Die Temperatur am 26. Juli 1933 lag zwischen 10,2 °C und 27,3 °C und war durchschnittlich 19,7 °C. Es gab 0,1 mm Niederschlag. Es gab 13,8 Stunden Sonnenschein (87%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 2 Bft (Schwacher Wind) und kam überwiegend aus Süd-Westen. Quelle: KNMI
Von 10. August 1929 bis 26. Mai 1933 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck III mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Von 26. Mai 1933 bis 31. Juli 1935 regierte in den Niederlanden das Kabinett Colijn II mit Dr. H. Colijn (ARP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 8,2 Millionen Einwohner.
15. März » In Württemberg wird Gauleiter Wilhelm Murr zum Staatspräsidenten gewählt.
4. April » Das Berliner Tageblatt veröffentlicht den als Frontschwein-Artikel in die deutsche Pressegeschichte eingegangenen Leitartikel, mit welchem sich das Blatt als erste Zeitung selbst gleichschaltet.
3. Mai » Nach dem Verbot der Arbeiterwohlfahrt wird im Deutschen Reich die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt in den Rang einer NSDAP-Parteiorganisation erhoben.
24. Mai » Die Uraufführung des musikalischen Lustspiels Bezauberndes Fräulein von Ralph Benatzky erfolgt am Deutschen Volkstheater in Wien. Vorlage dazu ist der französische Schwank La petite Chocolatière von Paul Gavaults.
27. Mai » Die deutsche Reichsregierung unter Adolf Hitler will mit der Tausend-Mark-Sperre in Österreich den Sturz der Regierung unter Engelbert Dollfuß erzwingen. Für jede Reise in das Nachbarland werden 1000 Reichsmark Gebühr von Touristen verlangt.
3. September » Der erste Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg endet. Nach der Machtübernahme sind sie als große Propagandaveranstaltungen der Staatsführung um Adolf Hitler inszeniert.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Michael Jacobs, "Familienstammbaum Jacobs", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/stamboom-michael-jacobs/I55603.php : abgerufen 6. Februar 2026), "Wilhelmus van Thiel (-1933)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.