Die Temperatur am 6. Dezember 1922 lag zwischen 3,6 °C und 8,8 °C und war durchschnittlich 6,5 °C. Es gab 5,7 mm Niederschlag. Es gab 1,0 Stunden Sonnenschein (13%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 6 Bft (starker Wind) und kam überwiegend aus Nord-Westen. Quelle: KNMI
Von 9. September 1918 bis 18. September 1922 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck I mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Von 19. September 1922 bis 4. August 1925 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck II mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 7,0 Millionen Einwohner.
11. Januar » Frederick Banting und Charles Best gelingt die erste erfolgreiche Behandlung eines Diabetikers mit Insulin.
5. Februar » In den USA erscheint die Erstausgabe der Zeitschrift Reader’s Digest.
28. Februar » Großbritannien entlässt mit der Declaration to Egypt Ägypten in eine weitgehende Unabhängigkeit. Die Schutzmacht behält sich bestimmte Rechte in ihrem früheren Protektorat vor, das am 15. März ein Königreich wird.
4. März » Im Marmorsaal des Zoologischen Gartens Berlin hat der Stummfilm Nosferatu – Eine Symphonie des Grauens von Friedrich Wilhelm Murnau mit Max Schreck in der Rolle des Vampirs Graf Orlock seine Uraufführung. Der Spielfilm gilt als prägend für das Genre des Horrorfilms.
28. Mai » In Köln wird Alexander von Zemlinskys Oper Der Zwerg uraufgeführt.
4. Oktober » In den Genfer Protokollen wird das Anschlussverbot an Deutschland von Österreich ein weiteres Mal akzeptiert. Im Gegenzug erhält Österreich zur Bewältigung der Hyperinflation nach dem Ersten Weltkrieg 650 Millionen Goldkronen aus einer Anleihe des Völkerbundes.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Henk Hulzebos, "Familienstammbaum Hulzebos", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/stamboom-hulzebos/I8840.php : abgerufen 25. Januar 2026), "Roelofje Hulzebosch (± 1922-1922)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.