16. Februar » 25 zu Memmingen gehörende Dörfer begehren wegen ihrer wirtschaftlichen, sozialen und religiösen Umstände auf und verlangen von der Reichsstadt und dem Schwäbischen Bund Verbesserungen. Ihre Forderungen bringen die Bauern kurz darauf in den Zwölf Artikeln vor. Sie werden während des Deutschen Bauernkriegs in Drucken weit verbreitet und zählen zu den ersten Erklärungen von Menschen- und Freiheitsrechten der Welt.
28. Februar » Der spanische Konquistador Hernán Cortés lässt den letzten Aztekenherrscher von Tenochtitlan, Cuauhtémoc, wegen angeblichen Hochverrats hinrichten.
8. April » Der Hochmeister des Deutschen Ordens, Albrecht von Brandenburg-Ansbach, säkularisiert das Gebiet des Ordens und leistet den Huldigungseid an seinen Onkel König Sigismund von Polen, der ihm das Land als Herzogtum Preußen zum Lehen überlässt. Das Heilige Römische Reich erkennt die Säkularisation nicht an und ernennt im folgenden Jahr Walther von Cronberg zum Hochmeister.
12. Mai » Im Deutschen Bauernkrieg werden in der Schlacht bei Böblingen die Württemberger Bauern vom Söldnerheer des Schwäbischen Bundes unter Georg von Waldburg-Zeil vernichtend geschlagen. Ihr Anführer Matern Feuerbacher flieht daraufhin nach Süden.
25. Juni » Nachdem die Bauern in der Schlacht bei Pfeddersheim im Pfälzischen Bauernkrieg am Tag zuvor kapituliert haben, wird den nichtpfälzischen Bauern befohlen, unbewaffnet die Reichsstadt Pfeddersheim zu verlassen. Etwa 3.000 Menschen folgen der Aufforderung. Sie ist mit der Auflage verbunden, nicht zu fliehen. Als es dennoch zu Fluchtversuchen kommt, richten die Truppen des Kurfürsten LudwigV. ein Blutbad unter den Rebellen an, das 800 von ihnen das Leben kostet.
29. Oktober » Martin Luther hält in Wittenberg die erste Messe in deutscher Sprache ab.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Ton Deunhouwer, "Familienstammbaum Dullemen", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/stamboom-dullemen/I161607.php : abgerufen 3. Februar 2026), "Anne de Montmorency (-1525)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.