Er ist verheiratet mit Maria Franziska Agnes Anna Antoinette von NAGEL.
Sie haben geheiratet am 23. Juni 1789.
Historisches Archiv der Stadt Köln
3 Nachlässe und Sammlungen
3.1 Nachlässe, Partei-, Vereins-, Familienarchive
3.1.18 Buchstabe R
Raitz von Frentz (Familie)
Best. 1037 Raitz von Frentz (Familie)
1791 Januar 5
Beschreibung : Listringhausen Franz Adolf Josef Frh. v. Nagel, Erbherr zu Badinghagen und Listringhausen, Oberamtmann zu Hückeswagen und Bornefeld, und seine Ehefrau Maria Agnes Bernhardine geb. Freiin von und zu Weichs zur Wenne bekunden, den vor ihrer Verehelichung abgeschlossenen Heiratsvertrag vom 3. Okt. 1771 in etlichen Punkten für erläuterungs- und ergänzungsbedürftig befunden zu haben und hiermit erklären bzw. ändern zu wollen.
....Kommt es nicht zu einer Wiederverheiratung des überlebenden Ehepartners, ist die einzige Tochter, jetztige Ehefrau Raitz v. Frentz, Universalerbin, erhält jedoch selbst nur ein Drittel des Nachlasses, während die übrigen zwei Drittel nach Fideikommißrecht ihren Kindern und Kindeskindern bis zur dritten Generation vorbehalten bleiben, wie dies auch im Heiratsvertrag vom 23. Juni 1789 ihrer Tochter mit Franz Karl Raitz v. Frentz festgelegt ist.
Bestellsignatur : Verweis
Altsignatur : Bestellsignatur: 2) In Kasten 56, Akte
U 1384/2
Bemerkung : Abschr. (von 1810), Pap. in Kasten 21, Akte 5
1789 Juni 23
Beschreibung : Haus Schlenderhan Eheberedung zwischen Franz Karl Reichsfreiherrn Raitz v.Frentz kurkölnischem Kammerherrn, Sohn des Franz Arnold R.v.F., Herrn zu Schlenderhan, Hall, Stammeln, Kellenberg, Kleinenbroich, Hattenheim usw., pfalzbayerischem Kammerherrn, jülich-bergischem Geheimrat und Oberamtmann zu Bergheim, und der Isabella Charlotte Freifrau von und zu Warsberg, kaiserlichen Kreuz-Ordens-Dame, einerseits, und Fräulein Maria Franziska Agnes Anna Antonetta Reichsfreiin v Nagel, einzigen Tochter des Franz Adolf Josef Reichsfreiherrn v. Nagel, Herrn zu Gaul, Badinghagen, Paß und Listringhausen, kurkölnischem Kämmerer, pfalzbayerischem Oberamtmann der bergischen Ämter Hückeswagen und Bornefeld wie der Haupstadt Lennep, und der Maria Agnes Bernhardine geborenen Freiin v. Weichs von der Wenne, andererseits. Die Trauung soll nach katholischem Ritus alsbald durch prie-sterliche Einsegnung erfolgen. Die Braut erhält neben standesgemäßer Kleidung den vom adeligen Hause Bree im Herzogtum Geldern lehnrührigen landtagsfähigen Rittersitz Paß und den benachbart gelegenen allodialen Naubuyrshof, wobei in besonderen Fällen entsprechend den betreffenden Vereinbarungen im Ehevertrag der Brauteltern vom 3. Okt. 1771 diese Güter mit 4000 Rtl. der Braut zur Aufrechnung gebracht werden können. Nach Tod der Eltern wird sie nach Maßgabe des gesagten Ehevertrages von 1771 alles als Mitgift erhalten, was ihr vom Vermögen der Eltern gebührt,und soll dabei zu ihrer eigenen freien Verfügung jährlich 100 Dukaten beziehen. Der Bräutigam erhält von seinen Eltern, solange er diese nicht beerbt, jährlich 100 Karolinen, und der Schwiegertochter werden sie eine Morgengabe von 100 Dukaten zukommen lassen. Als ältester Sohn wird er zu Erhaltung von Stamm und Namen das gesamte elterliche Vermögen erben, ausgenommen den im Dingstuhl Barmen und Amt Jülich gelegenen Rittersitz Kellenberg nebst dem Anteil am Burghof und an der Niederkrüchtener Landgerichtsbank, weil dies dem bereits verheirateten Sohn bzw. Bruder Emmerich Josef bei seinem Heiratsvertrag vom 10. Juli 1788 bereits zugewiesen wurde. Emmerich Josef soll seinen Erbverzicht auf alle sonstigen Güter durch seine Unterschrift unter diesen Vertrag aus-drücklich nochmals bestätigen. Ebenso sollen die noch nicht abgefundenen Schwestern des Bräutigams, denen laut Heiratsvertrag ihrer Eltern vom 18. April 1758 zur Sicherstellung eines Heiratsgutes 3000rhein Gld. nebst standesgemäßer Kleidung zukommen, nochmals angewiesen werden, auf alle weiteren Erbrechte zu verzichten. Es folgen genaue Festlegungen für eventuelle Kinder aus der vereinbarten Ehe, sofern diese heiraten oder in deren geistlichen Stand eintreten, für einen überlebenden Elternteil - dabei wird der Witwe freigestellt, den Rittersitz Randerath als Witwensitz zu wählen oder jährlich 1000 Rtl. nebst einer Zulast Wein von Hattenheimer Gewächs - sowie für den Fall derWiederverheiratung. Es unterschreiben und drücken ihre Petschaften auf: die Brautleute, die beiderseitigen Eltern, der genannte Bruder des Bräutigams sowie als Zeugen Marquis Copons von der Marrasana, Major, Freiherr v. Leers zu Leerbach, Hauptmann, J[ohann] A[dam] Hocken, Pastor [zu Quadrath], und F.J.J. Schweren, Verwalter des Amtes Bergheim.
Bestellsignatur : Verweis
Altsignatur : Bestellsignatur: 3) Kasten 33
U 1376/3
Bemerkung : zwei Ausf. Pap. in Kasten 33Abschr., Pap., beglaubigt nach einer Ausfertigung zu Bonn am 14. Nov. 1822 durch den Notar Eilender in Kasten 33Abschr. (um 1810, unbeglaubigt), Pap. in Kasten 19, Akte 12Abschr. (um 1810, unbeglaubigt), Pap. in Kasten 21, Akte 5Abschr. (um 1830, unbeglaubigt), Pap. in Kasten 33Abschr. (um 1830, unbeglaubigt), Pap. in Kasten 4, Akte 16Auszug, beglaubigt durch Richter und Schöffen zu Hückeswagen am gleichen Tage und auf gleiche Weise wie die Urk. von 1768 Okt. 2 ff in Kasten 42, Akte 15
Franz Karl RAITZ von FRENTZ | ||||||||||
1789 | ||||||||||
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