Familienstammbaum De Backer - Evers » Michel jean François Pierre Willems

Persönliche Daten Michel jean François Pierre Willems 

Quelle 1

Familie von Michel jean François Pierre Willems

Haben Sie Ergänzungen, Korrekturen oder Fragen im Zusammenhang mit Michel jean François Pierre Willems?
Der Autor dieser Publikation würde gerne von Ihnen hören!

Vorfahren (und Nachkommen) von Michel jean François Pierre Willems


Mit der Schnellsuche können Sie nach Name, Vorname gefolgt von Nachname suchen. Sie geben ein paar Buchstaben (mindestens 3) ein und schon erscheint eine Liste mit Personennamen in dieser Publikation. Je mehr Buchstaben Sie eingeben, desto genauer sind die Resultate. Klicken Sie auf den Namen einer Person, um zur Seite dieser Person zu gelangen.

  • Kleine oder grosse Zeichen sind egal.
  • Wenn Sie sich bezüglich des Vornamens oder der genauen Schreibweise nicht sicher sind, können Sie ein Sternchen (*) verwenden. Beispiel: „*ornelis de b*r“ findet sowohl „cornelis de boer“ als auch „kornelis de buur“.
  • Es ist nicht möglich, nichtalphabetische Zeichen einzugeben, also auch keine diakritischen Zeichen wie ö und é.



Visualisieren Sie eine andere Beziehung

Quellen

  1. Rosselle Web Site, Norbert Rosselle, via https://www.myheritage.nl/person-2001775...
    Persoon toegevoegd door het bevestigen van een Smart Match

    Stambomen op MyHeritage

    Familiesite: Rosselle Web Site

    Familiestamboom: 172014061-2

Über den Familiennamen Willems

  • Zeigen Sie die Informationen an, über die Genealogie Online verfügt über den Nachnamen Willems.
  • Überprüfen Sie die Informationen, die Open Archives hat über Willems.
  • Überprüfen Sie im Register Wie (onder)zoekt wie?, wer den Familiennamen Willems (unter)sucht.

Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an:
Jan De Backer, "Familienstammbaum De Backer - Evers", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/stamboom-de-backer-evers/I564956.php : abgerufen 14. Januar 2026), "Michel jean François Pierre Willems".