Die Temperatur am 20. September 1919 lag zwischen 4,0 °C und 12,3 °C und war durchschnittlich 8,1 °C. Es gab 6,4 mm Niederschlag. Es gab 7,8 Stunden Sonnenschein (63%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 3 Bft (mäßiger Wind) und kam überwiegend aus Süd-Westen. Quelle: KNMI
Von 9. September 1918 bis 18. September 1922 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck I mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 6,7 Millionen Einwohner.
10. Februar » Die am 19. Januar gewählte Weimarer Nationalversammlung beschließt das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt. Es regelt die Exekutive in der Übergangsphase vom Deutschen Kaiserreich zur neuen Republik. Am nächsten Tag folgt die Reichspräsidentenwahl.
13. März » In Berlin wird die Deutsche Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung (Degesch) unter Beteiligung des Deutschen Reiches als gemeinnütziges Wirtschaftsunternehmen gegründet. Das Stammkapital von 1.010.000 Mark wird von zehn Firmen erbracht, unter anderem der Degussa und der BASF.
19. Mai » Die deutsche Kinderärztin Marie Elise Kayser richtet an der Säuglingsabteilung des Krankenhauses Magdeburg-Altstadt die erste Frauenmilchsammelstelle Deutschlands ein.
28. Juni » Die deutsche Delegation unterschreibt unter Protest den ihr vorgelegten Friedensvertrag von Versailles, welcher formell den Ersten Weltkrieg abschließt. Zugleich wird im Vertragswerk die Satzung des entstehenden Völkerbundes akzeptiert.
16. August » Im Vorfeld der für 1921 vorgesehenen Volksabstimmung beginnt in Oberschlesien unter der Führung von Alfons Zgrzebniok ein Aufstand mit dem Ziel des Anschlusses an den neu geschaffenen polnischen Staat.
19. Oktober » In Wien wird das ursprüngliche Gartenbaukino eröffnet.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: P.M. Baert, "Familienstammbaum Baert", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/stamboom-baert/I18599.php : abgerufen 13. Januar 2026), "Celina Maria Adam (1919-1919)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.