. Es gab 3,9 mm Niederschlag. Es gab 1,5 Stunden Sonnenschein (11%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 4 Bft (mäßiger Wind) und kam überwiegend aus Süd-Süd-Westen. Quelle: KNMI
Von 9. September 1918 bis 18. September 1922 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck I mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 6,8 Millionen Einwohner.
16. Februar » Frankreich übernimmt im Auftrag der Westalliierten ohne vorherige Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags die Verwaltung des Memellandes.
1. Juli » Die Vereinigung des Freistaats Coburg, Teil des vormaligen Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha, mit dem Freistaat Bayern wird vollzogen.
12. Juli » US-Präsident Woodrow Wilson gibt offiziell den Schiffsverkehr auf dem längst in Betrieb befindlichen Panamakanal frei. Die geplanten Eröffnungsfeierlichkeiten im Jahr 1914 mussten wegen des ausgebrochenen Ersten Weltkriegs vertagt werden und werden an dem Tag nachgeholt.
21. November » Am irischen Blutsonntag werden im Irischen Unabhängigkeitskrieg nach der Ermordung mehrerer britischer Agenten durch die Irische Republikanische Bruderschaft bei einem Gaelic-Football-Match mehrere Menschen von den paramilitärischen Truppen der Black and Tans erschossen.
22. Dezember » In Deutschland beginnen regelmäßige Rundfunksendungen durch den Sender Königs Wusterhausen.
23. Dezember » Im britischen Parlament wird unter Federführung von David Lloyd George der Government of Ireland Act beschlossen, das 4. Home Rule-Gesetz, mit dem die irische Insel in Südirland und Nordirland geteilt wird, die jeweils eine eigene Regierung bekommen sollen.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Henk Panjer, "Familienstammbaum Panjer", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/stamboom-panjer/I3387.php : abgerufen 30. Dezember 2025), "Derk Abbas (± 1879-????)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.