Die Temperatur am 18. September 1920 lag zwischen 11,1 °C und 18,9 °C und war durchschnittlich 14,6 °C. Es gab 0,1 mm Niederschlag. Es gab 0,9 Stunden Sonnenschein (7%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 4 Bft (mäßiger Wind) und kam überwiegend aus Süden. Quelle: KNMI
Von 9. September 1918 bis 18. September 1922 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck I mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 6,8 Millionen Einwohner.
14. März » Bei der Volksabstimmung in Schleswig in der zweiten Zone (Mittelschleswig) stimmen 80% für den Verbleib bei Deutschland. Da sich die Bevölkerung bei der bereits am 10. Februar 1920 erfolgten Abstimmung in der ersten Zone (Nordschleswig) für Dänemark entschieden hatte, wird Schleswig (auch Sønderjylland) somit in einen dänischen Nord- und einen deutschen Südteil aufgeteilt.
20. Juli » Die deutsche Regierung erlässt im Hinblick auf den Polnisch-Sowjetischen Krieg ein Waffenembargo und unterstreicht damit ihre Neutralitätserklärung für diesen Konflikt.
28. Juli » Auf massiven Druck der Siegermächte des Ersten Weltkrieges legen Polen und die Tschechoslowakei ihren im Vorjahr begonnenen Grenzkonflikt um das Olsagebiet vertraglich bei.
2. November » In Philadelphia (Pennsylvania) startet das erste regelmäßige private Radioprogramm der Welt. Der kommerzielle Sender KDKA präsentiert Nachrichten, Musik und Unterhaltung.
22. November » In Vaduz findet die konstituierende Generalversammlung der Bank in Liechtenstein, seit 1996 LGT Bank, statt.
14. Dezember » Im britischen Parlament wird der Government of Ireland Act beschlossen, mit dem Irland in die beiden autonomen Gebiete Nord- und Südirland mit jeweils eigener Verwaltung und eigenem Parlament geteilt wird.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Michael Jacobs, "Familienstammbaum Jacobs", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/stamboom-michael-jacobs/I101111.php : abgerufen 27. Februar 2026), "Hendrik van Marmeren".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.