Er ist verheiratet mit Maria Anna Josepha von NEUHOFF.
Sie haben geheiratet am 6. Januar 1708, er war 25 Jahre alt.
Historisches Archiv der Stadt Köln
3 Nachlässe und Sammlungen
3.1 Nachlässe, Partei-, Vereins-, Familienarchive
3.1.18 Buchstabe R
Raitz von Frentz (Familie)
Best. 1037 Raitz von Frentz (Familie)
1708 Januar 6
Beschreibung : Badinghagen Eheberedung zwischen Matthias v. Nagel, Herrn zu Herl, kurpfälzischem Hauptmann über eine Kompanie Dragoner, Sohn des verstorbenen Georg Adolf v.Nagel zu Herl, kurpfäzischen Obristen über ein Reiterregiment und Amtmanns zu Porz, und der verstorbenen Anna Maria Adriana v. Gymnich, Tochter zu Flatten, einerseits und Maria Anna Josepha, Tochter des Friedrich Kaspar Frh. v. Neuhof genannt Ley zu Badinghagen, kaiserlichen Obristen und Kommandanten der Sauvegarde in Ostfriesland und im Land Hadeln, und der Anna Margarete Freiin zu Knyphausen, Tochter der Häuser Lütetsburg und Jennelt ( Jendelt ), andererseits. Die Ehe soll nach katholischem Ritus geschlossen werden. Er bringt in die Ehe, was ihmvon seinen Eltern und von seinen Großeltern, dem verstorbenen Matthias Nagel, Herrn zu Herl und Gaul (Gouhl ), kurpfälzischem Reiteroberst und Amtmann zu Porz, und dessen Ehefrau Maria Judith v. Katterbach, durch Testament, geschwisterliche Teilung, Verzicht und Schenkung zugefallen ist oder noch zufallen wird, insbesondere sein freiadeliges Haus Herl mit Jagden, Fischerei, Mühlen, Gemarke und allem weiteren Zubehör samt dem zugehörigen Weingartsgut zu Rhöndorf, dem Hof zu Hartienbusch, dem Hof zu Ostheim, dem Höfchen Penningsfeld und den nahe dem Haus zu Brück gelegenen Wiesen und Büschen, überhaupt alles, was er an beweglichen und unbeweglichen Gütern besitzt, dazu das, was ihm aus den Prozessen um den sog. Merckerhof und dessen Ländereien in und bei Mülheim wie um das Haus in der Johannisstraße zu Köln zukommen mag. Die Eheleute Stephan Konrad v. Nagel, Herr zu Gaul, kurpfälzischer Amtmann zu Hückeswagen und Bornefeld, und Anna Maria Stael v. Holstein verehren den Brautleuten aus besonderer Zuneigung folgende Zuwendungen: Sie erlassen alles, was sie an Kosten aufgewandt haben zum Erhalt der Güter des Bräutigams, insbesondere wegen der Prozesse mit dessen Stiefmutter geb. v. d. Recke zu Witten; ferner bestätigen sie als Inhaber der Güter zu Gaul die Schenkung unter Lebenden, die sie zugunsten des Bräutigams und seines jüngsten Bruders, des damaligen kurpfälzischen Edelknaben und nunmehrigen Kornetts Johann Karl v. Nagel, dem Wipperfürther Landgericht am 27. Mai 1704 gerichtlich eingereicht und am 15. Sept. 1706 haben approbieren lassen. Diese Schenkung gewinnt dadurch eine Bedutung, daß sich genann-ter Kornett v. Nagel kürzlich mit seinem Bruder vertraglich geeinigt hat, auf seinen elterlichen Anteil an den Gütern zu Herl nebst Zubehör zu verzichten gegen eine Abfindung von 2000 Rtl. bzw. jährlich vier Prozent Zins davon. Die Braut bringt in die Ehe neben Aussteuer und Schmuck die Summe von 6000 Rtl., mit der die auf Herl lastenden Schulden von 5120 Rtl. getilgt werden sollen. Da die Summe derzeit nicht bar augezahlt werden kann, verschreibt der Brautvater sie zu einer 5%igen Verzinsung auf sein Haus Badinghagen und seine anderen Güter in den Kirchspielen Meinerzhagen und Lieberhausen. Die Brautmutter hatte von ihren verstorbenen Eltern Enno Adam Frh. v. Inn- und Knyhausen und Oktavia Johanna v. Ripperda, Tochter von Haus und Herrlichkeit Farmsen (Farmbsumb ), an ihren ersten Ehemann Dietrich Arnold v. Hane u.a. über 10000 Rtl. Bargeld eingebracht und darüber wie über die davon anfallenden fünf Prozent Zinsen und eine ihr verschriebene Leibzucht die freie Disposition behalten. Die Hälfte davon und dazu die ihr aus erster Ehe verbliebenen Mobilien hatte die im Ehevertrag mit dem Brautvater gemeinsamen Kindern zugedacht, während die andere Hälfte des Kapitals ihren Kindern aus erster Ehe vorbehalten bleiben sollte. Diese Ansprüche, über die ihr Ehemann, der Brautvater, noch mit seinen Stiefkindern verhandelt und prozessiert, gehen beim Tode der Mutter auf die Brautleute über. Es folgen Vereinbarungen für den Fall, daß einer der künftigen Eheleute vor dem anderen mit bzw. ohne Leibeserben stirbt, sowie für den Fall einer Wiederverheiratung. Neben den Brautleuten unterschreiben und drücken ihre Petschaften auf einerseits Konrad v. Nagel, Anna Maria Stael v. Holstein und Johann Karl v. Nagel, andererseits Friedrich Kaspar Frh. v. Neuhof gen. Ley für sich und seine Ehefrau.
Bestellsignatur : Verweis
Altsignatur : Bestellsignatur: Kasten 57
U 829
Kind(er):
Großeltern
Eltern
Geschwister
Kinder
Matthias Werner von NAGEL | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
1708 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Maria Anna Josepha von NEUHOFF | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die angezeigten Daten haben keine Quellen.