Landsassen
Als L. wurden im Land Ansässige bezeichnet, insbesondere jene, die das Landrecht, aber kein Ortsbürgerrecht besassen. Bern fasste 1779-80 die Heimatlosen (ab 1788 auch unehel. Kinder von Patriziern) in einer besonderen Landsassenkorporation zusammen und unterstellte sie der Landsassenkammer. 1798 schätzte das helvet. Innenministerium die Zahl der inkorporierten L. auf 5000. 1808 wurden die L. des ehem. Kt. Bern auf die Kt. Bern, Aargau und Waadt aufgeteilt und zur Einbürgerung gezwungen. Auch im Land ansässige, einer Landesherrschaft unterstellte Inhaber von Gerichtsherrschaften wurden L. genannt. Im Kt. Appenzell Ausserrhoden erscheinen zur evang. Konfession übergetretene Innerrhoder als L. Erst 1851 erhielten sie auf Weisung der Bundesbehörden ein Gemeindebürgerrecht.
Literatur
Idiotikon 7, 1361-1363
H. Rennefahrt, Grundzüge der bern. Rechtsgesch. 1, 1928, 176
AppGesch. 2, 447 f.
T.D. Meier, R. Wolfensberger, "Eine Heimat und doch keine", 1998
Autorin/Autor: André Holenstein
Er ist ein Partner von Elisabeth Gusset (Gronteth (Conset).
Sie wurden Partner in Uetendorf/kanton Bern (ZW).
Sie haben geheiratet am 22. September 1796 in Thierachern, Bern, Zwitserland.Kind(er):
Over Samuel Jaggi (Jaghien) is nog zeer veel onduidelijk, is hij een Keuterboer, Landsas, of is hij een zwerfer, losarbeider?
Die angezeigten Daten haben keine Quellen.