Die Niederlande hatte ungefähr 5,1 Millionen Einwohner.
1. Januar » das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) im Deutschen Reich.
2. April » Puerto Rico, im Ergebnis des Spanisch-Amerikanischen Krieges seit 1898 unter der Kontrolle der USA, erhält mit dem nach Senator Joseph B. Foraker benannten Foraker Act eine Zivilregierung.
4. Mai » 18 Gymnasiasten gründen in Nürnberg den 1.FC Nürnberg als Rugby-Verein.
2. Juni » Durch Fusion zweier Clubs wird der FC1900 Kaiserslautern gegründet, aus dem nach weiteren Fusionen der 1.FC Kaiserslautern hervorgeht.
12. Juni » Der deutsche Reichstag verabschiedet das zweite Flottengesetz, das das Deutsch-Britische Wettrüsten zur See anheizt.
29. Juni » In Bottrop wird der Verein für Turn- und Volksspiele Bottrop gegründet.
Sterbedatum 2. Februar 1960
Die Temperatur am 2. Februar 1960 lag zwischen 0,9 °C und 6,6 °C und war durchschnittlich 3,9 °C. Es gab -0,1 Stunden Sonnenschein (0%). Es war fast komplett bewölkt. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 3 Bft (mäßiger Wind) und kam überwiegend aus Süd-Süd-Osten. Quelle: KNMI
Die Niederlande hatte ungefähr 11,4 Millionen Einwohner.
30. Juni » Belgisch-Kongo wird als Republik Kongo unabhängig.
1. Juli » Das am 26. Juni in die Unabhängigkeit entlassene Britisch-Somaliland und das UN-Treuhandgebiet Italienisch-Somaliland vereinigen sich zu Somalia.
5. August » Obervolta, das spätere Burkina Faso, wird von Frankreich unabhängig.
12. August » Mit dem Ballonsatelliten Echo 1 wird von der NASA ein erster passiver Kommunikationssatellit in eine Erdumlaufbahn gebracht.
24. September » Die USS Enterprise, der erste atomgetriebene Flugzeugträger, wird vom Stapel gelassen.
1. Oktober » Nigeria wird von Großbritannien unabhängig.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Jan De Backer, "Familienstammbaum De Backer - Evers", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/stamboom-de-backer-evers/I555650.php : abgerufen 25. Februar 2026), "Mathildis Edmunda Talboom (1900-1960)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.