Die Temperatur am 29. September 1920 lag zwischen 7,2 °C und 19,8 °C und war durchschnittlich 14,1 °C. Es gab 7,6 Stunden Sonnenschein (64%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 3 Bft (mäßiger Wind) und kam überwiegend aus Osten. Quelle: KNMI
Von 9. September 1918 bis 18. September 1922 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck I mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 6,8 Millionen Einwohner.
14. März » Bei der Volksabstimmung in Schleswig in der zweiten Zone (Mittelschleswig) stimmen 80% für den Verbleib bei Deutschland. Da sich die Bevölkerung bei der bereits am 10. Februar 1920 erfolgten Abstimmung in der ersten Zone (Nordschleswig) für Dänemark entschieden hatte, wird Schleswig (auch Sønderjylland) somit in einen dänischen Nord- und einen deutschen Südteil aufgeteilt.
1. April » Das Gesetz über die Gründung der Deutschen Reichsbahn tritt in Kraft. Damit werden in Umsetzung der Weimarer Verfassung die vormaligen Länderbahnen der Hoheit des Deutschen Reichs unterstellt.
2. April » Die deutsche Reichswehr marschiert in das Ruhrgebiet ein, um den Aufstand der kommunistischen Roten Ruhrarmee niederzuschlagen.
11. Juli » Im Abstimmungsgebiet Allenstein und im Abstimmungsgebiet Marienwerder finden Volksabstimmungen infolge des Versailler Vertrags über die Zugehörigkeit zu „Polen oder Ostpreußen“ statt.
18. August » Mit der Ratifizierung durch den US-Bundesstaat Tennessee tritt der 19. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten in Kraft, durch den Frauen das Wahlrecht in den Vereinigten Staaten erhalten.
29. Oktober » In Berlin wird Der Golem, wie er in die Welt kam, Paul Wegeners gefeierter expressionistischer Stummfilm, uraufgeführt.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Michael Jacobs, "Familienstammbaum Jacobs", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/stamboom-michael-jacobs/I24320.php : abgerufen 11. März 2026), "Rudolph Antonius Theodorus Hoedt (1898-????)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.