Die Temperatur am 4. August 1939 lag zwischen 9,9 °C und 20,6 °C und war durchschnittlich 15,0 °C. Es gab 14,9 mm Niederschlag während der letzten 3,3 Stunden. Es gab 3,5 Stunden Sonnenschein (23%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 2 Bft (Schwacher Wind) und kam überwiegend aus Ost-Nordost. Quelle: KNMI
Von 24. Juni 1937 bis 25. Juli 1939 regierte in den Niederlanden das Kabinett Colijn IV mit Dr. H. Colijn (ARP) als ersten Minister.
Von 25. Juli 1939 bis 10. August 1939 regierte in den Niederlanden das Kabinett Colijn V mit Dr. H. Colijn (ARP) als ersten Minister.
Von 10. August 1939 bis 3. September 1940 regierte in den Niederlanden das Kabinett De Geer II mit Jonkheer mr. D.J. de Geer (CHU) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 8,7 Millionen Einwohner.
25. Januar » Ein Erdbeben der Stärke 8,3 in Chillán in Chile fordert rund 28.000 Todesopfer.
19. August » Ein Handels- und Kreditabkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion wird in Moskau abgeschlossen.
26. August » Sporazum (Übereinkunft) zwischen der jugoslawischen Regierung und der kroatischen Opposition, mit dem die Banschaft Kroatien geschaffen wird, die innerhalb Jugoslawiens weitreichende Autonomierechte genießen soll.
2. September » Frankreich und Großbritannien stellen Deutschland ein Ultimatum auf sofortigen Rückzug aus Polen, getreu der Polen gegenüber abgegebenen britisch-französischen Garantieerklärung im Falle eines Angriffs.
21. Oktober » Das Deutsche Reich und Italien schließen das Hitler-Mussolini-Abkommen zur Umsiedelung der deutschen und ladinischen Minderheit in Südtirol ins Deutsche Reich.
7. Dezember » Im Winterkrieg beginnt die Schlacht von Suomussalmi zwischen der Roten Armee und Finnland, die bis zum 7. Januar dauern wird.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Michael Jacobs, "Familienstammbaum Jacobs", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/stamboom-michael-jacobs/I67354.php : abgerufen 5. Februar 2026), "Nn Peeters (1939)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.