Die Temperatur am 15. Juni 1867 war um die 14,9 °C. Es gab 0.7 mm Niederschlag. Der Winddruck war 11 kgf/m2 und kam überwiegend aus Nord-Westen. Der Luftdruck war 76 cm. Die relative Luftfeuchtigkeit war 58%. Quelle: KNMI
Von 1. Juni 1866 bis 4. Juni 1868 regierte in den Niederlanden die Regierung Van Zuijlen van Nijevelt - Heemskerk mit als erste Minister Mr. J.P.J.A. graaf Van Zuijlen van Nijevelt (AR) und Mr. J. Heemskerk Azn. (conservatief).
Die Niederlande hatte ungefähr 3,6 Millionen Einwohner.
15. März » Ungarn erhält nach dem ausgehandelten Österreichisch-Ungarischen Ausgleich seine innere Autonomie. Regierungschef Graf Gyula Andrássy beeidet die Treue zu Kaiser Franz JosephI. Damit entwickelt sich aus dem Kaisertum Österreich die „Doppelmonarchie“ Österreich-Ungarn.
29. März » Das Britische Parlament beschließt das Verfassungsgesetz, den ersten von zahlreichen British North America Acts, der die Grundlage der Verfassung von Kanada bildet.
19. Juni » Aufgrund der Tötung amerikanischer Schiffbrüchiger durch formosianische Eingeborene findet eine amerikanische Strafexpedition nach Formosa statt.
15. September » In Mailand eröffnet König Viktor Emanuel II. die nach ihm benannte Einkaufspassage Galleria Vittorio Emanuele II, einen Glanzpunkt europäischen Passagenbaus.
3. November » Giuseppe Garibaldis zweiter Versuch nach 1862, den restlichen Kirchenstaat mit seinen Freischärlern einzunehmen und die Einigung Italiens damit zu vollenden, wird von französischen und päpstlichen Truppen vereitelt.
21. Dezember » Kaiser Franz Joseph I. sanktioniert die Dezemberverfassung für die cisleithanischen Länder der Habsburgermonarchie. Ein Teil der Verfassung, das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, ist heute noch in Österreich gültig.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: J.G. Beemer , "Familienstammbaum Beemer", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/stamboom-beemer/I24428.php : abgerufen 28. Januar 2026), "Johannes Fenger (1851-1867)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.